LG Köln: Bloßer Link zum Produkthersteller reicht für Werbekennzeichnung
Für Aufsehen sorgt eine Entscheidung des LG Köln, nach der die Werbekennzeichnung für einen Beitrag auf Instagram schon bei Setzen eines Links zum Produkthersteller erforderlich ist, obwohl die Verfasserin das Produkt selbst erworben und auch sonst herstellerseits keine Gegenleistung erhalten hat.
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