Tierarzneimittel: Verpflichtendes Versandhandelsregister und neue Informationspflichten im Online-Handel seit 2022
Bereits seit 2015 sind Online-Anbieter von nicht verschreibungspflichtiger Humanarznei verpflichtet, ihre Aktivität behördlich anzuzeigen, sich in einem speziellen Versandhandelsregister erfassen zu lassen und ein spezielles EU-Logo auf ihrer Verkaufspräsenz einzubinden, das auf ihren Registereintrag verlinkt. Seit dem 28.01.2022 gelten diese Pflichten nun entsprechend auch für Tierarzneimittel ohne Verschreibungspflicht. Was Händler in diesem Zusammenhang zu beachten haben, zeigen wir in diesem Beitrag.