Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009 12.03.2008, 09:20 Uhr

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung " veröffentlicht.

Es ist eines der am heißesten diskutierten Themen unter den Internetversandhändlern und damit auch ein Dauerthema bei der IT-Recht Kanzlei: die Verpackungsverordnung. Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei informiert darüber, was bis dahin getan werden sollte.

Bereits in der Vergangenheit hat die IT-Recht Kanzlei viel und umfassend über das Thema Verpackungsverordnung informiert. Hier noch einmal ein Überblick über die bisher erschienenen Artikel:

Artikel zur aktuellen Fassung und der Thematik im Allgemeinen:

Donnerstag, 19. April 2007
Welche Pflichten legt die Verpackungsverordnung den Onlinehändlern auf?

Donnerstag, 30. August 2007
Achtung Abmahnung: Wenn der Verpackungsverordnung nicht Genüge getan wird!

Donnerstag, 20. September 2007
Wichtiger Hinweis: Verpackungsverordnung kennen und beachten!

Montag, 22. Oktober 2007
Weitere Verwirrung um die Verpackungsverordnung

Artikel zur Fassung ab dem 1.1.2009:

Freitag, 11. Januar 2008
Die fünfte Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung - Was sich für Internethändler ändert!

Dienstag, 19. Februar 2008
Unberechtigte Panik um die neue Verpackungsverordnung

Wie soll sich der Online-Händler nun verhalten?

Der Kern der fünften Novelle der Verpackungsverordnung ist die Registrierungspflicht für alle Verpackungen, die an Endkunden versendet werden. Dies bedeutet, dass alle Verpackungsmaterialien, die zum Versand an Endkunden benutzt werden, bei einem Entsorgungsunternehmen registriert und dementsprechend mit dem jeweiligen Zeichen des Entsorgungsunternehmens versehen sein müssen. Dabei ist es unerheblich, wer die Registrierung vornimmt, also ob dies bereits der Großhändler oder erst der (kleinere) Ebay-Händler macht: Hauptsache ist, dass alle Versandmaterialien tatsächlich registriert sind.

Zur Zeit ist es leider so, dass es kaum Versandverpackungen bzw. –materialien im Handel gibt, die bereits registriert sind. Würde die neue Verpackungsverordnung bereits jetzt gelten, so müsste sich folglich jeder Online-Händler selbst bei einem Entsorgungsunternehmen registrieren lassen, um nicht dagegen zu verstoßen.

Allerdings bleibt jedem Händler nun noch ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Noch besteht Hoffnung, dass sich bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1.1.2009 das Angebot an Verpackungsmaterialien ändert, so dass rechtzeitig registrierte Verkaufsverpackungen im Handel erhätlich sind. Sollte dies der Fall sein, so können Online-Händler auf diese Materialien zurückgreifen und entgehen so einer ansonsten notwendigen Registrierung.

Fazit

Die IT-Recht Kanzlei rät dazu, die Entwicklung bis zum Spätsommer abzuwarten. Falls sich bis dahin nichts an dem Angebot von Versandverpackungen geändert haben sollte, so muss sich der Händler rechtzeitig um eine Registrierung bei einem der Entsorgungsunternehmen kümmern.

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Weitere aktuelle Artikel zum Thema „Verpackungsverordnung“:

Über den Autor

Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt

Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60

m.keller@it-recht-kanzlei.de

Leserkommentare

20 Kommentare

Total verwirrt

von Kosmetik-Ecke – 11.03.2009, 13:10 Uhr

Jetzt bin ich total verwirrt. Gilt denn die Verpackungsverordnung nur, wenn ich an Endkunden schicke? Was ist wenn ich von Gewerbe zu Gewerbe schicke? Was gilt denn dann? Freue mich über Nachricht.

LG P. Schlosser…

Werkstätten und die Verpackungsverordnung

von F. Wendel – 19.01.2009, 16:59 Uhr

Hallo,

die Verpackungsverordnung gibt mir und meinem Chef ernsthaft zu denken. Wie ist denn das mit Service-Werkstätten? Also: Wir sind eine Kamera-Werkstatt für digital und analog. Unser Kundenkreis besteht zu 90% aus gewerblichen Kunden (Fotohändler) für die wir reparierern und eben die… » Weiterlesen

Verpackung vom Versandunternehmen DHL/Hermes etc.

von fiddler – 08.01.2009, 15:24 Uhr

Guten Tag,

wenn ich z.B. Kartons bei den o.g.Versandunternehmen käüflich erwerbe sind diese dann registriert oder nicht ?

Wenn ich ausschl.diese Verpackungen nehme muss dann z.B. im Onlineshop expliziet darauf hingewiesen werden ?

mfg

5. Novelle der VerpV ist verfassungswidrig !

von Unbekannt – 28.12.2008, 17:51 Uhr

In §3 Abs. 11 der VerpV Stand 1.1.09 steht u.a. : "Private Endverbraucher sind Haushaltungen und VERGLEICHBARE Anfallstellen von Verpackungen.." und dann werden zahlreiche Beispiele für diese Anfallstellen genannt (unvollständige Liste).

Das bedeutet, dass JEDER Online-Händler bei von JEDEM… » Weiterlesen

Ohne Titel

von – 28.12.2008, 11:22 Uhr

Verpackungsverordnung

Hallo,

habe mal ne Frage. Meine Kartons haben bereits ein Resy Zeichen und eine Nummer. Sind diese dann bereits einem dualen System angeschlossen oder muss ich mich nun noch selbst bei einem solchen System anmelden?

Das ganze Thema ist schon ziemlich verwirrend, aber… » Weiterlesen

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