Auskunft

LG Gießen: Kein DSGVO-Auskunftsanspruch bei zweckwidrigem Anlass
03.11.2022, 12:08 Uhr | Auskunft

LG Gießen: Kein DSGVO-Auskunftsanspruch bei zweckwidrigem Anlass

Der DSGVO-Auskunftsanspruch soll Betroffenen die Grundlage einer effektiven Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten ermöglichen. Immer häufiger müssen sich Gerichte aber mit Fällen befassen, in denen der Anspruch für sachfremde Ziele jenseits des Datenschutzes instrumentalisiert wird. Jüngst beschäftigte auch das LG Gießen eine solche Konstellation, in welcher ein Betroffener die Datenschutzauskunft verlangte, um Leistungsansprüche gegen eine Versicherung zu fundieren. Lesen Sie mehr zum Urteil.

LG Würzburg: Auskunftsgesuch nach DSGVO bei Verfolgung sachfremder Ziele rechtsmissbräuchlich
14.09.2022, 11:34 Uhr | Auskunft

LG Würzburg: Auskunftsgesuch nach DSGVO bei Verfolgung sachfremder Ziele rechtsmissbräuchlich

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO soll Betroffenen eine effektive Kontrolle ihrer Daten gewährleisten und Einsichten darüber ermöglichen, ob und - wenn ja - welche Daten über sie verarbeitet werden. Wie eine aktuelle Entscheidung des LG Würzburg zeigt, wird das Auskunftsrecht aber nicht grenzenlos gewährt. Vielmehr soll der Auskunftsanspruch als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden können, wenn mit ihm datenschutzfremde Ziele verfolgt werden. Lesen Sie mehr zum Urteil.

OLG Köln: Schadensersatzanspruch bei verspäteter DSGVO-Auskunft
08.09.2022, 12:37 Uhr | Auskunft

OLG Köln: Schadensersatzanspruch bei verspäteter DSGVO-Auskunft

Oftmals bereitet die Klärung von Rechtsstreitigkeiten den Betroffenen viel Stress und Sorge, da dies in der Regel viel Zeit in Anspruch nimmt. Kommt es jedoch zu einer längerfristigen Verschleppung des Verfahrens sowie zu einer Verletzung von Auskunftspflichten durch Anwälte, insbesondere im Hinblick auf die Datenverarbeitung, stellt sich vor allem die Frage nach möglichen Schadensansprüchen oder Rückerstattungen. Das OLG Köln beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, bei dem eine Klägerin wegen Verschleppung ihres Falles sowie mangelnder Auskunft über ihre Daten gegen ihren früheren Anwalt vorging. Lesen Sie mehr hierzu im heutigen Beitrag.

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