Stolperfalle auf eBay! Automatische Ausweisung der MwSt. trotz Kleinunternehmerregelung

Schon lange ist umstritten, ob Kleinunternehmer im Rahmen von Preisangaben einen Hinweis auf die Umsatzsteuer („inkl. MwSt.“ bzw. „inkl. USt.“) geben müssen. Aktuell ist diese Thematik auf eBay aufgrund eines Fehlers doppelt relevant: Der Hinweis „inkl. MwSt.“ erscheint beim Einstellen von Rabattaktionen trotz Kleinunternehmerregelung plötzlich automatisch und der Nutzer hat keinen Einfluss darauf.
Widersprüchliche gesetzliche Regelungen stiften Rechtsunsicherheit
Bei jedem Warenangebot im Sinne des § 1 Abs. 1 PAngV müssen dem Verbraucher gegenüber nach Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EGBGB sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV Gesamtpreise inklusive aller Steuern und sonstigen Abgaben bzw. Preisbestandteile aufgelistet werden. Die Grundproblematik liegt nun darin, dass nach §1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV Online-Händler generell dazu verpflichtet sind, bei Gesamtpreisen darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Mehrwertsteuer inkludiert ist.
Im Gegensatz dazu sind nach § 19 UStG Kleinunternehmer jedoch grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit und müssen diese somit auch nicht ausweisen. Diese widersprüchlichen gesetzlichen Erfordernisse stiften schon seit geraumer Zeit rechtliche Unsicherheit, wie wir bereits darstellten:
Kleinunternehmer bzw. Differenzbesteuerung: Der Umgang mit dem Hinweis „inkl. MwSt.“ bei der PreisangabeFehler auf eBay gießt Öl ins Feuer
Einer unserer Mandanten ist mit einem wertvollen Hinweis an uns herangetreten:
Trotz der Erstellung eines eBay-Unternehmensprofils unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zeigt sich beim Erstellen von Rabattaktionen folgendes Problem: Alle Preise innerhalb dieses Angebots werden plötzlich inkl. MwSt. ausgewiesen.

Damit ergibt sich beim Einstellen von Rabattaktionen folgendes Bild: Während Preise des von der Aktion ausgeschlossenen Produktportfolios korrekt (ohne den Zusatz „inkl. MwSt.“) angezeigt werden, werden die Aktionsprodukte fälschlicherweise mit dem Zusatz bzgl. der Mehrwertsteuer versehen.
Widersprüchliche Preisangaben können Wettbewerbsverstoß darstellen
Durch die Auflistung widersprüchlicher Preise bzw. deren Zusammensetzung steht die Gefahr eines Wettbewerbsverstoßes im Raum. Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG ist eine geschäftliche Handlung irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
"Den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird."
Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass aus dem durch den eBay-Nutzer unverschuldet begangenen potentiellen Wettbewerbsverstoß die üblichen bekannten Folgen (Stichwort Abmahnung) resultieren.
Der eBay-Kundenservice wurde entsprechend über den Fehler informiert und arbeitet an einer Lösung des Problems. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und sobald der Fehler behoben wurde.
Sie möchten Ihren Verkauf bei eBay rechtlich absichern? Abmahnsichere und im Rahmen des Update-Service stets aktuell gehaltene Rechtstexte für den Verkauf via eBay erhalten Sie bereits ab mtl. 9,90 €.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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Beiträge zum Thema






2 Kommentare
mich würde es interessieren, ob es zu diesem Thema Kleinuntertum, Mehrwertsteuer und wie sich ein Kleinunternehmer bei eBay an welchen Stellen außer im Impressum auszeichnen/ausweisen muss, ob es dazu mittlerweile Aktualisierungen / Änderungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schöffler
"Die für Umsätze [...] geschuldete Umsatzsteuer wird von [Klein-]Unternehmern [...] nicht erhoben". Es ist also keine Steuerbefreiung, sondern nur eine Vereinfachungsregelung der Finanzbehörden, weil die Steuerdifferenz (Einkauf zu Verkauf) bei Kleinunternehmern den Aufwand nicht rechtfertigt.
Um dem Missverständnis bei gewerblichen Kunden vorzubeugen, dass diese keine Vorsteuer geltend machen können, sollte ein Hinweis in der Artikelbeschreibung meiner Meinung nach genügen.