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Haushaltsgeräte & energiebezogene Produkte - Elektronik / Haushaltsgrossgeräte

Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher: Ab dem 26.09.2015 gelten neue Kennzeichnungspflichten

Sie möchten Warmwasserbereiter oder Warmwasserspeicher im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie ab dem 26.09.2015 diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Maschinen sind genau betroffen? Wie sind Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher oder auch Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 812/2013 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

24 min

LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop

In der preisbezogenen Werbung für diverse elektrisch betriebene Haushaltsprodukte ist nach geltendem Recht stets auf die jeweilige Energieeffizienzklasse hinzuweisen, um Verbrauchern eine auf energieverbrauchsrelevante Informationen gestützte Kaufentscheidung zu ermöglichen und gleichzeitig durch die direkte Vergleichsmöglichkeit die Entwicklung energieeffizienterer Geräte anzuregen.

3 min

Online-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 schreibt eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor. Was sind überhaupt Fernsehgeräte und wie sind diese im Fernabsatz (z.B. Internet oder Katalog) korrekt zu kennzeichnen? Welche Pflichten treffen Händler in dem Zusammenhang und welche Rolle spielt hierbei die Verordnung Nr. 518/2014, die ab dem 01.01.2015 weitere Vorgaben beim Vertrieb von Fernsehgeräten über Fernabsatz (z.B. Internet, Katalog) macht? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

27 min

Online-Kennzeichnung: Wäschetrockner auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Sie möchten Haushaltswäschetrockner im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Haushaltswäschetrockner sind genau betroffen? Wie sind Haushaltswäschetrockner beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 392/2012 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

27 min

EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung - Nr. 665/2013 - erlassen, die erstmalig die Etikettierung von Staubsaugern als energieverbrauchsrelevante Produkte vorsieht. So müssen ab dem 01.09.2014 alle Staubsauger, die im europäischen Raum auf den Markt gebracht werden, mit einem einheitlichen Label versehen werden, dessen Vorgaben in der Verordnung punktuell aufgeführt werden. Die neuen Kennzeichnungsvorgaben treffen sowohl Lieferanten, wie auch (Online-) Händler. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihren aktuellen FAQ die neue EU-Verordnung vor.

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OLG Stuttgart: Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben

In seiner Entscheidung vom 17.01.2013, (Az.: 2 U 97/12) stellte das OLG Stuttgart klar, dass die Typenbezeichnung von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten ein wesentliches Merkmal im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG seien und daher dann, wenn auch die Marke und der Preis des Gerätes in einem Werbeprospekt aufgeführt sind, auch die Typenbezeichnung genannt werden müsse. Eine Zuwiderhandlung stelle ein wettbewerbsrechtlich relevanter Verstoß dar und könne daher auch kostenpflichtig abgemahnt werden.

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LG Erfurt: Hinweispflichten nach EnVKV gelten auch für Haushaltsgeräte, die in ausgestellte Küchen eingebaut wurden

Das LG Erfurt hat mit Urteil vom 13.07.2010 (Az. 1 HK O 5/10) entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Vorschriften der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) darstellt, wenn bei über das Internet zum Abverkauf angebotenen Ausstellungsküchen, die mit Elektroeinbaugeräten ausgestattet sind, die nach der EnVKV für die Einbaugeräte erforderlichen Angaben fehlen.

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Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der [Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung |http://bundesrecht.juris.de/envkv/BJNR261600997.html] (EnVKV) zu [kennzeichnen|abmahnung-pflichtangaben-weisse-ware.html] . Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?

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Energieetikettierung für Raumklimageräte

Abmahnung vermeiden: Wie sind Klimageräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben. Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 2002/31/EG.

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