Erneut vorm EuGH: Abmahn- und Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei DSGVO-Verstößen
Aufgrund einer früheren Entscheidung des EuGH steht bereits fest, dass Verbraucherschutzverbände bei DSGVO-Verstößen grundsätzlich abmahnen und klagen dürfen. Nun steht eine weitere Entscheidung des EuGH an, die sich damit befasst, ob dies konkret auch für die Pflicht zur Information über die Datenverarbeitung (in der Datenschutzerklärung) gilt. Für Händler bedeutet dies, in jedem Fall stets eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung bereitzuhalten. Wir erläutern die Thematik und unterstützen Händler bei der Umsetzung ihrer DSGVO-Pflichten.