Abmahnungen wegen fehlender Sulfit-Hinweise in Online-Angeboten für Wein
Seit dem 13.12.2014 gelten vornehmlich für vorverpackte Lebensmittel die umfangreichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dass diese auch für alkoholische Getränke Wirkung entfalten und zudem bestimmte eigenschafts- und unternehmensbezogene Informationspflichten für den Fernabsatz vorsehen, scheint vielen Händlern noch nicht hinreichend bewusst zu sein. Dies nehmen sich derzeit Verbraucherschutzvereine zum Anlass, um fehlende Sulfit-Hinweise in internetbasierten Wein-Angeboten abzumahnen. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe und mögliche Präventionsmaßnahmen.
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