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von RA Jan Lennart Müller

Achtung: Mangelnde Gesamtpreisangabe bei Multirabatt-Artikeln auf eBay wird abgemahnt

News vom 18.02.2020, 15:21 Uhr | 7 Kommentare 

Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Die Preisangabenverordnung: Leitfaden für Online-Händler" veröffentlicht.

Nach § 1 Abs. 1 PAngV sind Online-Händler verpflichtet, den sog. Gesamtpreis anzugeben. Dieser muss spätestens dann angezeigt werden, wenn die Waren entweder in den virtuellen Warenkorb gelegt oder der Bestellvorgang gestartet werden kann. Auf eBay besteht leider das Problem, dass in technischer Hinsicht der Gesamtpreis bei sog. Multirabattartikeln nicht angezeigt werden kann. Wir klären in unserem Beitrag auf, welche gesetzlichen Vorgaben existieren, was konkret das Problem bei eBay ist und geben Lösungsvorschläge.

Gesamtpreisangabe – was ist das?

Nach der maßgeblichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 PAngV (Preisangabenverordnung) muss jeder Onliner-Händler (beim Anbieten von Waren) die Preise angeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (sog. Gesamtpreise).

Es handelt sich beim Gesamtpreis um das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt für den Erwerb eines Produkts. Der Gesamtpreis ist genau zu beziffern. Es ist also die Summe aller Einzelpreise anzugeben, die zu bezahlen ist. Daher genügt es nicht, einen Teilpreis zu nennen und einen weiteren Betrag anzugeben den der Kunde hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu ermitteln.

Die Preisangaben müssen zudem nach § 1 Abs. 7 PAngV den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit folgen. Demnach müssen die Preisangaben dem Angebot eindeutig zuzuordnen, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein.

Gesamtpreisangabe – wann hat dieser zu erfolgen?

Der Gesamtpreis ist immer dann zu nennen, wenn ein Anbieten zum Kauf (= Aufforderung zum Kauf) vorliegt. Eine solche Aufforderung zum Kauf liegt dann vor, wenn der Kunde über das beworbene Produkt und dessen Preis hinreichend informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Im Falle des Online-Handels ist jedenfalls dann der Gesamtpreis anzugeben, wenn die Ware in einen virtuellen Warenkorb gelegt bzw. der Bestellvorgang gestartet werden kann.

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Problem bei eBay - die sog. Multirabattangebote

eBay-Händler stehen bei sog. Multirabattangeboten vor einem evtl. Problem.

Was sind Multirabatt-Artikel auf eBay? Im Rahmen von Multirabatt-Aktionen können Händler mehr Exemplare eines Artikels pro Bestellung verkaufen und hierfür einen gestaffelten Rabatt (abhängig von der Anzahl der gekauften Artikel) gewähren. Weitere Informationen zum Multirabatt auf eBay finden Sie hier.

Beispiel: So sieht ein Multirabatt-Artikel auf eBay aus:

eBay Mengenrabatt

Der Kunde kann bei diesen Multirabatt-Angeboten wählen. Es können unterschiedliche Verkaufseinheiten eines Produkts angeboten werden. Diese Angebote werden plakativ mit einer separaten Schaltfläche als eigenständige Angebote beworben, hierbei wird ein reduzierter Einzelpreis je Mengen-Angebot angegeben.

Das konkrete Problem der Gesamtpreisangabe auf eBay:

Eine Gesamtpreisangabe könnte im Rahmen dieser dargestellten Angebote fehlen! Der Kunde würde dann nicht erfahren, welche Gesamtkosten für das jeweilige Angebot entstehen.

Auch im Falle des Anklickens einer Angebots-Box führt bei der eigentlichen (Gesamtpreis-) Angabe nur dazu, dass der Preis pro Stück angezeigt wird, nicht jedoch der Gesamtpreis für die ausgewählte Anzahl des jeweiligen Artikels:

ebay gesamtpreisangabe

Aktuelle Abmahnung bezüglich Gesamtpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei liegt bereits eine Abmahnung betreffend der Gesamtpreisangabe bei eBay vor. Der Abmahner fordert im Zusammenhang mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Aber Achtung: Mit der Unterlassungserklärung verspricht der abgemahnte Schuldner, dass der monierte Verstoß in Zukunft nicht mehr begangen wird. Eine solche Unterlassungserklärung zu unterschreiben ist sehr riskant und sollte gut bedacht werden.

Im Falle einer zukünftigen Zuwiderhandlung gegen eine solche Unterlassungserklärung kann der Unterlassungsgläubiger eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe fordern. Derartige Vertragsstrafen bewegen sich schon bei erstmaligen Verstößen im Bereich von mehreren tausend Euro!

Update vom 19.02.2020: Wir weisen darauf hin, dass bislang noch nicht letztverbindlich geklärt ist, ob die konkrete Darstellung auf eBay auch von den Gerichten als Wettbewerbsverstoß gewertet werden wird! Es bleibt hier abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Problem äußern wird!

Update vom 24.02.2020: Wie der Kollege Kehl in seinem Online-Beitrag berichtet, hat das LG Bochum (Az.: I-12 O 161/19) wohl Ende 2019 eine einstweilige Verfügung gegen einen eBay-Händler erlassen aufgrund der fehlenden Gesamtpreisangabe bei Multi-Rabattangeboten. Das Verfahren ist augenblicklich noch nicht abgeschlossen. Es bleibt daher abzuwarten, wie das Verfahren vor dem LG Bochum ausgehen wird.

Best Practice – wie könnte eine Lösung des Problems aussehen?

eBay-Händler sollten ihre Angebote auf der Plattform eBay dahingehend prüfen, ob dort Mulitrabatt-Artikel angeboten werden.

Sollte man der Argumentation des Abmahners folgen, kann die Gesamtpreisangabe bei Multirabattangeboten nicht dargestellt werden. Der falsche Gesamtpreis wird dann prominent angegeben, die Nachholung der korrekten Gesamtpreisnennung im Rahmen der Artikelbeschreibung kann ebenfalls keine Abhilfe schaffen, denn: Zwei sich widersprechende Gesamtpreisangaben würden gegen das preisrechtliche Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit verstoßen (§ 1 Abs. 7 PAngV) .

Die sicherste Vorgehensweise wäre daher im Augenblick, auf die Multirabatt-Artikel bei eBay zu verzichten! Solange eBay keine Gesamtpreisangabe unterstützt, sind eBay-Händler im Falle von Multirabatt-Artikeln latent abmahngefährdet. Es bleibt allerdings noch abzuwarten, ob die Gerichte diese konkrete Darstellung auf eBay ebenfalls als wettbewerbswidrig ansehen werden.

Hinweis – auch interessant sind unsere Beiträge zu folgenden Themen betreffend eBay und Grundpreisangaben:

Professionelle eBay-AGB, Widerrufsbelehrung & Co. der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die Waren über eBay vertreiben, eine Widerrufsbelehrung mit AGB und Datenschutzerklärung im Paket für folgende Länder an:

Hinweis: Sie möchten rechtssicher auf der Plattform eBay handeln? Gerne stellen wir Ihnen unsere Rechtstexte für ebay.de, ebay.co.uk, ebay.it und ebay.es zur Verfügung. Informieren Sie sich hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Jan Lennart Müller Autor:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Update

16.08.2022, 15:38 Uhr

Kommentar von Sabine

Gibt es hierzu immer noch das gleiche Problem??? Oder kann man als gewerblich Handelnder jetzt unbedenklich die Multi Rabatt Aktion von Ebay nutzen? VG Sabine

Update

24.08.2021, 14:29 Uhr

Kommentar von asport

Ist dieses Thema rechtlich erklärt? Oder ist die Option noch riskant? Viele Händler nutzen diese kostengünstige Werbeform, die messbar hohe Gewinne bringt.

Update verfügbar?

26.11.2020, 10:59 Uhr

Kommentar von Sascha Ballweg

Hallo. Gibt es inzwischen einen neuen Stand in der Rechtsprechung? Oder wird diesbezüglich nicht mehr abgemehnt?

Multi Rabatt ...

19.02.2020, 20:44 Uhr

Kommentar von Sandra

Guten Tag, also gilt dieses auch bei der Rabatt Aktion (unter anderem) 2 kaufen = 4 erhalten? Das ist ja toll, dann müsste ich demnach VIELE Angebote ändern und total ändern. Viele meiner Angebot...

Ergänzung/Anmerkung

19.02.2020, 12:14 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei

Wir danken unseren Lesern für die Kommentare bzw. Fragen und dürfen mitteilen, dass die Angelegenheit bislang noch nicht letztverbindlich durch die Gerichte entschieden worden ist. Es bleibt daher...

nicht nachvollziehbar

19.02.2020, 01:15 Uhr

Kommentar von Anonym

Für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ich muss mich voll und ganz dem vorherigen Kommentar anschließen. Es ist in jedem Onlineshop so und auch bei EBay Artikeln die keinen Multirabatt aufweisen....

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