OLG Nürnberg: Inbox-Werbebanner ist keine unzumutbare Belästigung!
Das klingt erstmal gut: Die Deutsche Telekom stellt Privatnutzern ein kostenloses E-Mail-Postfach zur Verfügung. Aber: Innerhalb dieses E-Mail-Postfachs können Werbende „T-Online.de Mail Ads“ buchen, die dann als Werbebanner in Form „normaler“ E-Mails in der Inbox angezeigt werden. Ob diese Werbeform zulässig ist oder als elektronische Post gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG bzw. als unzumutbare Belästigung im Sinne der Generalklausel des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG zu qualifizieren ist, entschied nun das OLG Nürnberg.