LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
In der preisbezogenen Werbung für diverse elektrisch betriebene Haushaltsprodukte ist nach geltendem Recht stets auf die jeweilige Energieeffizienzklasse hinzuweisen, um Verbrauchern eine auf energieverbrauchsrelevante Informationen gestützte Kaufentscheidung zu ermöglichen und gleichzeitig durch die direkte Vergleichsmöglichkeit die Entwicklung energieeffizienterer Geräte anzuregen.
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