Unaufgeforderte E-Mails können nicht nur lästig sein, sondern sind oftmals auch wettbewerbswidrig. Um den Vorwurf eines solchen unlauteren Verhaltens zu vermeiden, wird heutzutage bei E-Mail-Newslettern in der Regel das sog. Double-Opt-In- (DOI) Verfahren verwendet. Dabei erhält ein Nutzer, der sich mit seiner E-Mail-Adresse in einen Verteiler eingetragen hat, durch eine anschließende Bestätigungs-E-Mail die Möglichkeit, die Anmeldung zu bestätigen. Erst nach erfolgter Bestätigung ist die Anmeldung abgeschlossen. Das AG Kassel hat nun mit Urteil vom 26.04.2022 (Az.: 435 C 1051/21) entschieden, dass es sich bei dieser Bestätigungs-Mail nicht um unerlaubten Spam handelt – selbst wenn der Nutzer sich tatsächlich in keinen E-Mail-Verteiler eingetragen haben sollte.