Markenrecht: Wann Verwechslungsgefahr zwischen "INTRADO" und "NITRADO" besteht
Das BPatG entschied am 22.03.2018 (Az.: 25 W (pat) 54/17) erneut zur Verwechslungsgefahr von Wortmarken. Streitpunkt war die Marke „INTRADO“, gegen die die Widerspruchsmarke „NITRADO“ vorgebracht wurde.
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