Darstellung von "Ab-Preisen" auf Etsy: Problem und Lösung

Darstellung von "Ab-Preisen" auf Etsy: Problem und Lösung
13.09.2019 | Lesezeit: 5 min

Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Etsy: AGB-Schnittstelle rechtssicher einrichten + viele Tipps" veröffentlicht.

Etsy gilt als eine der weltweit führenden Verkaufsplattformen für Handgemachtes und Bastelwerk. Gerade bei diesen Warenkategorien kommt es häufig vor, dass Händler ihre Produkte in verschiedenen Variationen anbieten wollen, die unterschiedlich teuer sind. Für die gesetzlich zwingende Information über diese Preisstaffelung muss grundsätzlich auf sog. „Ab-Preise“ zurückgegriffen werden, die sich auf Etsy aber nicht ohne Weiteres korrekt darstellen lassen. Welches Problem Verkäufern bei unterschiedlich bepreisten Produktvariationen auf Etsy entgegentritt und wie dieses rechtskonform gelöst werden kann, zeigt der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Hinweis: Sofern es um die Ab-Preis-Darstellung auf Etsy in Browseransichten geht, hat Etsy mittlerweile eine konforme Ab-Preis-Darstellung in Artikelübersichten und auf Produktdetailseiten eingeführt.

Diese Funktion wurde in der Etsy-App für mobile Endgeräte allerdings noch nicht übernommen, sodass die nachstehenden Handlungsempfehlungen auch weiterhin befolgt werden sollten, um auch in der Etsy-App-Ansicht für eine ordnungsgemäße Darstellung von Ab-Preisen zu sorgen.

I. Ab-Preise und die Pflichten aus der Preisangabenverordnung

Grundsätzlich verpflichtet § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAnGV) Online-Händler dazu, in Angeboten und Werbung stets die Gesamtpreise, also die Preise anzugeben, die inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind.

Diese Pflicht gilt für Preisangaben auf Produktdetailseiten, die wegen Ihres Informationsgehalts regelmäßig als Angebote im Rechtssinne gelten, ebenso wie auf Artikelübersichts- und Suchergebnisseiten, die grundsätzlich als Werbung im Sinne der PAngV verstanden werden.

In ein Spannungsverhältnis zu dieser Pflicht treten nun Verkaufsgestaltungen, in den Händler verschiedene Produktvariationen mit unterschiedlicher Preisgestaltung anbieten. Hier hängt der jeweilige Gesamtpreis maßgeblich von der jeweiligen Variation ab und lässt sich sinnvollerweise erst dann angeben, wenn die gewünschte Variation ausgewählt wurde.

In diesen Fällen kollidiert die Gesamtpreis-Angabepflicht insofern mit der Pflicht zur Preiswahrheit und Preisklarheit aus § 1 Abs. 7 BGB. Gelöst wird dies über sog. „Ab-Preise“, die in der Form „ab X,XX€“ den günstigsten erzielbaren Gesamtpreis nennen und gleichzeitig drauf hinweisen, dass dieser noch ansteigen kann.

„Ab-Preise“ sind immer dann zulässig (und gar notwendig), wenn der Preis wegen variabler Faktoren vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann (BGH GRUR 2015, 1240 Rn 41 - Zauber des Nordens). Weitere Voraussetzung ist freilich, dass der mit „ab“ betitelte günstigste Preis in einer Variante auch tatsächlich erzielt werden kann und dass der jeweilige höhere Gesamtpreis nach Auswahl der übrigen Konfigurationsmöglichkeiten auf der Produktdetailseite und im weiteren Bestellverlauf dann konkret ausgewiesen wird.

Beim Anbieten unterschiedlich bepreister Produktvarianten ist die Angabe eines „Ab-Preises“ einerseits auf Produktdetailseiten im Vorfeld der Variantenwahl relevant. Andererseits ist die Anzeige des „Ab-Preises“ für Artikelübersichts- und Suchergebnisseiten unerlässlich.

Würde dort ohne das Wort „ab“ nur der geringste zu erzielende Gesamtpreis angegeben, würde die Preisangabe gegen § 1 Abs. 7 PAngV verstoßen und zugleich eine Irreführung über Preise im Sinne des § 5 UWG darstellen. Denn der Verbraucher würde im Unklaren darüber gelassen, dass eine Preisstaffelung nach Produktvarianten vorliegt, und ginge so davon aus, der ausgewiesene geringste Preis sei der Gesamtpreis und insofern bereits festgelegt. Dies könnte ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er bei Kenntlichmachung der Preisstaffelung durch den „Ab-Preis“ eventuell nicht getroffen hätte. Durch die Angabe eines „Ab-Preises“ wäre er dahingegen wirksam darüber aufgeklärt, dass es verschiedene Produktvarianten gibt und der Gesamtpreis je nach Auswahl auch höher ausfallen kann.

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II. Problem der Ab-Preis-Darstellung auf Etsy

Etsy ermöglicht Händlern das Einstellen beliebig vieler Produktvarianten zu unterschiedlichen Preisen.

Probleme ergeben sich aber bei der Darstellung notwendiger „Ab-Preise“.

Dies drückt sich zum einen auf Produktdetailseiten aus, auf denen verschiedene Produktvarianten ausgewählt werden können.

Hier arbeitet Etsy nicht mit „Ab-Preisangaben“, sondern stellt dem ausgewiesenen Preis lediglich ein „+“ nach:

Etsy 1

Hier ist fraglich, ob das „+“ hinreichend im Sinne der Preisangabenverordnung indiziert, dass der Gesamtpreis erst bei Auswahl einer konkreten Variation berechnet werden kann. Dies ist umstritten.

Korrekt wird dagegen die Preisdarstellung nach Auswahl der gewünschten Variante umgesetzt. Hier ändert sich die Preisangabe hin zum konkreten Gesamtpreis gemäß der Konfiguration.

Gravierender ist jedoch die Preisdarstellung auf Artikelübersichten und in Suchergebnissen bei Etsy. Hier wird ohne jeglichen Zusatz nur der geringste mögliche Gesamtpreis angezeigt und in keiner Form darauf hingewiesen, dass dieser von einer vorzunehmenden Variation abhängt:

Êtsy2

Verbraucher gehen insofern von einem fixen Gesamtpreis aus und laufen Gefahr, in wettbewerbswidriger Weise über die Preisgestaltung irregeführt zu werden.

III.Lösung: Ab-Preis in Artikelbezeichnung aufnehmen

Um das Problem der fehlenden „Ab-Preis“-Darstellung in Artikelübersichten und Produktsuchergebnissen auf Etsy wirksam zu lösen und gleichzeitig über die etwaig unzureichende Preisdarstellung mit dem „+“ auf Artikeldetailseiten hinwegzuhelfen, sollten Etsy-Händler bei Produktvariationen den „Ab-Preis“ im Produkttitel gleich zu Anfang aufnehmen.

Damit wird sichergestellt, dass dieser in jedem Fall rechtskonform ausgewiesen und in Artikelübersichten /Suchergebnissen sowie auf der Produktdetailseite gleichsam sichtbar ist.

Weil Etsy in Artikelbezeichnungen das Sonderzeichen „€“ nicht zulässt, ist das Wort „Euro“ auszuschreiben.

Wird der „Ab-Preis“ am Anfang der Artikelbezeichnung genannt, wird er einerseits auf Übersichtsseiten angezeigt:

Etsy3

Andererseits erscheint auf der Produktdetailseite nunmehr eine neben dem „+“ jedenfalls hinreichende „Ab-Preisangabe“:

Etsy4

Hinweis zum Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis:

Kann ein Produkt von Übersichtsseiten wie auf Etsy nicht direkt in den Warenkorb gelegt werden, ist nach des BGH (Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04) dort noch kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer und ggf. anfallende Versandkosten anzuführen. Es genügt, dass die Hinweise auf der nachgelagerten Produktdetailseite erscheinen.

Daher muss auf Etsy in nach dem obigen Vorbild geänderten Artikelbezeichnungen dem „Ab-Preis“ kein Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis hinzugefügt werden.

IV. Fazit

Das Arbeiten mit Ab-Preisen im Online-Handel ist immer dann erforderlich, wenn Händler unterschiedlich bepreiste Varianten eines Produkts anbieten und sich der jeweilige Gesamtpreis erst nach Auswahl durch den Käufer berechnen lässt.

Auf Etsy lassen sich „Ab-Preise“ noch nicht in den Verkaufseinstellungen verankern, sodass Händler hier auf eine alternative Darstellungsform angewiesen sind.

Bieten Händler insofern unterschiedliche Produktgestaltungen mit unterschiedlichen Preisen an, sollten „Ab-Preise“ bis auf Weiteres immer am Anfang der jeweiligen Produktbezeichnung hinterlegt werden. So erscheinen Sie als notwendige Preisinformationen korrekt auf Übersichts- und Produktdetailseiten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Etsy Brand Design Team - Etsy.com

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9 Kommentare

n
neffets 21.05.2020, 22:12 Uhr
Problem gelöst....
Wenn ich mir die Angebote auf etsy ansehe, scheint das Problem gelöst zu sein.

Hier steht bei entsprechenden Angeboten immer ein "Ab" vor dem Preis
K
K 15.05.2020, 12:26 Uhr
Herr
Können Sie bitte vielleicht noch genau spezifizieren wie entscheidend es ist die AB-Preise am Anfang des Produktnames zu platzieren?
Ist es dann eine ungültige Umsetzung, wenn die Angabe des Ab-Preises irgendwo dazwischen kommt? Z.B. "Wunderbares Produkt von Marke XY Ab 10,95€ in Größen S, M und L".
Über Ihr Kommentar freue ich mich
S
Sandra 25.09.2019, 12:42 Uhr
Angstmache ?
Warum sollte das Panikmache sein ? Wer sollte davon profitieren? Inzwischen sollten wir ALLE wissen, dass WIR für die jeweilige Plattform haften, wenn dort technische Fehler passieren oder technische Voraussetzungen schlichtweg fehlen, um EU rechts - konform verkaufen zu können.

Darum sind wir ja bei der IT Kanzlei, die uns mit solchen Newslettern versorgt. Fragen ? Werden auf diesen Seiten generell NICHT beantwortet, da muss man schon eine Mail schreiben ..... Ist ja kein Forum hier :)

Sich darüber aufzuregen, dass einem Zeilen in der Artikelbeschreibung fehlen und ob es etsy egal ist, ob wir Deutschen mehr oder weniger verkaufen ... ist hier gar nicht relevant. Wichtig ist nur, dass wir Tipps bekommen, die uns helfen rechts konform "online" zu handeln!

Manchmal frage ich mich, ob immer mehr Kinder online verkaufen? Ist wirklich peinlich .... fremd schämen.
I
IT-Recht Kanzlei 24.09.2019, 12:20 Uhr
Preisanzeige bei Sale-Aktionen
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Kommentare.
Bei Sale-Aktionen und jedweder Preisreduzierung, die sich auf den niedrigsten "Ab-Preis" auswirkt, muss die Preisanzeige auf etsy in der Artikelüberschrift auf den neuen niedrigsten "Ab-Preis" angepasst werden.
K
K 24.09.2019, 02:52 Uhr
Internationale version?
Hallo

wie sieht die Reaktion von Etsy hierzu aus?

Ich finde es absolut unverschämt, dass nun über 1/3 des angezeigten Namens für redundante Preisinfo benutzt werden soll, und hierdurch der Umsatz quasi direkt mit verloren geht.

Und wie sieht das Problem bei Internationalem Listing aus? Ich verkaufe nicht nur in DE, sondern weltweit. Wie soll das Listing hier angepasst werden?

Ich wünschte mir eine englische Version von diesem Artikel, damit Etsy hierauf hingewiesen werden kann. Wobei ich mir vorstellen kann, dass Etsy sich einen Dreck darum kümmert. "Sollen die paar deutschen Händler doch weniger verkaufen oder verklagt werden"...
C
Claudia Lübeck 23.09.2019, 22:20 Uhr
Selbes Problem bei Amazon Handmade ?
Guten Tag,



ich habe mir nun im Zuge dessen mal die Preisdarstellung bei Amazon Handmade angesehen - ist es bei Amazon Handmade nicht das selbe Problem bzw. sogar noch problematischer ?
Dort erscheint in der Übersicht nicht einmal das " + " Zeichen wie es bei Etsy erscheint.
M
Marczuk-Hildebrandt 23.09.2019, 19:57 Uhr
Sale
Sehr geehrter Herr Salewski,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Bloß wie verhält sich die ganze Sache während eines Sale? Damit wären dann jedes mal die Angabe der "Ab-Preise" falsch.
Zwar nur zu Ungunsten des Händlers, es würde mich aber bei der teils bizarren Rechtslage nicht wundern, wenn selbst das eine Irreführung seitens des Händlers sein würde.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Marczuk-Hildebrandt
M
Marko Fähndrich 23.09.2019, 19:14 Uhr
Wie sieht es im Sale aus?
Welchen Preis muss ich in der Artikelbezeichnung angeben, wenn der Artikel sich in einem Sale befindet?
Genügt dann der nicht reduzierte günstigste Preis des Artikels, oder muss der Ab-Preis dann auch schon reduziert sein
A
Alex 23.09.2019, 18:57 Uhr
Herr
Naja, Angstmache / informierte Risikobewertung ... bin glücklich über den Newsletter und Arbeit , wie diesen Artikel ... dennoch : bei etsy gibts (wie überall defacto) ein Zeichenlimit für den Titel. Dieser sollte ( wenn man denn Verkaufen will ! ) mit KEYWORDS gefüllt sein, nicht mit "ab-xx,xx EURO" angaben (das sind mehr als 12 Zeichen, somit rund 10% des Titels). Meiner Meinung nach wäre viel interessanter über das im Artikel publizierte hinaus noch zu erörtern, inwiefern es Händlern überhaupt zum Vorwurf ( im rechtlichen Sinn ) gemacht werden kann, wenn man auf Plattform XY die gegebenen Funktionen nutzt und - wie in diesem Fall - sich dadurch wohl möglicherweise sich angreifbar macht?
Lieber Gruß, Alex

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