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Laut eines aktuellen Berichts des EUWID (Europäischer Wirtschaftsdienst) wird in den Reihen der Wirtschaft erwartet, dass Versandhändler gegen die Umsetzung der Verpackungsverordnung klagen werden. Grund sei ein Beschluss der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall), nach dem Verpackungen des Internet- und Versandhandels Verkaufsverpackungen und keine Serviceverpackungen seien.
Es ist Verpackungsherstellern damit untersagt, vorab lizenzierte Versandverpackungen anzubieten. Somit haben sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials selbst einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systeme anzuschließen. Der Aufwand ist für viele Online-Händler immens.
Hintergrund: Laut den Recherchen des EUWID haben die IHK bis vor wenigen Wochen noch darüber informiert, dass die im Versandhandel eingesetzten Versandtaschen und Kartons Serviceverpackungen seien. Sie beriefen sich dabei auf die Rechtsauffassung des Bundesumweltministeriums. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) machte nun im Dezember in einem Rundschreiben deutlich, dass jene Verpackungen von gewerblichen Händlern Verkaufsverpackungen seien.
Zudem merkte (laut EUWID) der Dachverband der IHK an, dass Unternehmen mit Abmahnungen rechneten. Klargestellt wurde, dass es keine gesetzliche Informationspflicht für die Öffentlichkeit gebe, an welchen Entsorgungsdienstleister sich der jeweilige Online-Händler angeschlossen hat. Dies entspricht auch der Ansicht der IT-Recht Kanzlei.
Quelle: EUWID Verpackung Nr. 3 v. 16.01.2009
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
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1 Kommentar
Kommentar von MCS
zum Beitrag Update zur Verpackungsverordnung
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