Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?

26.10.2009, 16:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Darf nach dessen „Ablaufen“ die Ware überhaupt noch verkauft werden?

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Ist der Verkauf von Lebensmitteln mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum erlaubt?" veröffentlicht.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (kurz „MHD“) ist lebensmittelkennzeichnungsrechtlich „ein alter Hut“. Seit Langem finden sich auf der Mehrzahl der Lebensmittelverpackungen Angaben wie „Mindestens haltbar bis siehe Deckel“ etc.pp.

Was jedoch bedeutet die Angabe genau? Diese Frage kann der Verbraucher meist nicht ganz genau beantworten. Was ist denn nun die Konsequenz für den Vertrieb der Ware, wenn das MHD bereits überschritten wurde? Begeht der Supermarktbetreiber einen Rechtsverstoß, wenn er die Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft? Wenn ja, mit welchen Folgen?

Gastbeitrag v. RA Decker, [Rechtsanwälte Andrae & Simmer](http://www.andrae-simmer.de/) , Am Stiefel 2, 66111 Saarbrücken

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang jedenfalls das MHD und das sog. Verbrauchsdatum (VD). Die Begriffe sind in den §§ 7 und 7a der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) definiert.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist demnach das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.

Das Verbrauchsdatum dagegen bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderbliche Lebensmittel eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten.

Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf deren VD ist nach § 7a Abs.4 LKMV verboten.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Bei welchen Produkten muss ein MHD ausgewiesen werden?

Der Angabe eines MHD bedarf es bei grundsätzlich allen anderen Fertigpackungen mit Lebensmitteln.

Ausgenommen davon sind jene, für die ein VD gemäß § 7a LMKV bezeichnet werden müssten, also z.B. Rohmilch, frische Obst- und Gemüsesäfte oder Hackfleisch.

Weiterhin ausgenommen sind die in  § 7 Abs.6 LMKV genannten Lebensmittel, wie z.B. frisches Obst, frisches Gemüse, Zucker in fester Form, Kaugummi etc.

Zwischenfazit

Der Umkehrschluss zu Vorstehendem ergibt, dass bei solchen Waren, bei denen lediglich ein MHD anzugeben ist, mit Ablauf des Datums die Ware nicht ungenießbar wird, sondern eben lediglich ihre spezifischen Eigenschaften wie etwa Konsistenz und Geschmack langsam einbüßen.

Es handelt sich beim MHD also gerade nicht um das Verfallsdatum. Es wird also nicht der Zeitpunkt angeben, in dem das Lebensmittel nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf.

Kann trotzdem ein Rechtsverstoß im Verkauf der „abgelaufenen“ Lebensmittel liegen?

Ob das Lebensmittel nach Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet ist, ergibt sich also gerade nicht aus dem MHD.

Eine Wertminderung oder eine Ungeeignetheit zum Verzehr kann jedoch sehr wohl vorliegen, bestimmt sich aber nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Dabei obliegt demjenigen, der Lebensmittel in Fertigpackungen mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum in Verkehr bringt, eine erhöhte Verantwortung. Nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) muss dieser sich sorgfältig über die Beschaffenheit des Lebensmittels vergewissern und, sofern eine Wertminderung eingetreten ist, dies kenntlich machen.

Erfolgt die Kenntlichmachung nach § 11 Abs.2 LFGB nicht, so erfüllt dies den Straftatbestand des § 59 Abs.1 Nr.9 LFGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Fazit

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass Lebensmittel auch nach Überschreiten des MHD grundsätzlich noch verkauft werden dürfen, der Pflichtige aber deren konkreten Zustand überwachen und ggf. „Gefahren“ für den Konsumenten kennzeichnen muss.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© virtua73 - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

15 Kommentare

R
Rihab B. 24.07.2018, 11:12 Uhr
In Ingolstadt verkauft Rewe Joghurt mit abgelaufenem MHD
Es passiert mir nicht zum ersten Mal, dass ich bei Rewe einkaufe und dann zu Hause merke, dass der MHD vom Joghurt abgelaufen ist. Gestern (23.07) habe ich eingekauft. Das MHD vom einen Joghurt ist seit dem 13.07 abgelaufen. Das müsste doch bestraft werden. Ich weiß aber nicht an wem ich mich wenden soll.
S
Silvia Welti 08.03.2018, 16:30 Uhr
UHT Milch
Hallo
wenn ich über einen Lieferanten eine grössere menge an UHT Milch Bestelle muss das MHD Datum mindesten 60 Tage sein? Zum Beispiel am 8.3 2018 das MHD Datum ist der 24.4.2018 das währe dann eher kurz und die Milch könnte beim Endkunden ablaufen. Gibt es das Vorschriften ?
H
Helge Krawik 15.01.2018, 15:41 Uhr
Versiegelte Kräutermischung enthält Ungezieefer
Ich habe bei einem "renomierten" Anbieter drei Dosen (mit durchsichtigem Deckel ) Gewürzmischungen gekauft, deren MHD für März 2018 angegeben ist. Eine dieser Dosen ist noch unbenutzt und ungeöffnet. Jetzt habe ich entdeckt, dass sich darin ekelhaftes Getier bewegt und den Händler angeschrieben. Er will meine Reklamation nicht anerkennen.

Ist das korrekt?


Zitat: "Einen solchen Fall hatten wir bisher noch nie.

Leider ist auch für unseren Lieferanten diese Beanstandung nicht mehr nachvollziehbar.

Da die Gewürze kaum behandelt sind, kann es in äußerst seltenen Fällen allerdings vorkommen.
Eine Reklamation nach über 2 Jahren ist allerdings nicht mehr möglich."
N
Nicole maier 02.08.2017, 19:15 Uhr
Frau
Hallo. Ich habe heute an der Tankstelle ein Eis gekauft. Habe dann beim Essen bemerkt, dass es irgendwie komisch schmeckt. habe es dann nicht weiter gegessen und auf einmal festgestellt, dass das MHD 02/2016!!! abgelaufen ist. Jetzt, etwa eine Stunde später hab ich höllische Magenschmerzen und mir ist schlecht. Außerdem bin ich echt sauer, dass das Eis einfach verkauft wird und das ohne irgendwelche Hinweise darauf, dass das MHD abgelaufen ist.
a
alex 12.07.2017, 23:34 Uhr
ing
Das Mindesthaltbarkeitsdatum, welches seine gesetzliche Definition aus § 7 LMKV (Lebensmittel-Kontrollverordnung) erhält, gibt an, wie lange ein Produkt seine spezifischen Eigenschaften beibehält – vorausgesetzt, es wird unter den vom Hersteller angegebenen Lagerbedingungen aufbewahrt - >>>> RICHTIG

Bis zu diesem Zeitpunkt Garantiert der Hersteller das sein Produkt frisch und sicher ist zu verzehren, nach diesem Datum auftreten Chemische und organoleptischen Veränderungen für die der Hersteller nicht mehr Garantiert die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher. Auserdem gibt es keine Angabe des „Verbrauchsdatum“ (VD) auf Lebensmitteln-produkte. Deswegen, nach MHD, ist das Produkt nicht mehr unbedenklich zu verzehren und sollte grundsätzlich nicht mehr verkauft werden dürfen!!!!
M
Martin V. 25.05.2017, 00:57 Uhr
Yeah!
Danke für die tollen Hinweise. Ich mache nen Laden auf. Nur noch 1 mal im Jahr Ware bestellen. Was soll den schon passieren. Und wenn der Kunde nicht liest was er kauft. SELBER SCHULD. Wie heisst es so schön:,, Augen auf beim Käsekauf"! Nein mal ehrlich. Matjes hat auch ein MHD auf der Verpackung, trotzdem möchte ich nicht testen ob er noch gut ist wenn er 3 Wochen drüber ist.

weitere News

Gemeinsamer Antrag zum Mindesthaltbarkeitsdatum
(17.10.2012, 16:19 Uhr)
Gemeinsamer Antrag zum Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?
(21.11.2009, 10:22 Uhr)
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - Muss auch der Lebensmittel-Online-Shop die Haltbarkeit seiner Produkte ausweisen?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei