Besser nicht: Voreingestellte Zusatzleistungen im Checkout
Bereits seit 2014 ein „No Go“, aber immer noch verbreitet: Wer dem Verbraucher voreingestellte Zusatzleistungen andreht, handelt gegen das Gesetz. Warum man als Händler so besser nicht handeln sollte, möchten wir Ihnen gerne darstellen.
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