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Haushaltsgeräte & energiebezogene Produkte

LG Erfurt: Hinweispflichten nach EnVKV gelten auch für Haushaltsgeräte, die in ausgestellte Küchen eingebaut wurden

Das LG Erfurt hat mit Urteil vom 13.07.2010 (Az. 1 HK O 5/10) entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Vorschriften der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) darstellt, wenn bei über das Internet zum Abverkauf angebotenen Ausstellungsküchen, die mit Elektroeinbaugeräten ausgestattet sind, die nach der EnVKV für die Einbaugeräte erforderlichen Angaben fehlen.

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Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der [Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung |http://bundesrecht.juris.de/envkv/BJNR261600997.html] (EnVKV) zu [kennzeichnen|abmahnung-pflichtangaben-weisse-ware.html] . Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?

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Energieetikettierung für Raumklimageräte

Abmahnung vermeiden: Wie sind Klimageräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben. Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 2002/31/EG.

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