Frage des Tages: Ist das Überreichen einer Visitenkarte bereits eine Einwilligung in Werbung per E-Mail?
Gerade auf Messen sieht man das auch heute noch überall: Der Austausch von Visitenkarten. Und dann? Natürlich will der Empfänger die erhaltenen Daten irgendwie nutzen - aber auch für Werbung per E-Mail? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Österreich beschäftigt und entschieden, dass das Überreichen einer Visitenkarte auf einer Messe keine Einwilligung in Werbung per E-Mail darstellt.