Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen

LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat irreführend

LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat irreführend

Die Verwendung von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben und sich dadurch von Mitbewerbern abzuheben. An die rechtskonforme Werbung sind aber hohe Anforderungen zu stellen, deren Missachtung zu wettbewerbsrechtlichen Verfahren führen kann. Dass die Werbung mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat auch dann irreführend ist, wenn das Ablaufdatum konkret genannt wird, entschied jüngst das LG Berlin. Lesen Sie mehr zum Urteil.

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LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend

LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat ist irreführend

Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben und sich auf diese Weise von anderen Mitbewerbern abzuheben. An die rechtskonforme Werbung sind aber hohe Anforderungen gestellt, deren Missachtung schnell wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied kürzlich das LG Berlin. Lesen Sie mehr zum Urteil.

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Aktuelle Abmahnungen wegen „LGA geprüft“: Was ist bei der Werbung mit diesem Prüfzeichen zu beachten?

Aktuelle Abmahnungen wegen „LGA geprüft“: Was ist bei der Werbung mit diesem Prüfzeichen zu beachten?

Die Werbung mit Prüfzeichen sowie anderen Auszeichnungen erfreut sich bei Händlern großer Beliebtheit. Kunden verbinden mit solchen Zeichen die Vorstellung, dass die mit dem Zeichen beworbenen Waren durch einen neutralen Dritten mit entsprechender Objektivität und Kompetenz geprüft wurden. Zudem stufen Kunden derartige Waren häufig als bedenkenlos ein und stehen diesen Produkten weniger kritisch gegenüber. Somit stehen Prüfzeichen sinngemäß für die bescheinigte Qualität der Ware und haben damit eine große Werbewirkung. Doch was müssen Online-Händler im Umgang mit Prüfzeichen beachten? Aufgrund aktueller Abmahnungen zur Werbung mit der Aussage "LGA geprüft" zeigen wir auf, was bei der Werbung zu beachten ist.

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Vorsicht bei Verkauf und Werbung mit GOTS-Siegel

Vorsicht bei Verkauf und Werbung mit GOTS-Siegel

Der Verkauf von Textilien kann eine politische Angelegenheit sein. Wenn T-Shirts von Kinderhänden in Südostasien oder in chemisch aufwendigen und umweltschädlichen Verfahren hergestellt werden, so ist dies ein Kaufhindernis für viele Verbraucher. Händler möchten deshalb gerne damit werben, dass die von ihnen verkaufte Kleidung umwelt- und sozialverträglich hergestellt und gehandelt wird. Doch nur wenn dies stimmt, ist dies auch zulässig. Am Beispiel des GOTS-Siegels zeigt die IT-Recht Kanzlei, welchen Problemen Unternehmen besser aus dem Weg gehen sollten.

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Regelmäßig im Abmahnfokus: Die Werbung mit Prüfzeichen- und -siegeln

Regelmäßig im Abmahnfokus: Die Werbung mit Prüfzeichen- und -siegeln

Nach wie vor großer Beliebtheit erfreut sich die Werbung mit Prüfzeichen und -siegeln (z.B. bei erfolgter Überprüfung durch einen TÜV oder Zuteilung des GS-Zeichens). Ähnlich wie bei der Werbung mit Testergebnissen werden an eine solche Werbung sehr hohe Transparenzerfordernisse gestellt. Worauf Händler in diesem Zusammenhang achten müssen und an welchen Stellen die typischen Abmahnfallen lauern, möchten wir in unserem aktuellen Beitrag näher erläutern.

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BGH: An Werbung mit Prüfzeichen sind gleiche Anforderungen zu stellen wie an Werbung mit Testergebnissen

BGH: An Werbung mit Prüfzeichen sind gleiche Anforderungen zu stellen wie an Werbung mit Testergebnissen

In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil hat sich der BGH dazu geäußert, welche Informationspflichten den Verkäufer treffen, der sein Produkt mit einem Prüfzeichen bewirbt (Urteil v. 21.07.16 – Az.: I ZR 26/15). Im Ergebnis hat des oberste Zivilgericht die Werbung mit Prüfzeichen der Werbung mit Testergebnissen gleichgestellt und verlangt die Zugänglichmachung von Informationen zu den Prüfkriterien und der Art der durchgeführten Prüfungen.

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LG Wuppertal: Die Kennzeichnung von Produkten mit falscher DIN-EN Norm ist wettbewerbswidrig

LG Wuppertal: Die Kennzeichnung von Produkten mit falscher DIN-EN Norm ist wettbewerbswidrig

DIN-Normen / DIN EN-Normen dienen der Festlegung anerkannter Maße und Regeln der Technik in Deutschland und dem europäischen Binnenmarkt. Die Nennung von DIN EN-Normen enthält eine sachliche Aussage über die Qualität und Beschaffenheit der Ware, auf die sich Fachhändler und Endabnehmer beim Einkauf verlassen. Hat es Konsequenzen, wenn eine Norm-Kennzeichnung verwendet wird, die für das Produkt nicht vorgesehen ist?

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OLG Saarbrücken: Online-Werbung mit einem auf Kundenbewertungen beruhenden TÜV-Siegel ist irreführend

OLG Saarbrücken: Online-Werbung mit einem auf Kundenbewertungen beruhenden TÜV-Siegel ist irreführend

Sogenannte Testsiegel bzw. Prüfzeichen kennzeichnen durch schriftliche oder grafische Markierungen die Einhaltung bestimmter Sicherheits- oder Qualitätskriterien beim geprüften Produkt bzw. Dienstleistung. Verbraucher können in der Regel darauf vertrauen, dass diese Gütesiegel eine objektive Überprüfung dieses Produktes bzw. der Dienstleistung aufweisen. Wie eine nicht unabhängige Bewertung, die nur das Ergebnis einer Kundenbefragung aufweist, zu beurteilen ist, hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 28.01.2015 (Az. 1 U 100/14) entschieden.

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OLG Dresden: Bei der Online-Werbung mit TÜV-Siegeln ist ein Verweis auf die Fundstelle anzugeben

OLG Dresden: Bei der Online-Werbung mit TÜV-Siegeln ist ein Verweis auf die Fundstelle anzugeben

Mit Urteil vom 11.02.2014 (Az.: 14 U 1561/13) hat das OLG Dresden entschieden, dass für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Prüfsiegeln der für Testergebnisse geltende Maßstab heranzuziehen sei und die Nichtbereitstellung der jeweiligen Fundstelle zu den Umständen des Tests eine Irreführung nach §5a Abs. 2 UWG darstellt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Dresden.

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Das VDE-Prüfzeichen

Das VDE-Prüfzeichen

In Zeiten, in denen verschiedenste Industrieerzeugnisse aus aller Welt auf den Binnenmärkten Einzug halten, stellt sich im allgemeinen Interesse vermehrt die Frage nach der Gebrauchssicherheit und schadstofffreien Verarbeitung der Ware. Aufschluss über die Konformität eben dieser Produkte mit einheitlichen Sicherheitsstandards können sogenannte Prüfzeichen geben, die je nach Produktgattung variieren und von den verschiedensten Instituten vergeben werden. Im Bereich der Elektrotechnik hat sich seit seiner Einführung in den 1920er-Jahren das VDE-Prüfzeichen als Garantie der Einhaltung aller gesetzlichen und technischen Sicherheitsregeln durchgesetzt, das in mehr als 30 Ländern verwendet wird.

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Achtung: Werbung für handwerkliche Tätigkeit ist nur dann zulässig, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt

Achtung: Werbung für handwerkliche Tätigkeit ist nur dann zulässig, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt

Zuletzt gab es vermehrt Abmahnungen zu beobachten, welche Werbung für handwerkliche Tätigkeiten zum Gegenstand hatten, wenn beim Werbenden keine entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle vorhanden gewesen ist. Wir bieten einen kleinen Einblick in die Zulässigkeit der Werbung mit handwerklichen Leistungen.

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Sterne mit Haken: Nutzung eines „hauseigenen“ Sternesystems zur Bewertung von Hotels nicht zulässig

Sterne mit Haken: Nutzung eines „hauseigenen“ Sternesystems zur Bewertung von Hotels nicht zulässig

Jeder kennt sie, aber kaum einer weiß wo sie herkommen: Die berühmten Hotel-Sterne. Erteilt werden sie vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) – und dann darf man sie auch zur Werbung heranziehen. Denn die Verwendung eigener Scoring-Systeme, die auf Sternen basieren, führen den Verbraucher in die Irre; der erwartet schließlich, dass Sterne ausschließlich von einer unabhängigen Instanz vergeben werden (vgl. aktuell LG Berlin, Beschl. v. 05.01.2012, Az. 52 O 4/12).

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Das EU-Umweltzeichen

Das EU-Umweltzeichen

Umweltschutz ist ein Thema, das sich hervorragend zu Werbezwecken eignet. Nur, was ist das EU-Umweltzeichen überhaupt? Wie erlangt man es und von wem wird es nach welchen Kriterien vergeben? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Werbung mit SGS-Standards: Nur zulässig, wenn Prüfung tatsächlich durch SGS erfolgte

Werbung mit SGS-Standards: Nur zulässig, wenn Prüfung tatsächlich durch SGS erfolgte

Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben. Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die SGS stattgefunden hat.

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Textiles Misstrauen: Werbung mit Oeko-Tex-Standards nur zulässig, wenn Zertifikat tatsächlich verliehen wurde

Textiles Misstrauen: Werbung mit Oeko-Tex-Standards nur zulässig, wenn Zertifikat tatsächlich verliehen wurde

Bei der Werbung für Textilprodukte sind Zusätze wie etwa „entspricht dem Standard Oeko-Tex 100“ nur dann zulässig, wenn das Zertifikat auch tatsächlich von der Gemeinschaft Oeko-Tex (Zürich) verliehen wurde; hierbei ist es auch gänzlich unerheblich, ob das Produkt dem Standard entspricht oder nicht. In der aktuellen Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz als wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers ausgelegt.

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Oeko-Tex: Juristisches zum Umgang mit dem Siegel für „Textiles Vertrauen“

Oeko-Tex: Juristisches zum Umgang mit dem Siegel für „Textiles Vertrauen“

Für den Handel mit ökologisch korrekten Textilien – die ja z.B. das EU-Bio-Siegel nicht tragen dürfen – bietet sich die Verwendung des Oeko-Tex-Siegels an, das nach eigener Sichtweise für umweltfreundliche und gesundheitlich unbedenkliche Textilien steht. Wie bei jedem Qualitätssiegel gilt jedoch auch hier: Der Umgang ist nicht ganz einfach – und Fehler rächen sich häufig.

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Werbung mit dem Bio-Siegel und Zusätzen wie "Bio" und "Öko": Ökologische Lebensmittel juristisch korrekt vermarkten

Werbung mit dem Bio-Siegel und Zusätzen wie "Bio" und "Öko": Ökologische Lebensmittel juristisch korrekt vermarkten

Der Handel mit Lebensmitteln aus biologischem, ökologischem oder gar organischem Anbau boomt – nicht umsonst hat mittlerweile praktisch jeder Supermarkt eine eigene Bio-Ecke. Gerade auch im Lichte des aktuellen Dioxin-Skandals wird dieses Thema zunehmend aktuell, da nun die Nachfrage nach Bio-Eiern sprunghaft steigt. Dementsprechend wollen Händler ihre Bio-Produkte mit Begriffen wie „Bio“ und „Öko“ sowie dem Einsatz des Bio-Siegels vermarkten – hier sind jedoch juristische Tücken verborgen.

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EU-Abgeordnete fordern ein europäisches Gütesiegel für E-Trading-Unternehmen

EU-Abgeordnete fordern ein europäisches Gütesiegel für E-Trading-Unternehmen

Das Internet ist der am schnellsten wachsende Vertriebskanal. Allerdings würde nur jeder dritte Verbraucher online aus einem anderen EU-Land einkaufen wollen. Das Europäische Parlament hat, um den grenzüberschreitenden Online-Handel zu fördern und das Vertrauen der Verbraucher aufzubauen, am Dienstag neue Vorschläge angenommen.

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UWG – Schwarze Klausel Nr. 2 - Ein Zeichen von Güte – Die Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung

UWG – Schwarze Klausel Nr. 2 - Ein Zeichen von Güte – Die Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung

In der heutigen Welt der oft unübersichtlichen Produkt- und Markenvielfalt haben sich Gütezeichen zu einer wichtigen Orientierungshilfe für Verbraucher entwickelt. Verbraucher können an ihnen sofort erkennen, dass ein Unternehmen bzw. ein Produkt gewisse Standards einhält und dies von einer neutralen Stelle kontrolliert wird. Damit diese Funktion der Gütezeichen erhalten bleibt, wird sie vom UWG vor Missbrauch geschützt. Lesen Sie dazu jetzt den dritten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|schwarze-liste-serie.html] .

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Chance und Risiko: Verwendung des Umweltgütesiegels Energystar

Chance und Risiko: Verwendung des Umweltgütesiegels Energystar

Das ursprünglich aus den USA stammende Umweltgütesiegel Energystar erfreut sich auch in Europa bei den Herstellern und Händlern immer größerer Beliebtheit. Für Händler der entsprechenden Geräte ist dabei immer zu beachten, dass die Werbung mit einem Gütesiegel einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.

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