Impressum

E-Mail-Adresse im Impressum muss direkte Kommunikation ermöglichen

Laut LG München stellt es eine Irreführung dar, wenn über eine E-Mail-Adresse in einem Impressum lediglich automatisierte Antwort-E-Mails versendet werden.

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Zusatz „haftungsbeschränkt“ fehlt: Haftung des Geschäftsführers einer UG

Der BGH hat neulich entschieden, dass der gesetzliche Vertreter einer UG persönlich haftet, wenn sich die UG im Rechtsverkehr nicht vollständig mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ bezeichnet. Den Hintergrund dieser Entscheidung erläutern wir in unserem aktuellen Beitrag.

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OLG Frankfurt a.M.: Briefkastenadresse im Impressum zulässig

Die Impressumspflicht soll Verbraucher und Mitbewerber schützen. Das OLG Frankfurt a.M. hat nun entschieden, ob eine US-Briefkastenadresse im Impressum ausreicht, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.

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EuGH: Keine Pflicht zur Vorhaltung einer Telefonnummer im Online-Handel

Der EuGH entschied: Unternehmer müssen im Fernabsatz nicht zwingend ihre Telefonnummer angeben und auch keinen neuen Telefon-, Fax- oder E-Mail-Kontakt einrichten.

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EUGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Der EuGH entschied kürzlich, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen.

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KG Berlin: E-Mail-Adresse mit Autoreply-Funktion im Impressum nur eingeschränkt zulässig

Webseiten-Betreiber müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben. Es darf jedoch kein toter Briefkasten hinter der E-Mail-Adresse stecken. Dies hat das KG Berlin nun in einem aktuellen Urteil entschieden. Im Folgenden erfahren Sie, um was es konkret im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Online-Riesen Google ging.

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BGH: Pflicht zur Angabe eines Impressums auch bei Printanzeige, wenn Produkte lediglich online bestellbar

Mit Urteil vom 14.09.2017 (Az.: I ZR 231/14) hat der BGH entschieden, dass die Angabe eines Impressums auch dann zu erfolgen habe, wenn für die Ware mittels Printanzeige geworben wird. Hierbei sei es unbeachtlich, dass die Waren nur online bestellbar sind und der am Erwerb der Produkte interessierte Verbraucher die Möglichkeit habe dort die Informationen des Anbieters einzusehen.

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Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel? – BGH ruft EuGH an

Wie wir bereits berichtet haben, hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.07.2016, 6 U 180/15, entschieden, dass Online-Händler in Deutschland nicht verpflichtet sind, eine Telefonnummer im Online-Shop anzugeben. Gegen diese Entscheidung hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Verfahren nun mit Beschluss vom 05.10.2017, I ZR 163/16, ausgesetzt und will wesentliche Fragen vom EuGH geklärt wissen.

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LG Trier zu den Anforderungen eines Impressums bei YouTube

Das LG Trier hat mit Urteil vom 21.07.2017 - Az.: 11 O 258/16 – entschieden, dass den gesetzlichen Anforderungen an die Angabe eines Impressums im Rahmen einer gewerblichen YouTube-Präsenz genüge getan ist, wenn über die betreffende YouTube –Seite auf eine andere Homepage des Anbieters verwiesen wird, auf der wiederum transparent auf ein Impressum verlinkt wird.

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Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht

Das Telemediengesetz (TMG) statuiert in § 5 besondere Anforderungen an das Impressum von Homepages. Wird ein Internetauftritt geschäftsmäßig betrieben, sind spezielle identitätsbezogene Ausweispflichten zu wahren. Das LG Traunstein (LG Traunstein, Urt. v. 21.01.2016 – Az.: 1 HK O 168/16) hat in seinem Urteil die Anforderungen an das Impressum erneut klargestellt. Nach Ansicht der Richter reiche die Angabe des Postfaches im Impressum der Webseite nicht aus. Vielmehr müsse eine ladungsfähige Adresse angeben werden.

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OLG Köln: Telefonnummer als Pflichtangabe im Impressum?

Die Richter am Kölner Oberlandesgericht (OLG) haben entschieden: Das Impressum eines Online-Shops erfordert nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer. Im Einzelfall kann auch ein Rückruf-System à la Marketplace-Riese Amazon den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten genügen. Was bedeutet das für Online-Händler?

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Ganz schön schräg? LG Dortmund zur Unzulässigkeit eines vertikalen Impressums

Dass Unternehmer im Geschäftsverkehr mit Kunden ein Impressum ausweisen und darin Pflichtangaben u.a. zur Unternehmensidentität enthalten sein müssen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass allerdings trotz Beachtung der inhaltlichen Anforderungen gestalterische Experimente riskant sein können, bekam kürzlich ein Hörakustik-Unternehmen zu spüren. Es hatte das Impressum in einem Prospekt schräg abgedruckt und wurde prompt abgemahnt. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie das LG Dortmund mit Urteil vom 16.3.2016 (Az. 10 O 81/15) den Rechtsstreit entschied.

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LG Würzburg: Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen gelten auch für Makler

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.5.2014 sind bei einer Immobilie in Anzeigen und Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz zwingend zu machen. Nach dem Wortlaut des § 16 a EnEV gelten die Pflichtangaben in erster Linie für Verkäufer. Doch muss auch ein Makler, der eine Immobilienanzeige für den Verkäufer schaltet, die Pflichtangaben machen? Über den Fall hat das LG Würzburg kürzlich entscheiden.

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Impressumspflicht reloaded – Wettbewerbsverstoß durch fehlerhafte Impressumsangabe

In einem kürzlich vor dem LG Arnsberg geführten Rechtsstreit hatte das Gericht u.a. zu entscheiden, welche Informationspflichten Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Telemedien (also z.B. Online-Händler) bei der Anbieterkennzeichnung – kurz in ihrem Impressum - erfüllen müssen. Die Klägerin sah in fehlenden Angaben zum Registergericht und zur Registernummer auf der Homepage der Beklagten einen Wettbewerbsverstoß. In diesem Zusammenhang war zudem streitig, ob nur absichtliche Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt werden können.

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OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines inaktiven Onlineshops wegen unzureichendem Impressum

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 03.07.2014 – Az: 6 U 240/13 entschieden, dass gegen den Betreiber eines Onlineshops bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen (hier unzureichendes Impressum) auch dann ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn der Onlineshop derzeit nicht betrieben wird. Das OLG Frankfurt hat unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH (bei Unterlassungsansprüchen handele es sich um auf die Zukunft gerichtete Ansprüche) gefolgert, dass auch gegen den Inhaber eines derzeit nicht betriebenen Onlineshops ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen kann.

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LG Berlin: Angabe einer E-Mail Adresse dann nicht ausreichend, wenn Verbraucher auf automatisch generierte E-Mail nicht antworten kann

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2014, Az: 52 O 153/13 gegen Google Inc. entschieden, dass die Pflicht zur Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum ( § 5 Telemediengesetz) jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn bei Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse automatisch generierte Antwort-E-Mails ausführen, dass eingehende E-Mails nicht zur Kenntnis genommen werden und auf diese E-Mails nicht geantwortet werden kann.

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KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

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OLG München: Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Impressum kann abgemahnt werden

Mit Urteil vom 14.11.2013 hat das OLG München entschieden, dass die Bezeichnung eines Einzelunternehmers in dessen Impressum als „Geschäftsführer“ einen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Einzelunternehmern muss daher dringend davon abgeraten werden, sich im Impressum als „Geschäftsführer“ zu bezeichnen.

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Aktuelle Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

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