Abmahnungen wegen Warenkorbabbrecher-Mails vermeiden

In letzter Zeit erhalten wir immer wieder Abmahnungen wegen Versendung von Warenkorb-Erinnerungen. Für Händler ist es durchaus sinnvoll geneigte Käufer nochmal an ihren Warenkorb zu erinnern. Rechtlich gelten sie als unzulässige E-Mail-Werbung – und sind nur dann erlaubt, wenn der Empfänger ausdrücklich eingewilligt hat und über die Datenverwendung informiert wurde.
Aber wie können Händler solche Erinnerungen rechtskonform gestalten? In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Regeln und stellen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie auf der sicheren Seite sind.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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