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Artikel zum Thema „Abmahnrisiko, Onlinehandel“

Ihre Suchanfrage ergab 16 Treffer

Happy birthday! 1 Jahr „Fairness im Handel“

Unsere Initiative "Fairness im Handel" feierte kürzlich ihren 1. Geburtstag. Und man kann wirklich gratulieren: Es wurde bereits sehr viel erreicht - mehrere tausend Händler haben sich der Initiative angeschlossen und setzen damit ein gutes Signal.

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OLG Dresden: Bei der Online-Werbung mit TÜV-Siegeln ist ein Verweis auf die Fundstelle anzugeben

Mit Urteil vom 11.02.2014 (Az.: 14 U 1561/13) hat das OLG Dresden entschieden, dass für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Prüfsiegeln der für Testergebnisse geltende Maßstab heranzuziehen sei und die Nichtbereitstellung der jeweiligen Fundstelle zu den Umständen des Tests eine Irreführung nach §5a Abs. 2 UWG darstellt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Dresden.

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„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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Abmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte Versand

Viele Onlinehändler stellen den Verbraucher beim Warenkauf über ihren Internetshop oder über eBay vor die Wahl: unversicherter oder versicherter Versand. Die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen ist jedoch irreführend und kann eine Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen!

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