Garantiewerbung

OLG Celle: Müssen Händler über eine bestehende Herstellergarantie informieren?

Die Frage, ob Händler, die gar nicht mit einer bestehenden Herstellergarantie für das von Ihnen angebotene Produkt werben wollen aufgrund einer gesetzlichen Informationspflicht zur Erwähnung der Garantie gezwungen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Celle entschied nun, dass keine Pflicht für den Verkäufer besteht.

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Müssen Onlinehändler aktiv auf bestehende Garantien für Waren hinweisen?

Die Frage, ob Händler in ihren Angeboten von sich aus aktiv auf das Bestehen einer (Hersteller)Garantie hinweisen müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten.

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OLG Hamm: Händler haftet für verlinkte fehlerhafte Garantiebedingungen!

Das OLG Hamm entschied, dass ein Händler für fehlerhafte Herstellergarantiebedingungen haftet, wenn er in seinem Online-Angebot darauf verlinkt – auch ohne direkte Nennung in der Produktbeschreibung.

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LG Hannover: keine Pflicht des Händlers über Herstellergarantie zu informieren

Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine bestehende Herstellergarantie sind aktuell groß in Mode. Das LG Hannover hat mit einer aktuellen Entscheidung der Rechtsansicht eines bekannten Abmahnverbandes eine Absage erteilt.

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Neues Muster für die „Tiefpreisgarantie"

Die Werbung mit einer solchen Tiefpreisgarantie ist rechtlich nicht trivial. Wir stellen unseren Bestandsmandanten hierfür ein passendes Muster bereit, welches im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse dauerhaft von uns gepflegt wird.

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Abmahnung garantiert (vermeidbar): Der falsche Umgang mit Garantiewerbung…

Onlinehändler sind bei der sog. Garantiewerbung verpflichtet, bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen. Aber nicht nur das - die Garantiewerbung hält noch andere rechtliche Fallstricke bereit und wird daher so variantenreich abgemahnt.

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Informationspflicht zur Garantie auch ohne Rechtsanspruch?

Wie verhält es sich, wenn der Kauf beim eigentlich informationspflichtigen Händler Rechte aus der Herstellergarantie überhaupt nicht begründen kann? Muss auch hier über die Garantie aufgeklärt werden? Wir stellen Fallbeispiele aus der Praxis bereit.

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Abmahnwelle: fehlende Information über bestehende Herstellergarantie

Derzeit überzieht ein Abmahnverein Händler mit Abmahnungen wegen fehlender Informationen über eine für die Ware bestehende Herstellergarantie und deren Bedingungen.

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Dilemma: Fehlende Informationen zu bestehender Garantie

Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Händler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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Garantiewerbung: Einschränkende Garantiebedingungen im Blickfang

Das Landgericht Düsseldorf entschied: Eine Garantie-Werbung ist unzulässig, wenn die Garantiebedingungen - die nicht direkt bei der beworbenen Garantie stehen - den Umfang der Garantie deutlich einschränken.

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Garantiewerbung: Diese Fallstricke sollten Händler kennen!

Die Werbung mit Garantien ist für Händler ein beliebtes Verkaufsargument - rechtlich aber riskant. Schon kleine Fehler können teure Abmahnungen auslösen. Wir zeigen die typischen Fallstricke.

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Garantiewerbung im Online-Handel: Abmahnungen in vielen Fällen garantiert

Wer als Onlinehändler mit einer Garantie für seine Produkte wirbt, ohne zugleich bestimmte Hinweis- und Informationspflichten zu erfüllen, bewegt sich juristisch auf dünnem Eis.

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Derzeit häufig abgemahnt: Die Werbung mit "Garantien"

Derzeit werden häufig Händler abgemahnt, die unlauter mit dem Begriff "Garantie", "Herstellergarantie", "2-Jahre Garantie", " Teilgarantie" etc. werben. Mit dem Begriff "Garantie" darf nur geworben werden, wenn dabei jeweils zum einen auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf hingewiesen wird, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Zum anderen müssen zugleich der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers dargestellt werden.

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Die Weihnachtsgarantie: Muster der IT-Recht Kanzlei

Sollen Weihnachtsgeschenke tatsächlich Weihnachtsgeschenke sein, und nicht nur Geschenke, dann müssen sie an Heiligabend tatsächlich unter dem Baum liegen. Dazu müssen sie rechtzeitig an den Schenkenden geliefert werden, was bei einigen – ja nicht so selten vorkommenden – kurzfristigen Bestellungen vor Heiligabend auch einmal zeitlich eng werden kann. Ein gutes Verkaufsargument ist daher, den Kunden die rechtzeitige Lieferung vor Weihnachten zu garantieren – und mit dieser „Weihnachtsgarantie“ zu werben. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten exklusiv ein entsprechendes Muster (inkl. Handlungsanleitung) bereit.

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Muster: Werbung mit Hersteller- und Händlergarantien

Die Werbung mit Garantien ist rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen. Wir stellen unseren Mandanten einen professionellen Leitfaden inkl. rechtssicherer Muster zur Verfügung.

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Werbung mit einer Garantie – Verkäufer haben besondere Informationspflichten zu beachten

Das Bestehen einer Garantie für bestimmte Produkteigenschaften ist aus Sicht des Kunden ein Indiz für die besonders gute Qualität eines Produkts. Mit einer Hersteller- oder Verkäufergarantie zu werben und damit die Kaufentscheidung des Kunden maßgeblich zu beeinflussen, stellt einen besonderen Wettbewerbsvorteil für den Verkäufer dar. Während Online-Händler diesen Vorteil bei Bestehen einer Garantie unbedingt nutzen sollten, müssen gelichzeitig die mit der Werbung mit einer Garantie einhergehenden besonderen Pflichten beachtet werden. Zu denken ist dabei an die Informationspflicht gegenüber Verbrauchern gem. § 312d Abs. 1 BGB, sowie die Sonderbestimmung für die Garantieerklärung gem. § 477 Abs. 1 S. 2 BGB.

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Garantie vs. Gewährleistung: Was ist der Unterschied?

Viele Verbraucher und Händler verwechseln die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung". Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Unterschiede, zeigt, welche Pflichten für Händler bestehen und worauf bei Werbung mit Garantien zu achten ist.

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Garantie-Werbung auf Plattform chrono24.de: viele Abmahnungen

Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Chrono24 ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Aktuelle Abmahngefahr: Garantie-Werbung auf Plattform Amazon

Die Bewerbung einer Garantie im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. Werden diese Informationspflichten nicht eingehalten, kann es schnell zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kommen. Insbesondere auf der Verkaufsplattform Amazon ist insoweit Vorsicht geboten. Weshalb hier ein besonderes Abmahn- bzw. Vertragsstrafenrisiko droht, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.

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Die Werbung mit der Tiefpreisgarantie und was dabei zu beachten ist

Die Tiefpreisgarantie ist ein attraktives Werbemittel, gerade auch für viele Online-Händler. Doch was in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei der Werbung mit einer Tiefpreisgarantie zu beachten? Lesen Sie hierzu den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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