Impressum

Website-Impressum für in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer in Österreich

Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.

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Ganz schön schräg? LG Dortmund zur Unzulässigkeit eines vertikalen Impressums

Dass Unternehmer im Geschäftsverkehr mit Kunden ein Impressum ausweisen und darin Pflichtangaben u.a. zur Unternehmensidentität enthalten sein müssen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass allerdings trotz Beachtung der inhaltlichen Anforderungen gestalterische Experimente riskant sein können, bekam kürzlich ein Hörakustik-Unternehmen zu spüren. Es hatte das Impressum in einem Prospekt schräg abgedruckt und wurde prompt abgemahnt. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie das LG Dortmund mit Urteil vom 16.3.2016 (Az. 10 O 81/15) den Rechtsstreit entschied.

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LG Würzburg: Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen gelten auch für Makler

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.5.2014 sind bei einer Immobilie in Anzeigen und Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz zwingend zu machen. Nach dem Wortlaut des § 16 a EnEV gelten die Pflichtangaben in erster Linie für Verkäufer. Doch muss auch ein Makler, der eine Immobilienanzeige für den Verkäufer schaltet, die Pflichtangaben machen? Über den Fall hat das LG Würzburg kürzlich entscheiden.

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Pflicht zur Benennung eines redaktionell Verantwortlichen im Online-Handel gemäß §18 Abs. 2 MStV?

Dass in Webshops und für Verkaufspräsenzen auf Drittseiten und Plattformen stets ein den Anforderungen des §5 TMG genügendes Impressum bereitgehalten werden muss, ist der großen Mehrzahl von Online-Händlern inzwischen hinreichend bekannt. Auf deutlich weniger Resonanz ist bisher aber eine spezielle Erweiterung des Anbieterkennzeichnungsprogramms in §18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) gestoßen, die für journalistisch-redaktionelle Angebote in Telemedien zusätzlich die Benennung eines inhaltlich Verantwortlichen verlangt und so eine gesteigerte Informationspflicht begründet. Ob und in welchen Konstellationen die Vorschrift auch im Online-Handel Berücksichtigung finden muss und wie sie umgesetzt werden kann, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Anleitung: Impressum auf Google+-Firmenseiten richtig einbinden

Nicht nur das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet seinen gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, durch die Einrichtung professioneller Unternehmensseiten die Reichweite eigener Angebote zu erhöhen. Auch der bedeutendste Konkurrent Google+ stellt die Option von Firmenseiten bereit, welche das eigene Gewerbe medial anreichern können. Allerdings sind derartige Unternehmensprofile als geschäftsmäßig betriebene, eigenständige Telemedien gemäß §5 TMG stets impressumspflichtig. Lesen Sie im folgenden Beitrag, ob und inwiefern die erforderlichen Anbieterinformation auf Google+-Firmenseiten rechtskonform eingebunden werden können.

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Google+: Anleitung zur Einbindung eines rechtssicheren Impressums auf privaten Google+-Accounts

Auch wenn das Netzwerk „Facebook“ weltweit den ersten Rang in der sozialmedialen Kommunikation belegt, erhält sich die Plattform „Google+“ seit langem einen eigenständigen Geltungsbereich. Zwar ist hinreichend bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung auf geschäftsmäßig genutzten Google+-Profilen die vollständige Umsetzung der Impressumspflicht nach §5 TMG verlangt. Nahezu beiläufig hat das Netzwerk jüngst allerdings grundlegende Designänderungen vollzogen, welche die Rechtssicherheit bereits eingebundener Anbieterinformationen aufheben und umgehende Anpassungen erforderlich machen. Im Folgenden lesen Sie, mit welchen Schritten Sie nun für ein ordnungsgemäßes Google+-Impressum sorgen können.

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Müssen Immobilienmakler in ihren Angeboten die Pflichtangaben nach der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) machen?

Kommerzielle Immobilienangaben müssen nach der Energieeinsparungsverordnung bestimmte Angaben enthalten. Dies gilt nach Ansicht des Landgerichts Gießen (Urteil vom 11.09.2015, Az. 8 O 7/15) allerdings nicht für Immobilienmakler. Nun musste sich das Landgericht Bielefeld mit derselben Fragestellung befassen. Wie es entschieden hat lesen Sie hier.

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Impressumspflicht reloaded – Wettbewerbsverstoß durch fehlerhafte Impressumsangabe

In einem kürzlich vor dem LG Arnsberg geführten Rechtsstreit hatte das Gericht u.a. zu entscheiden, welche Informationspflichten Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Telemedien (also z.B. Online-Händler) bei der Anbieterkennzeichnung – kurz in ihrem Impressum - erfüllen müssen. Die Klägerin sah in fehlenden Angaben zum Registergericht und zur Registernummer auf der Homepage der Beklagten einen Wettbewerbsverstoß. In diesem Zusammenhang war zudem streitig, ob nur absichtliche Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt werden können.

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Oft gefragt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung im Impressum hinzuweisen?

Diese Frage wird uns häuig gestellt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung in irgendeiner Form im Impressum hinzuweisen? Hier finden Sie die Antwort.

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Impressum in privaten Facebook-Accounts: Rechtspflichten und Anleitung

Die Pflicht, nach §5 Abs. 1 TMG bei der geschäftsmäßigen Nutzung von Telemedien ein Impressum vorzuhalten, hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren kontinuierlich auf gewerbliche Social-Media-Profile ausgedehnt. Wann hiervon auch private Facebook-Profile betroffen sein können und wie die Impressumspflicht dann umzusetzen ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Darf die Telefonnummer im Impressum auch eine Handynummer sein?

Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken nutzt, hat nach §5 Abs. 1 TMG zwingend eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Allerdings sind die konkrete Art und der Umfang der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben innerhalb des Impressums teilweise wenig eindeutig formuliert. Insbesondere die notwendigen Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme treiben viele Online-Anbieter um. Die heutige Frage des Tages behandelt deshalb, ob eine im Impressum angeführte Rufnummer auch eine Mobilfunknummer sein darf.

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Tumblr: Anleitung zur Einrichtung eines Impressums

Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken für eigene Inhalte nutzt, muss nach §5 Abs. 1 TMG zwingend ein Impressum vorhalten. Mittlerweile ist gerichtlich vielfach bestätigt worden, dass dieser Pflicht auch gewerblich betriebene Social-Media-Profile unterfallen. Gerade hier kann sich die Einbindung eines rechtssicheren Impressums aber als schwierig erweisen. Im folgenden Beitrag soll daher dargestellt werden, wie die Anbieterkennzeichnung in Accounts des Blogging-Dienstes Tumblr eingerichtet werden kann.

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Impressum richtig darstellen bei Amazon, eBay, Etsy, Facebook, Google+, Instagram, Tumlbr, Twitter und Youtube

Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Amazon, Instagram, Twitter und Youtube bereit.

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Welche Angaben muss ein rechtssicheres Impressum enthalten?

Abmahnungen in Zusammenhang mit der Impressumspflicht sind unnötig - so kompliziert ist die Rechtslage dann doch nicht. Dennoch stellen sich viele Fragen: Welche Informationen sind im Impressum darzustellen? Ist die Angabe einer Telefonnummer zwingend? Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum und kann man nicht auch einfach mit elektronischen Anfragemasken arbeiten? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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Basis-Wissen: Wie platziert man das Impressum richtig?

Viele Online-Händler sind verunsichert, wie und wo das Impressum auf ihren Internetpräsenzen darzustellen ist. Muss das Impressum zwingend als "Impressum" bezeichnet werden? Reicht es aus, dass der Link zum Impressum nur von der Startseite aus abrufbar ist? Reicht es aus, das Impressum am unteren Rand des Bildschirmes zu verlinken? Wo ist das Impressum in sozialen Medien anzuführen? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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16 häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum: Wir beantworten sie!

Fast täglich erreichen uns Fragen zum Thema "Impressumspflicht". Müssen etwa private Internetseiten ein Impressum darstellen? Was gilt bei ausländischen Verkaufsplattformen? Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter und etwa für Flyer, Prospekte, Zeitungswerbung? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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Wie hinterlegt man rechtssicher sein Impressum bei Twitter, Youtube und Amazon?

Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Twitter, Youtube und amazon bereit.

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Anleitung zum Erstellen eines Impressums auf Twitter

Aus gegebenem Anlass informiert die IT-Recht-Kanzlei im Folgenden darüber, mit welchen Tricks ein rechtssicheres Impressum für den Kurznachrichtendienst Twitter erstellt werden kann.

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OLG Frankfurt: Impressum ausschließlich mit Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertedienste-Rufnummer ist wettbewerbswidrig

Das OLG Frankfurt (Urteil vom 02.10.2014) hat entschieden, dass eine kostenpflichtige Mehrwertdienste-Rufnummer im Impressum eines Onlinehändlers nicht den Vorgaben des § 5 Telemediengesetz (TMG) zur Ermöglichung einer „schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und einer unmittelbaren Kommunikation“ entspricht. Eine Mehrwertdienste-Rufnummer scheint diese Vorgaben zwar auf den ersten Blick zu erfüllen. Warum das OLG Frankfurt dennoch bei Verwendung einer derartigen kostenpflichtigen Rufnummer einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen § 5 TMG sieht, dazu im folgenden Beitrag mehr.

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OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines inaktiven Onlineshops wegen unzureichendem Impressum

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 03.07.2014 – Az: 6 U 240/13 entschieden, dass gegen den Betreiber eines Onlineshops bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (hier unzureichendes Impressum) auch dann ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn der Onlineshop derzeit nicht betrieben wird. Das OLG Frankfurt hat unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH (bei Unterlassungsansprüchen handele es sich um auf die Zukunft gerichtete Ansprüche) gefolgert, dass auch gegen den Inhaber eines derzeit nicht betriebenen Onlineshops ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen kann.

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