Vergaberecht: Rabatte auf Loskombinationen nicht zulässig

Vergaberecht: Rabatte auf Loskombinationen nicht zulässig

Nach §§ 97 Abs. 3 GWB, 5 Nr. 1 VOL/A hat die losweise Vergabe aus Gründen des Mittelstandsschutzes Vorrang vor der Gesamtvergabe. Diese Forderung wird aber oft dadurch konterkariert, dass der Zuschlag nicht nur auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, sondern Rabatte für Loskombinationen gewährt werden.

Inhaltsverzeichnis

Dies ist dann der Fall, wenn das günstigste Angebot des Bieters X in einem Los durch den günstigen Rabatt des Bieters Y in einem oder mehreren anderen Losen ausgeglichen wird.

Die dritte Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt entschied nun in dem bereits aus einem anderen Gesichtspunkt besprochen Verfahren (Beschluss vom 23.Januar 2008 (Az.:VK 3 - 11/08), dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist.

Banner Premium Paket

Begründung

Es ist davon auszugehen, dass mittelständische Unternehmen sich nicht auf Loskombinationen in größerem Umfang bewerben können. Der Wettbewerb darf aber nur zwischen den Bietern eines Loses stattfinden. Der Zuschlag darf daher nur auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Die Berücksichtigung von Loskombinationen und hierauf angebotenen Rabatten dergestalt, dass das günstigste Angebot des Bieters X in einem Los durch den günstigen Rabatt des Bieters Y in einem oder mehreren anderen Losen ausgeglichen wird, ist nicht zulässig. Loskombinationen benachteiligten all diejenigen Bieter, die nicht in der Lage sind, sich mit Angeboten auf mehrere Lose zu bewerben.

Fazit

Wird losweise ausgeschrieben, können die Angebote der Bieter, die sich auf mehrere Lose bewerben, nicht miteinander kombiniert werden. Der Zuschlag darf nur jeweils auf das in einem Los wirtschaftlichste Angebot erteilt werden.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: KFM / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Vergaberecht: Die Bewertung des Preises mit 90% ist vergaberechtswidrig
(15.05.2013, 16:44 Uhr)
Vergaberecht: Die Bewertung des Preises mit 90% ist vergaberechtswidrig
Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten
(18.01.2010, 18:28 Uhr)
Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten
Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger
(31.10.2008, 16:18 Uhr)
Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger
Vergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung
(11.07.2008, 18:52 Uhr)
Vergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung
OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien
(10.06.2008, 18:59 Uhr)
OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien
EuGH: Eine Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Einhaltung des Tariflohn ist unzulässig!
(09.04.2008, 11:26 Uhr)
EuGH: Eine Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Einhaltung des Tariflohn ist unzulässig!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei