Stellt die Gesamtpreisangabe im Shop die neueste Abmahnfalle dar?
Online-Händler sind im Rahmen ihrer Online-Angebote verpflichtet, den sog. Gesamtpreis gemäß § 1 Abs. 1 PAngV anzugeben. In zeitlicher Hinsicht muss dieser Gesamtpreis spätestens dann angezeigt werden, wenn die Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt bzw. der Bestellvorgang eingeleitet werden kann. Droht Online-Händlern bei der Gesamtpreisangabe eine neue Abmahnfalle?
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