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Lieferstörungen (Falsch-/Nichtlieferung, Deckungskauf)

AG München: Neuwertige Ware ist ungleich Neuware

Bei nicht fristgerechter Lieferung kann eine gleichwertige Sache bei einem Dritten erworben und dem ursprünglichen Verkäufer die Kaufpreisdifferenz in Rechnung gestellt werden. Ob das auch für fabrikneue statt nur neuwertige Artikel gilt, klärte nun das AG München.

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Rechte des Online-Händlers bei (vermeintlichem) Nichterhalt von Sendungen

Die (behauptete) Nichtzustellung von Sendungen ist im Online-Handel eine der Hauptursachen für Streitigkeiten. Was gilt aber rechtlich, wenn der Verbraucher behauptet, es sei nicht geliefert worden? Wer muss was beweisen? Was muss der Händler tun und was darf er verlangen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unseren FAQ und stellen ein hilfreiches Muster bereit.

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