Landesdatenschutzbeauftragte NRW: Kopplung einer Newsletter-Einwilligung für Teilnahme am Online-Gewinnspiel kann zulässig sein!
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen gibt im Tätigkeitsbericht 2021 Hinweise für die rechtskonforme Gestaltung von Online-Gewinnspielen. Im Vordergrund steht dabei die Beurteilung von Gewinnspielen, an denen eine Teilnahme nur dann möglich ist, wenn das Einverständnis zur Nutzung der E-Mail-Adresse für Werbezwecke erklärt wird. Die Verknüpfung eines Online-Gewinnspiel mit dem Newsletter-Versand kann auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b DSGVO gestützt werden. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Online-Beitrag.