OLG Celle: Müssen Händler über eine bestehende Herstellergarantie informieren?
Die Frage, ob Händler, die gar nicht mit einer bestehenden Herstellergarantie für das von Ihnen angebotene Produkt werben wollen aufgrund einer gesetzlichen Informationspflicht zur Erwähnung der Garantie gezwungen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Celle entschied nun, dass keine Pflicht für den Verkäufer besteht.
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