Ab Ende März 2018: Neue Datenschutzerklärungen nach DSGVO für unsere Mandanten verfügbar!
Die neue Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018 und wird dazu führen, dass alle Internetseiten mit neuen, an die Datenschutz-Grundverordnung angepassten, Datenschutzerklärungen versorgt werden müssen! Wir bereiten unsere Mandanten bereits seit einigen Wochen auf die Neuerungen vor und werden ihnen ab Ende März nun auch die neue Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. Das Besondere hierbei wird sein: Sie können die Datenschutzerklärung gleich verwenden und müssen nicht erst den Stichtag (25.05.2018) abwarten!