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Die Verordnung regelt allgemein die Pflichten im Umgang mit Verpackungen – also auch im B2B - Bereich. Allerdings gelten die hier von der IT-Recht Kanzlei beschriebenen Pflichten nur für den B2C - Bereich, da es um Verpackungen geht, die an Endverbraucher geschickt werden.
Endverbraucher sind nach § 3 XI Verpackungsverordnung (in der Fassung ab 1.1.2009):
„Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten.“
Update: Im B2B-Bereich hat die Verpackungsverordnung allerdings auch Bedeutung:
Verpackungen, die beim Vertreiber (z.B. Wiederverkäufer) anfallen, unterliegen den Vorschriften das § 4 VerpackV (Transportverpackungen). Dies ist beim Einsatz von gebrauchten Verpackungen relevant. Für den Lieferanten des Online-Handels kann also die Versandverpackung eine Transportverpackung sein, während die gleiche Verpackung, wenn Sie beim Endverbraucher anfällt, eine Verkaufsverpackung ist.
Es können für die gleiche Verpackung also unterschiedliche Vorschriften gelten, je nach Anfallstelle.
Nein, nur wer über den in § 10 Verpackungsverordnung geregelten Freimengen liegt oder von der Behörde dazu aufgefordert worden ist, muss eine solche Vollständigkeitserklärung abgeben.
Dies kann zwar theoretisch jeden Hersteller oder Vertreiber (Händler) treffen, wie sich das in der Praxis auswirken wird, wird man allerdings frühestens ab dem 1.5.2009 erfahren können. Dann muss die Vollständigkeitserklärung nämlich zum ersten Mal von den Betroffenen abgegeben werden.
Derzeit gibt es acht „Duale Systeme“, die in Deutschland zugelassen sind:
• www.belland-dual.de
• www.gruener-punkt.de
• www.eko-punkt.de
• www.landbell.de
• www.vfw-gmbh.eu
• www.zentek.de
• www.redual.de
• www.interseroh.de
• www.veolia.de
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Rechtsanwalt
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45 Kommentare
Kommentar von Lily
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
ich verschicke eine ganz kleine Menge(ca. 50) gebrauchter Kartons im Jahr. Muß ich mich da an der Verpackungsordnung beteiligen. LG Lily
Kommentar von Daniel
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Gibt es die Möglichkeit, dass sich kleine Onlinehändler zusammenschliessen. Ich habe z.B. nur ca. 50 Kartons im Jahr zu verschicken. Könnte ich mich mit einem anderen Onlinehändler der ebenfalls nur... » Weiterlesen
Kommentar von Viel Lärm um Nichts !
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Dies ist eine Verpackungsverordnung von Politikern erstellt und von Juristen kommentiert. Was kann dabei nur rauskommen ? - Viel Lärm um nichts Ich lasse es darauf ankommen und nutze das... » Weiterlesen
Kommentar von Unbekannt
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Wozu soll diese ganze Verpackungsverordnung eigentlich gut sein? Was ist Sinn und Zweck des ganzen? Müllvermeidung kann ich nicht erkennen. mg Det
Kommentar von Rainer
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Kann mir jemand sagen, wie ich Versandverpackungen behandeln soll oder muß, die ich aus einem Nicht-EG-Land bekomme, und hier weiter verschicke. Ich kenn doch gar nicht das Gewicht der... » Weiterlesen
Kommentar von Annamäusi
zum Beitrag Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur neuen Verpackungsverordnung
Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. bei ebay verkaufe und meine Verpackung mit in mein Angebot setze: Verkaufe hübsches Set: Blumenvase, alte Zeitung und Pappkarton Dann müsste die Zeitung,... » Weiterlesen
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