Muss über bestehende (nicht beworbene) Herstellergarantie informiert werden?
Besteht eine Informationspflicht in Bezug auf eine tatsächlich bestehende (Hersteller-)Garantien, wenn eine solche Garantie mit keinem Wort im Angebot erwähnt wird? Ein weiteres Oberlandesgericht (OLG Naumburg) nahm nunmehr zu dieser Frage Stellung.
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