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Artikel zum Thema „Angabe, Des, Mindesthaltbarkeitsdatum“

Ihre Suchanfrage ergab 46 Treffer

Abmahnungen wegen fehlender Sulfit-Hinweise in Online-Angeboten für Wein

Seit dem 13.12.2014 gelten vornehmlich für vorverpackte Lebensmittel die umfangreichen Kennzeichnungs- und Hinweispflichten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dass diese auch für alkoholische Getränke Wirkung entfalten und zudem bestimmte eigenschafts- und unternehmensbezogene Informationspflichten für den Fernabsatz vorsehen, scheint vielen Händlern noch nicht hinreichend bewusst zu sein. Dies nehmen sich derzeit Verbraucherschutzvereine zum Anlass, um fehlende Sulfit-Hinweise in internetbasierten Wein-Angeboten abzumahnen. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Hintergründe und mögliche Präventionsmaßnahmen.

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Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler

Die Preisangabenverordnung ist eine Herausforderung für Online-Händler, da sie komplexe Regelungen zum Preisrecht im E-Commerce enthält. Wann sind Händler zur Angabe von Gesamtpreisen verpflichtet? Wie weist man rechtssicher auf die Umsatzsteuer und Versandkosten hin? Was gilt bei Grundpreisen, Mindermengenzuschlägen und Preisermäßigungen etc.? Wir behandeln die wichtigsten Themen der Preisangabenverordnung umfassend in unserem komplett überarbeiteten Leitfaden.

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Abmahngefahr: verpflichtende Lebensmittelkennzeichnung in Online-Shops noch vielerorts unzureichend

Seit dem 13.12.2014 gilt in Europa die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die eine umfangreiche physische Pflichtkennzeichnung für vorverpackte Lebensmittel vorschreibt und darüber hinaus auch Händlern im Fernabsatz eine Reihe von Hinweispflichten auferlegt. Trotz einer weitflächigen Medienresonanz und der besonderen Relevanz des Pflichtenprogramms im elektronischen Geschäftsverkehr ist zu beobachten, dass viele Online-Händler von Lebensmitteln unter Inkaufnahme eines erheblichen Abmahnrisikos auch einen Monat nach dem Umsetzungstermin den neuen Kennzeichnungsvorgaben noch in unzulänglicher Weise nachkommen. Lesen Sie im Folgenden, welche typischen Fehler dabei gemacht werden und wie diese vermieden werden können.

9 min

Sulfite in Wein ab dem 13.12.2014 nach der LMIV im Fernabsatz zwingend kennzeichnungspflichtig

Zu den vorverpackten Lebensmitteln, die nach den umfassenden Bestimmungen der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) zum 13.12.2014 im Fernabsatz zwingend zu kennzeichnen sind, zählen nach eindeutigem Wortlaut des Rechtsaktes auch alkoholische Getränke. Zwar sind ab einem gewissen Alkoholgehalt zulässige Abweichungen vom üblichen Pflichtenprogramm gesetzlich vorgesehen. Im Übrigen aber laufen die Kennzeichnungsvorgaben mit denen für sonstige Erzeugnisse gleich. Aus gegebenem Anlass klärt die IT-Recht Kanzlei darüber auf, warum insofern auf Sulfite in Wein im Fernabsatz stets zwingend hingewiesen werden muss.

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Bereitstellung von Pflichtinformationen für Lebensmittel im Fernabsatz seit dem 13.12.2014 zwingend

Zum 13.12.2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, die für Hersteller und Händler von Lebensmitteln umfassende Informationspflichten festlegt und neben der physischen Kennzeichnung auf Produktverpackungen auch die Bereitstellung von spezifischen Hinweisen im Fernabsatz vorsieht. Während erstere für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, bis zur Erschöpfung der Restbestände ausgesetzt werden darf, ist den Obliegenheiten im Fernabsatz jedoch ungeachtet des jeweiligen Marktbereitstellungstermins zum 13.12.2014 nachzukommen.

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Verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke nach der LMIV ab dem 13.12.2014

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die am 25.10.2011 auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Lebensmittelunternehmer auf. Diese sind gehalten, sämtliche Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, mit Blick auf gesundheitlich, ethisch und sozial relevante Informationen zu kennzeichnen und so ein vollumfängliches Hinweisspektrum zu gewährleisten. Grundsätzlich entfaltet die Verordnung zum 13.12.2014 Rechtswirkung und gilt ungeachtet ihrer Titulierung als Verordnung über Lebensmittel auch für alkoholische Getränke. Was Hersteller und Händler derartiger Produkte mit Ablauf der Übergangsfrist zu beachten haben, soll im Folgenden behandelt werden.

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Online-Verkauf von Lebensmitteln: Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Anwendung der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits umfassend zur neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung (EU/1169/2011) berichtet, die Ende 2011 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung (im Folgenden LMIV) gilt unmittelbar und findet grundsätzlich ab dem 13. 12. 2014 EU-weit Anwendung. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen. Die EU-Kommission hat bereits am 31.01.2013 zu einer Vielzahl von Auslegungsfragen rund um die LMIV Stellung genommen.

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Lebensmittelinformationsverordnung: Rechtssicherer Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz

Seit dem 13.12.2014 haben Online-Händler, die Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken (z.B. Internet, Katalog etc.) zum Verkauf anbieten, dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags diverse Informationen zwingend bereitzustellen. Die sich aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ergebende Online-Kennzeichnungspflicht betrifft selbstverständlich auch Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln oder alkoholischen Getränken. Wie also sind Lebensmittel seit dem 13.12.2014 online zu kennzeichnen? Wir klären gerne auf.

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EG-Verordnung Nr. 1223/2009: Kennzeichnung kosmetischer Mittel

Ab dem 11.07.2013 wird sich die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ausschließlich nach Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung zu richten haben. Produkte, die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind, werden ab dem 11. Juli 2013 nach der EU-Kosmetikverordnung in Deutschland nicht mehr verkehrsfähig sein. Im Vergleich zur deutschen Kosmetikverordnung wird es nur wenig neue verpflichtende Kennzeichungselemente geben. Wie sind kosmetische Mittel in Zukunft zu kennzeichnen? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel

Ab dem 11.Juli.2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009 ) die sog. "EG-Kosmetik-Richtlinie" (Nr. 76/768/EG) vollständig ab und damit zugleich auch viele nationalen Regelungen, die sich derzeit in Deutschland etwa im LFGB sowie in der Kosmetikverordnung wiederfinden. Welche Pflichten treffen Händler kosmetischer Mittel in Zukunft? Werden kosmetische Mittel im Internet kennzeichnungspflichtig sein? Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Io non parlo italiano- Beim Parallelimport von Lebensmitteln kommt es auf die richtige lebensmittelrechtliche Etikettierung an

Der BGH hat in einem Gerichtsverfahren (Urteil vom 22.11.2012, Az.: I ZR 72/11) der in Italien ansässigen Gesellschaft „Barilla“ gegen einen deutschen Paralellimporteur Feststellungen getroffen, die Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht von importieren Lebensmitteln betreffen, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt waren. Die Zuwiderhandlung gegen lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften stellt nach dem BGH einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Angabe "mindestens haltbar bis Ende: siehe Packung" genügt nicht den lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Anforderungen an die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums.

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Die EU-Kosmetikverordnung kommt

Mitte des Jahres 2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung die bislang geltende deutsche Kosmetikverordnung ab. Sie betrifft vor allem Hersteller von Kosmetika. Aber auch Händler sind von ihr betroffen, denn einige ihrer Informationspflichten und Werberegelungen sind gerade für Händler von Belang. Die IT-Recht Kanzlei stellt die EU-Kosmetikverordnung vor und erläutert die auf Hersteller und Händler zukommenden Pflichten.

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Bundesarbeitsgericht zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

In seinem Urteil vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) hatte jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachungsmaßnahmen Stellung genommen und entschieden, dass die heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers erlaubt ist, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung damit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und sie insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Das Urteil der Vorinstanz LAG Köln wurde aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.

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Anspruchsvoll: Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen - z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel - geregelt sind. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

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Online-Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln: Ende 2014 Pflicht!

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Sie wird in den nächsten Jahren Online-Händlern, die über das Internet Lebensmittel verkaufen, viel Arbeit bereiten. Grund: Ab dem 13.12.2014 wird eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht gelten, die in weiten Teilen der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Geschäften verkauft werden, entspricht.

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Aus unserer Praxis: Abmahnungen im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)

Der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist – aus juristischer Sicht – nicht ganz einfach: Die Rechtslage ist unübersichtlich, etwas verworren, und außerdem recht wankelmütig. Und dann wären da noch die Abmahnsportler, die am Geschäft mit den Nahrungszusätzen gerne mitverdienen wollen. Der IT-Recht Kanzlei liegen aktuell einige Abmahnungen vor, aus denen exemplarisch die derzeitigen Abmahnfallen herausgelesen werden können.

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Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

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