Pflicht zur Lizenzierung von gebrauchtem Verpackungsmaterial nach VerpackG?
Nicht selten kommen Online-Händler etwa infolge der Ausübung von Verbraucherwiderrufsrechten oder durch Warenlieferungen mit gebrauchtem Verpackungsmaterial in Kontakt und gedenken, dieses für neue Produktkäufe weiter zu verwenden. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Registrierungs- und Lizenzierungspflichten des VerpackG ist allerdings fraglich, ob der Einsatz gebrauchten Verpackungsmaterials ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist oder ob diese Pflichten vielmehr auch für gebrauchte Verpackungen eigenständig gelten. Der nachfolgende Beitrag gibt Antwort auf diese Frage und zeigt auf, welche weiteren Gesichtspunkte und Schwierigkeiten Online-Händler bei der Verwendung gebrauchter Verpackungen zu beachten haben.