OLG Nürnberg: B2B-Coachings sind kein Fernunterricht
Das Fernunterrichtsschutzgesetz bereitet Anbietern von Online-Kursen seit Jahren Probleme. Nach einem neuen Urteil sind B2B-Coachings aber gar kein Fernunterricht.
5 minFernUSG bei Online-Coaching nicht ohne Weiteres anwendbar
Mit der Frage, ob ein Online-Coaching, bestehend aus Videomaterial und wiederkehrenden Zoom-Meetings, als Fernunterricht zu bewerten ist, beschäftigte sich das OLG Hamburg.
3 minLG Frankfurt a.M.: FernUSG findet bei B2B-Verträgen keine Anwendung
Ob das FernUSG auch auf reine B2B-Verträge anwendbar ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Nun positionierte sich das LG Frankfurt a.M. zu dieser Gretchenfrage.
3 minZulassungspflicht von Online-Live-Kursen nach dem FernUSG
Viele Anbieter von Online-Kursen kennen das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht – bis ein Kunde darauf pocht oder Post von der Zentralstelle für Fernunterricht kommt. Mit einer viel beachteten Entscheidung hat das LG Hamburg nun für Aufsehen gesorgt.
15 minProfessionelle Rechtstexte für Fernunterricht nach FernUSG
Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Fernunterricht anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Wir bieten professionelle Rechtstexte für Fernunterricht an.
4 minFAQ zum Fernunterrichtsschutzgesetz
Ob Webinare, Online-Kurse, Online-Coaching oder Fernstudium – immer häufiger werden Fortbildungsveranstaltungen mittels Fernkommunikation, insbesondere online angeboten. Dabei ist vielen Anbietern solcher Veranstaltungen nicht bekannt, dass bestimmte Veranstaltungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (kurz: Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG) fallen und damit gesetzlich reguliert sind. In der Praxis lässt sich nicht immer eindeutig klären, ob der Anwendungsbereich des FernUSG eröffnet ist oder nicht. Die nachfolgenden FAQ sollen hierbei eine Hilfestellung geben und auch über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Gesetz informieren.
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