LfDI Rheinland-Pfalz: Google Analytics nur mit Einwilligung zulässig
Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH zum Thema Cookies ist davon auszugehen, dass die Verwendung von Google Analytics immer eine Einwilligung des betroffenen Seitenbesuchers voraussetzt. Das LfDI Rheinland-Pfalz hat bereits erste Untersagungsanordnungen wegen des Einsatzes von Google Analytics ohne Einwilligung erlassen.
4 min