Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Energieetikettierung für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte

09.11.2007, 17:13 Uhr | Lesezeit: 2 min
Energieetikettierung  für elektrische Haushaltskühl- und -gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte

Abmahnung vermeiden: Wie sind Haushaltskühl- und – gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.

Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 94/2/EWG, geändert durch die Richtlinie 2003/66 EG-.

 #Notwendige Kennzeichnung:#

Modellname/-kennzeichen des Kühlschranks /Gerätetyp

Leistungsdaten:

→ Energie-Effizienzklasse:*z.B. A*
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A++ (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch).

→ Energieverbrauch kWh/Jahr (d.h. Energieverbrauch pro 24 h × 365): z.B. 288
Energieverbrauch in kWh/Jahr auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 h. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab.

→ Nutzinhalt des Kühlfachs: z.B. 247 Liter
Nutzinhalt des Kühlfachs (5 °C) in Litern

→ Nutzinhalt des Gefrierfachs:*z.B. 50 Liter*

→ Sternkennzeichnung des Gefrierfachs (Anzahl Sterne):*z.B. 4 Sterne*
Sternkennzeichnung für das Gefrierfach
1 Stern = -6 °C geeignet zur kurzfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 1 Woche)
2 Sterne = -12 °C geeignet zur mittelfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 2 Wochen)
3 Sterne = -18 °C geeignet zur Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln
4 Sterne = -18 °C geeignet zum Einfrieren und zur langfristigen Lagerung von Lebensmitteln

→ Geräuschemissionen: xx dB
Die Messung der Geräuschemission erfolgt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG

Hinweise:

  • Falls das Modell zu Einbauzwecken hergestellt wird, sollte dies angegeben werden.
  • Angaben über Geräuschemissionen sind gemäß RL 86/594/EWG zu ermitteln. Diese Angaben sind jedoch nur zu machen, wenn der Schalleistungspegel des Haushaltsgeräts 80 dB (A) überschreitet, es sei denn, daß Gerät ist ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Lorenz Rings / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 12.01.2010, 14:43 Uhr
Energieetikettierung
Absolut richtig. Vielen Dank für den Hinweis. Auf folgende News (von heute) dürfen wir Sie aufmerksam machen: http://www.it-recht-kanzlei.de/weisse-ware-geräuschemissionen.html
F
Frank 11.01.2010, 08:39 Uhr
EnVKV- Anlage 1 Kennzeichnungspflicht für Haushaltsgeräte Geräuschemission
Guten Morgen it-recht Team

Wenn ich mir die Anlage 1 durchlese, finde ich bei
Geräuschemission folgendes:
_______________________________________
3.Ermittlung der erforderlichen Angaben

(1) Die nach dieser Anlage erforderlichen Angaben sind anhand harmonisierter Normen zu ermitteln, die im Auftrag der Kommission durch die zuständigen Normungsgremien erarbeitet und angenommen worden sind, soweit die Referenznummern der harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und die Referenznummern der sie umsetzenden deutschen Normen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 sind Angaben über Geräuschemissionen gemäß RL 86/594/EWG zu ermitteln. Diese Angaben sind zu machen, wenn der Schalleistungspegel des Haushaltsgeräts 80 dB (A) überschreitet, es sei denn, daß Gerät ist ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt. Werden Angaben über Geräuschemissionen gemacht, ohne daß hierzu eine Verpflichtung besteht, so gilt Satz 1 ebenfalls.

____________________

Also muß doch die Geräuschemission nur angegeben werden im Onlinehandel wenn die Geräte 80 dB übersteigen.

Oder sollte ich irgendwas nicht gelesen haben.

Mfg Frank

weitere News

Effizienzklassen in der Werbung: Wenn „Klasse A“ nur der dritte Platz ist
(11.08.2010, 09:54 Uhr)
Effizienzklassen in der Werbung: Wenn „Klasse A“ nur der dritte Platz ist
LG Hamburg: Verstoß gegen die EnVKV = 10.000 Euro Streitwert
(29.01.2010, 16:05 Uhr)
LG Hamburg: Verstoß gegen die EnVKV = 10.000 Euro Streitwert
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei