OLG Köln: Kein Widerrufsrecht bei maßgefertigten Treppenliften
Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht könnte bei individuell angefertigten Produkten große Verluste bescheren, wenn der Händler das gelieferte Produkt nicht weiterverkaufen kann. Aus diesem Grund ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen nach Kundenspezifikation gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nur, soweit vertragliche Grundlage ein Kaufvertrag war. Bei Werkverträgen greift der Widerrufsausschluss nicht. Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag und den Folgen für den Widerrufsrechtsausschluss hat sich mit Beschluss vom 13.05.2020 (Az. 6 U 300/19) das OLG Köln im Falle eines Vertrages über die Lieferung und Montage eines spezialgefertigten Treppenliftes positioniert.