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Vergaberecht und EVB-IT

Top-Themen

Teilnahmewettbewerb: Welcher Umfang der Vergabeunterlagen ist erforderlich?

Ein zweistufiges Vergabeverfahren erfordert keine vorsorgliche Bereitstellung aller Angebotsunterlagen. Dies spart Zeit für den Beschaffer und trennt klar zwischen Bewerbung und Angebot. Entscheidend bleibt, dass die Unterlagen für eine fundierte Teilnahmeentscheidung ausreichen. Doch wie praxisnah ist diese Regelung für IT-Beschaffungen?

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Vergaberecht: Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist insbesondere bei der Vergabe von komplexen IT-Leistungen oft die probate Vergabeart. Das Verhandlungsverfahren ist einerseits nicht so reglementiert wie das offene oder nicht offene Verfahren. Anderseits sind bei aller Freiheit die vergaberechtlichen Prinzipien einzuhalten. Dies verunsichert manche Vergabestelle. Der folgende Beitrag stellt die Chancen und Risiken des EG-Verhandlungsverfahrens dar und bietet Hilfestellung.

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IT-Beschaffung: Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen

Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.

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IT-Beschaffung:Die Bewerbungsbedingungen: Ablauf des Vergabeverfahrens

Im dritten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die den Ablauf des Vergabeverfahrens regeln. Die Bewerbungsbedingungen beschreiben sämtliche Verfahrensvorgaben, die die Bieter bei der Erarbeitung und Abgabe der Angebote beachten müssen.

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T-Beschaffung: Einführung und Aufbau der Vergabeunterlagen

Im ersten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ geben wir in der Einführung einen Überblick über die Funktion der Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung und die rechtlichen Vorgaben bezüglich ihres Aufbaus und ihres Inhalts.

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Bieterfragen: In einer öffentlichen IT-Ausschreibung

Bei Bieterfragen handelt es sich um das Recht eines Bieters, im Rahmen einer Ausschreibung gem. § 12 EG Abs. 8. VOL/A 2009 nach dem Versand der Vergabeunterlagen von der Beschaffungsstelle ergänzende Informationen zu erbitten. Diese Anfragen können entweder subjektiver oder objektiver Natur sein.

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Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten

Vergabestellen haben es schwer. Sie haben bereits mit den Verdingungsunterlagen eine Wertungsmatrix mit Gewichtung bekanntzugeben, die alle Kriterien für die Bewertung der Angebote beinhaltet. Die nachträgliche Erstellung einer solchen Wertungsmatrix verstößt gegen das [Transparenzgebot|vergaberecht-anspruch-auf-bekanntmachung-aller-kriterien.html] . Erfüllt die Vergabestelle aber diese Bedingungen, dann ist sie in der tatsächlichen Bewertung relativ frei. So entschied wieder einmal die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (Beschluss VK 2-179/09 vom 27.12.2009).

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Die Eignungstrias - Überprüfung der Eignung der Bieter im EU-Verfahren

Öffentliche Auftraggeber haben ein verständliches Interesse daran, ihre Aufträge nur an Auftragnehmer zu erteilen, die für die Erbringung der Leistung auch wirklich geeignet sind. In Ausschreibungsbestimmungen werden daher Eignungskriterien festgelegt, die die Anforderung an die Eignung von Bewerbern oder Bietern (Teilnehmer) für eine Beteiligung an einem Wettbewerb um öffentliche Aufträge festlegen. Nur wenn Teilnehmer diese Eignungskriterien erfüllen, erfolgt eine Bewertung ihres Angebotes.

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Vergaberecht: Rabatte auf Loskombinationen nicht zulässig

Nach §§ 97 Abs. 3 GWB, 5 Nr. 1 VOL/A hat die losweise Vergabe aus Gründen des Mittelstandsschutzes Vorrang vor der Gesamtvergabe. Diese Forderung wird aber oft dadurch konterkariert, dass der Zuschlag nicht nur auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, sondern Rabatte für Loskombinationen gewährt werden.

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