Her mit dem Umsatzzahlen: Zum Nachweis der Benutzung von Marken
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass für die Darlegung der Benutzung einer Marke gem. § 43 MarkenG konkrete Angaben, etwa zu dem mit der Marke generierten Umsatz, gemacht werden müssen (Beschluss vom 13.01.2011; Az. 25 W (pat) 21/10).