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Arzneimittel / Homöopathika

LG Karlsruhe: Online-Marktplatz für Apotheken unzulässig

Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass es unzulässig ist, Apotheken eine Online-Plattform bereitzustellen, über die diese Arzneimittel an Patienten verkaufen können – wenn der Plattformbetreiber dafür etwa eine monatliche Grundgebühr erhebt.

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Desinfektionsmittel: Abgemahnt als Arzneimittel

Uns liegt eine Abmahnung der Solera Telecom AG vor. Dabei geht es um das Anbieten von Desinfektionsmittel auf der Plattform Amazon. Der Abmahner wirft vor, dass es sich bei dem Produkt um ein Arzneimittel handelt.

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LG Köln: Irreführende Werbung für Arzneimittel

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“: Diese Pflichtangabe muss auf einem doppelseitigen Werbeflyer, mit dem für ein Schmerzgel geworben wird, auf beiden Seiten abgedruckt werden.

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