Impressum

Webshop-Betreiber nicht identisch mit Verkäufer - was ist zu beachten?

Der im Impressum genannte Shop-Betreiber ist nicht immer der tatsächliche Verkäufer. Oft werden die angebotenen Waren von einer anderen Person/ Firma verkauft. Was ist bei dieser Konstruktion rechtlich zu beachten?

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Impressum: Was muss rein - und in welcher Sprache?

Im digitalen Handel kennt der Vertrieb keine Grenzen – Produkte werden international verkauft. Doch muss das Impressum dabei auch ausländischen Vorgaben entsprechen und mehrsprachig sein?

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Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer: erlaubt?

Immer wieder erreicht uns die Fragestellung, ob auch ein Online-Händler, der als Einzelunternehmer tätig ist, eine Geschäftsbezeichnung führen darf. Oder führt eine solche Geschäftsbezeichnung bei „one-man-shows“ den Verkehr in die Irre?

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Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?

Seit jeher treten manche Personen nach außen hin nur unter einem Pseudonym bzw. Künstlernamen auf. Geht es um eigene Internetauftritte, gelten jedoch strenge gesetzliche Anforderungen an das notwendige Impressum.

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Müssen Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben?

Wer im Internet geschäftsmäßig auftritt, ist zur Darstellung eines vollständigen Impressums verpflichtet. Ob Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben müssen oder zulässig mit Kürzeln arbeiten dürfen, klären wir hier.

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Telefonnummer im Impressum erforderlich?

Ein vollständiges Impressum ist für die Rechtskonformität jedes geschäftsmäßigen Internetauftritts elementar. Doch setzt die Vollständigkeit zwingend die Angabe einer Telefonnummer voraus?

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Genügt die Angabe einer virtuellen Geschäftsadresse im Impressum?

Ein Verzicht auf den Schutz der Privatadresse kann gravierende Folgen haben, wie unter anderem Drohbriefe an Blogger eindrucksvoll belegen. Abhilfe versprechen Anbieter sog. „virtueller Geschäftsadressen“. Genügt die Angabe einer „virtuellen Adresse“ im Impressum?

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Impressumpflicht für Dienstleistungserbringer im Internet

Ein vollständiges Impressum ist für jeden geschäftsmäßigen Internetauftritt Pflicht. Für Online-Händler gilt insoweit das Telemediengesetz, für Online-Dienstleister zusätzlich die Dienstleistungsinformationsverordnung. Enstehen dadurch erweiterte Impressumspflichten?

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Impressumspflicht: FAQ, Anleitungen und Rechtssprechungsübersicht

Das Telemediengesetz (TMG) regelt in § 5 besondere identitätsbezogene Kennzeichnungspflichten für Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Internetpräsenzen. Diese auch als "Impressum" bezeichneten Anbieterinformationen sind seit jeher Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen und wurden so von der Rechtsprechung entscheidend mit- und weiterentwickelt. Der folgende Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.

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Mustergültig: Impressumsvorlagen in 11 Sprachen

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Das braucht nun wirklich jeder Online-Händler - ein abmahnsicheres Impressum. Und das ist je nach Rechtsform gar nicht so leicht zu erstellen. Wir stellen unseren Mandanten Impressum-Mustervorlagen für die gängigsten Rechtsformen zur Verfügung, selbstverständlich auch mit den Infos zur Streitschlichtung in jeweiliger Landessprache. Und das nicht nur auf Deutsch, sondern übersetzt in insgesamt 11 verschiedenen EU-Sprachen. Für einen rechtssicheren eu-weiten Handel.

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Was muss ins Impressum? USt-IdNr. vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch häufig vergessen oder fehlerhaft angegeben. Hier besteht eine konkrete Abmahngefahr.

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Website-Impressum für in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer in Österreich

Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.

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Oft gefragt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung im Impressum hinzuweisen?

Diese Frage wird uns häuig gestellt: Ist auf die Kleinunternehmer-Regelung in irgendeiner Form im Impressum hinzuweisen? Hier finden Sie die Antwort.

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Darf die Telefonnummer im Impressum auch eine Handynummer sein?

Wer ein Telemedium geschäftsmäßig und nicht nur zu rein privaten Zwecken nutzt, hat nach §5 Abs. 1 TMG zwingend eine Anbieterkennzeichnung vorzunehmen. Allerdings sind die konkrete Art und der Umfang der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtangaben innerhalb des Impressums teilweise wenig eindeutig formuliert. Insbesondere die notwendigen Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme treiben viele Online-Anbieter um. Die heutige Frage des Tages behandelt deshalb, ob eine im Impressum angeführte Rufnummer auch eine Mobilfunknummer sein darf.

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Impressum richtig darstellen bei Amazon, eBay, Etsy, Facebook, Google+, Instagram, Tumlbr, Twitter und Youtube

Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für Amazon, Instagram, Twitter und Youtube bereit.

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Welche Angaben muss ein rechtssicheres Impressum enthalten?

Abmahnungen in Zusammenhang mit der Impressumspflicht sind unnötig - so kompliziert ist die Rechtslage dann doch nicht. Dennoch stellen sich viele Fragen: Welche Informationen sind im Impressum darzustellen? Ist die Angabe einer Telefonnummer zwingend? Gehört auch eine Steuernummer in das Impressum und kann man nicht auch einfach mit elektronischen Anfragemasken arbeiten? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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Basis-Wissen: Wie platziert man das Impressum richtig?

Viele Online-Händler sind verunsichert, wie und wo das Impressum auf ihren Internetpräsenzen darzustellen ist. Muss das Impressum zwingend als "Impressum" bezeichnet werden? Reicht es aus, dass der Link zum Impressum nur von der Startseite aus abrufbar ist? Reicht es aus, das Impressum am unteren Rand des Bildschirmes zu verlinken? Wo ist das Impressum in sozialen Medien anzuführen? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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16 häufig gestellte Fragen zum Thema Impressum: Wir beantworten sie!

Fast täglich erreichen uns Fragen zum Thema "Impressumspflicht". Müssen etwa private Internetseiten ein Impressum darstellen? Was gilt bei ausländischen Verkaufsplattformen? Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter und etwa für Flyer, Prospekte, Zeitungswerbung? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beleuchtet.

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Keine Impressumspflicht für Diensteanbieter mit Sitz im Nicht-EU-Ausland?

Diensteanbieter i. S. d. Telemedienrechts mit Sitz in Deutschland unterliegen der Impressumspflicht nach § 5 TMG. Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich wegen des sog. Herkunftslandprinzips nicht an die Impressumspflicht nach deutschem Recht halten, sondern alleine nach den entsprechenden Vorschriften aus ihrem Sitzstaat. Doch wie verhält es sich mit Diensteanbietern aus dem Nicht-EU-Ausland? Was gilt, wenn diese sich nach ihrem Recht an keine Impressumspflichten halten müssen, jedoch in Deutschland um Kunden werben? Die IT-Recht Kanzlei berichtet von einem Fall aus der Praxis und erläutert die rechtlichen Hintergründe.

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Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...

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