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Impressum

Top-Themen

LG Berlin: „E-Mail-Adresse“ im Impressum muss erreichbar sein

Das LG Berlin entschied: Die Impressumspflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse (§ 5 TMG) ist nicht erfüllt, wenn unter dieser Adresse lediglich automatische Antworten versendet werden und eingehende Nachrichten tatsächlich nicht gelesen oder beantwortet werden.

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Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...

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Pflichtangaben an Außenseite eines Ladengeschäfts

Bei Ladengeschäften wird üblicherweise ein Schild angebracht, welches den Ladeninhaber ausweist, die Öffnungszeiten etc. Doch welche gesetzlichen Pflichtangaben sind in diesem Zusammenhang tatsächlich zu berücksichtigen?

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Pflichtangaben auf Flyern und Prospekten: Verweis auf Online-Impressum reicht nicht!

Pflichtangaben zur Person des Händlers gelten nicht nur für kommerzielle Websites, auch Flyer, Prospekte und Kataloge müssen zumindest die Identität, die Rechtsform und die Anschrift des Anbieters erkennen lassen. Ein Verweis auf die Website des Anbieters – die ja ein vollständiges Impressum enthält – mag eine gute Idee sein, genügt aber nach der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, Az. I-4 W 84/11) den gesetzlichen Vorgaben nicht.

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OLG Hamm: Prospektwerbung muss Angaben zur vollständigen Firmierung und Geschäftsanschrift enthalten

Unlauter und irreführend wirbt ein Unternehmer, der in einem Verkaufsprospekt die eigene Identität (vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz) oder die eigene Geschäftsanschrift oder die Geschäftsanschrift des Kreditunternehmens, über welches die in dem Prospekt angebotenen Produkte finanziert werden können, nicht angibt. Dies hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm im einstweiligen Verfügungsverfahren jetzt entschieden.

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Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) statuieren die Pflichtangaben für das Impressum (=Anbieterkennzeichnung). Betroffen sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten. In diese Beitrag werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. *Zudem wird ein Überblick über die bisherige Rechtsprechung (2008-bis heute) gegeben.*

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