Jugendschutz
Zeitsperren, Altersverifikation oder digitaler Schrankenindex? Schwierigkeiten bei der jugendschutzrechtlichen Zugangskontrolle von eBooks
Die Verbreitung und Zugänglichmachung von Telemedien und Rundfunk unterliegen den strengen jugendschutzrechtlichen Vorgaben des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Neben generellen Ausstrahlungsverboten für bestimmte Inhalte müssen die Anbieter bei anderen Themen die Pflicht beachten, mittels bestimmter Maßnahmen die Wahrnehmbarkeit durch gefährdete Altersgruppen zu verhindern. Früher vor allem bei Film und Fernsehen relevant, ist durch einen aktuellen Vorwurf der Jugendschutzbehörde gegenüber einem Online-Buchhändler die jugendschutzrechtliche Kontrolle von eBooks im Internet in den Fokus gerückt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die rechtlichen Hintergründe, die Probleme und die Umsetzungsmöglichkeiten der Vorgaben zum Jugendschutz bei eBooks.
13 minJugendschutzprogramme – eine alternative Zugangskontrolle auf dem Vormarsch?
Bereits seit geraumer Zeit können Eltern ihre Kinder vor der Wahrnehmung jugendgefährdender Medien durch den Einsatz von Filterprogrammen im heimischen Bereich bewahren. Gleichzeitig genügen Diensteanbieter ihrer Pflicht zur altersselektierten Inhaltsverbreitung, indem sie ihr Angebot auf derartige Systeme, die unter bestimmten Voraussetzungen als besondere Jugendschutzprogramme gebilligt werden müssen, ausrichten. Nachdem bereits 4 solcher Software-Lösungen offiziell anerkannt wurden, beschäftigt sich dieser Beitrag mit den rechtlichen Hintergründen, der Funktionsweise und der Bedeutung von Jugendschutzprogrammen.
11 minJugendmedienschutzstaatsvertrag 2016
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) existiert nun seit über zwölf Jahren und wurde schon oftmals auf den Prüfstand gestellt. Ab dem 01. Oktober 2016 soll voraussichtlich nunmehr eine überarbeitete Version des JMStV gelten, welche Online-Händler nur marginal betreffen wird.
6 minJugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet/ Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten - Teil 2
Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der nachstehende zweite Teil der Serie beleuchtet die Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten näher.
17 minAkt, Erotik oder Pornographie? Der Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet - Teil 1
Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.
15 min 3Grauimport und Jugendschutzrecht: Abmahnungen der Firma Namco Bandai wegen fehlender Alterskennzeichen
Die Firma Bandai Namco Games Germany GmbH mahnt Online-Händler ab, welche Computer- bzw. Konsolenspiele dieser Firma verkaufen, die aus dem Ausland importiert worden sind (= Grauimport). Die Abmahnerin moniert, dass diese Spiele keine Alterskennzeichnung der USK auf der Spielhülle trage und daher im Wege des Versandhandels nicht angeboten oder überlassen werden dürfte. Wir betrachten einmal den rechtlichen Hintergrund dieser Abmahnungen.
6 minVG Karlsruhe: Haftung für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten
Die Verlinkung des Seitenanbieters auf Internetseiten mit pornografischen Inhalten führt zu einer Haftung unter dem Gesichtspunkt des Störers. Das VG Karlsruhe geht hierbei davon aus, dass der Seitenanbieter auch für den Inhalt von verlinkten Seiten verantwortlich gemacht werden kann, da im Sinne eines weit auszulegenden Jugendschutzes auch derjenige als Anbieter anzusehen sei, der lediglich den (pornografischen) Inhalt anderer Websites vermittle.
3 minNackte Tatsachen – Jugendschutz im Internet
Sex sells – das ist in Internetkreisen hinlänglich bekannt. Zahlreich sind die Anbieter pornografischer Internetseiten. Aber auch Online-Händler greifen bisweilen auf erotisches Bildmaterial zurück, um ihre Ware an den Mann zu bringen. Der nachfolgende Beitrag soll Aufschluss über die für Internetseitenbetreiber maßgeblichen Regelungen des Jugendschutzes bieten. Anhand einiger Beispiele sollen diese Regeln zudem anschaulich gemacht werden.
15 minHaftung des Domaininhabers auf einer Domain-Parking-Seite für pornographische Links
Das VG Düsseldorf (Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10) hatte darüber zu entscheiden gehabt, ob ein Domaininhaber auf einer Domain-Parking-Seite für Hyperlinks auf pornographische Inhalte haftet, wenn der Domaininhaber von diesen gar keine Kenntnis hatte, weil diese Hyperlinks im Rahmen des sog. sponsored linking auf der Domain-Parking-Seite eingeblendet werden. Das VG Düsseldorf gelangt zu einer Haftung des Domaininhabers und macht dies vor allem daran fest, dass der Domaininhaber sich die jugendgefährenden Hyperlinks zu eigen mache:
4 minDie Bordell-Website: LMK untersagt Internetauftritt wegen jugendgefährdender Darstellung
Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hat unlängst den Internetauftritt eines Bordellbetreibers untersagt, da dieser Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnte und somit ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) vorliegt.
2 min 1Volljähriges Model wirkt jünger als 18: Kein Verstoß gegen JMStV bei entsprechendem Hinweis
Der Bayerische VGH (Urteil vom 23.03.2011, Az. 7 BV 09.2517) hat entschieden, dass eine Internetseite, die Darstellungen eines volljährigen Models in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ enthält, dann nicht gegen das Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt der Aufnahmen nachweislich über 18 war und wenn diese Angabe auch deutlich aus dem Angebot hervorgeht.
2 min 1Kunst vs. Jugendschutz – Schutz der Jugend überwiegt Kunstfreiheit bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten
Mit der Frage, ob die Belange des Jugendschutzes die Kunstfreiheit überwiegen können hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil (16.12.2010, Az. 27 L 355.10) zu befassen. Das Thema ist aus verfassungsrechtlicher Sicht durchaus heikel, da die Kunstfreiheit zu den im deutschen Grundgesetz garantierten Grundfreiheiten gehört. Ebenfalls interessant war in diesem Zusammenhang die Frage, ob ein online-Forum in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt.
6 minJugendmedienschutz-Staatsvertrag 2011 (JMStV): 99 % der Online-Händler können die geplanten Neuregelungen komplett ignorieren!
Ab dem 01. Januar 2011 wird voraussichtlich eine überarbeitete Version des Jugendmedienstaatsvertrages (JMStV) gelten, welche einige Änderungen mit sich bringt, wie etwa die Einführung einer freiwilligen Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet. Für Online-Händler ändert sich jedoch nichts – solange diese keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte auf ihren Präsenzen darstellen. Informieren Sie sich und lesen Sie den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei.
11 min 7KG Berlin: In einem Kalender abgebildeter erigierter Penis nicht in jedem Falle pornographisch
In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin ging es um einen Kalender, bestehend aus 12 Monatsblättern, auf denen im DIN-A4-Format jeweils ein zumeist vollständig unbekleideter Mann im Alter zwischen 20 und 40 Jahren abgebildet war. Die Männer hatten von zwei Ausnahmen abgesehen, allesamt einen erigierten Penis, der im unteren Drittel des Bildes zu sehen ist. Zu klären war, ob sich der Anbieter wegen Verbreitung [pornographischer Schriften|pornographie-begriff.html] gem. § 184 StGB strafbar gemacht hat.
8 min 1Frage des Tages - Zum Begriff Pornographie
Gemäß § 184 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer pornographische Schriften Personen unter 18 Jahren zugänglich macht. Nur, was ist eigentlich Pornographie?
4 minFAQ: Internetsicherheit und Jugendschutz
Immer wieder werden an die IT-Recht Kanzlei auch Fragen zum Thema Internetsicherheit und Jugendschutz im Internet herangetragen. Besonders die Fragen, wie Kinder und Jugendliche im Internetzeitalter vor Gefahren (insbesondere vor Kinderpornografie) geschützt sind, beschäftigen viele. Auch im Zusammenhang mit Spam oder Pop-Ups herrschen Unsicherheiten.
6 minWeitere News zum Thema
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