Urheberrechtliche Werke
Urheberrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletzt.
Darf man KI-generierte Bilder kommerziell für Produkte nutzen?
Zu was „Künstliche Intelligenz (KI)“ bereits heute imstande ist, lässt sich eindrucksvoll am Beispiel von ChatGPT nachvollziehen. Anhand einiger Vorgaben durch den Nutzer werden von der KI ganze Schrift- oder Bildwerke erstellt, für die ein Mensch u. U. sehr viel Zeit hätte aufwenden müssen. Kein Wunder also, dass KI inzwischen auch das Interesse des Handels geweckt hat, der hierin neue Möglichkeiten der kommerziellen Nutzung erblickt. In diesem Zusammenhang wurde uns kürzlich die Frage gestellt, ob man KI-generierte Bilder auf seine Produkte aufdrucken darf, um diese anschließend kommerziell zu verwerten.
Zu was „Künstliche Intelligenz (KI)“ bereits heute imstande ist, lässt sich eindrucksvoll am Beispiel von ChatGPT nachvollziehen. Anhand einiger Vorgaben durch den Nutzer werden von der KI ganze Schrift- oder Bildwerke erstellt, für die ein Mensch u. U. sehr viel Zeit hätte aufwenden müssen. Kein Wunder also, dass KI inzwischen auch das Interesse des Handels geweckt hat, der hierin neue Möglichkeiten der kommerziellen Nutzung erblickt. In diesem Zusammenhang wurde uns kürzlich die Frage gestellt, ob man KI-generierte Bilder auf seine Produkte aufdrucken darf, um diese anschließend kommerziell zu verwerten.
OLG Hamm: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat das OLG Hamm entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind.
In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat das OLG Hamm entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind.
Kein Urheberrecht an KI-generierten Inhalten?
Die Aufregung ist aktuell groß, wenn es um KI - und vor allem ChatGPT- geht. Künstliche Intelligenz (KI) oder Systeme maschinellen Lernens (ML) können auf Anforderung Texte, Bilder, Melodien u.v.m. erzeugen. Doch bestehen an solchen KI-generierten Inhalten eigentlich Urheberrechte, und wem stehen sie zu? In den USA hat jüngst die für den Urheberrechtsschutz zuständige Behörde hierüber eine Entscheidung getroffen. Wie sie entschieden hat und was nach deutschem Urheberrecht gilt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Die Aufregung ist aktuell groß, wenn es um KI - und vor allem ChatGPT- geht. Künstliche Intelligenz (KI) oder Systeme maschinellen Lernens (ML) können auf Anforderung Texte, Bilder, Melodien u.v.m. erzeugen. Doch bestehen an solchen KI-generierten Inhalten eigentlich Urheberrechte, und wem stehen sie zu? In den USA hat jüngst die für den Urheberrechtsschutz zuständige Behörde hierüber eine Entscheidung getroffen. Wie sie entschieden hat und was nach deutschem Urheberrecht gilt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Strafloser Bilderklau: Sind computergenerierte Grafiken urheberrechtlich geschützt?
Computergenerierte Grafiken in Form von Produktabbildungen sind im Bereich des Online-Handels nicht unüblich. Doch wie sieht es mit deren urheberrechtlichen Schutz aus? Bleibt hier der weit verbreitete „Bilderklau“ ohne Folgen oder droht ein Abmahnverfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung? Kommt auf das Herstellungsverfahren solcher Abbildungen an, sagt das KG Berlin (Urt. v. 16.01.2020, Az. 2 U 12/16.Kart) in einem aktuellen Urteil.
Computergenerierte Grafiken in Form von Produktabbildungen sind im Bereich des Online-Handels nicht unüblich. Doch wie sieht es mit deren urheberrechtlichen Schutz aus? Bleibt hier der weit verbreitete „Bilderklau“ ohne Folgen oder droht ein Abmahnverfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung? Kommt auf das Herstellungsverfahren solcher Abbildungen an, sagt das KG Berlin (Urt. v. 16.01.2020, Az. 2 U 12/16.Kart) in einem aktuellen Urteil.
Schöpfungshöhe: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines Logos
Auch ohne Anmeldung oder Eintragung entsteht der urheberrechtliche Schutz für ein Werk – im Gegenteil etwa zu Marken, die in ein Register eingetragen werden können. Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist das Erreichen der „Schöpfungshöhe“ – mit Ausnahme etwa von Fotos, die immer urheberrechtlich geschützt sind. Bei Schriftwerken oder Logos aber kann eine Beurteilung diesbzgl. schon schwerer fallen. Nun hatte jüngst das OLG Frankfurt a. M. (Urt. v. 12.06.2019, Az. 11 U 51/18) über den Schutz von eben einem Logo zu entscheiden….
Auch ohne Anmeldung oder Eintragung entsteht der urheberrechtliche Schutz für ein Werk – im Gegenteil etwa zu Marken, die in ein Register eingetragen werden können. Voraussetzung für einen urheberrechtlichen Schutz ist das Erreichen der „Schöpfungshöhe“ – mit Ausnahme etwa von Fotos, die immer urheberrechtlich geschützt sind. Bei Schriftwerken oder Logos aber kann eine Beurteilung diesbzgl. schon schwerer fallen. Nun hatte jüngst das OLG Frankfurt a. M. (Urt. v. 12.06.2019, Az. 11 U 51/18) über den Schutz von eben einem Logo zu entscheiden….
Modeschmuck: Wie Urheberrecht und wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei Nachahmungen helfen
Wenngleich dies auf den gemeinen Modeschmuck nicht zwingend und immer zutreffen mag: Auch Schmuckstücke können urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie persönliche geistige Schöpfungen darstellen. So sieht das zumindest das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18). Dabei kommt es aber sehr auf die konkrete Gestaltung und Kombination der verschiedenen Einzelelemente an. Und: Sofern der Schmuck dann auch noch wettbewerbliche Eigenart besitzt, kann bei Nachahmung auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgegriffen werden.
Wenngleich dies auf den gemeinen Modeschmuck nicht zwingend und immer zutreffen mag: Auch Schmuckstücke können urheberrechtlichen Schutz genießen, sofern sie persönliche geistige Schöpfungen darstellen. So sieht das zumindest das OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18). Dabei kommt es aber sehr auf die konkrete Gestaltung und Kombination der verschiedenen Einzelelemente an. Und: Sofern der Schmuck dann auch noch wettbewerbliche Eigenart besitzt, kann bei Nachahmung auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz zurückgegriffen werden.
BGH: Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Der Senat hat weiter entschieden, dass der Träger eines kommunalen Kunstmuseums von einem Besucher, der unter Verstoß gegen das im Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbarte Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, als Schadensersatz Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen kann.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken regelmäßig Lichtbildschutz nach § 72 UrhG genießen. Der Senat hat weiter entschieden, dass der Träger eines kommunalen Kunstmuseums von einem Besucher, der unter Verstoß gegen das im Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbarte Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, als Schadensersatz Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verlangen kann.
Zitatrecht: Wann ist Werbung mit fremden Zitaten zulässig?
Fremde Zitate bekannter Persönlichkeiten werden im Internet oft und gerne unter dem vermeintlichen Deckmantel der Zitierfreiheit verwendet. Doch Vorsicht: Das Gesetz lässt die Verwendung fremder Zitate nur unter engen Voraussetzungen zu. Liegen diese nicht vor, begeht der Zitierende eine Urheberrechtsverletzung, die schnell richtig teuer werden kann. In welchem Umfang das Urheberrecht die Werbung mit fremden Zitaten zulässt, erfahren Sie im Folgenden.
Fremde Zitate bekannter Persönlichkeiten werden im Internet oft und gerne unter dem vermeintlichen Deckmantel der Zitierfreiheit verwendet. Doch Vorsicht: Das Gesetz lässt die Verwendung fremder Zitate nur unter engen Voraussetzungen zu. Liegen diese nicht vor, begeht der Zitierende eine Urheberrechtsverletzung, die schnell richtig teuer werden kann. In welchem Umfang das Urheberrecht die Werbung mit fremden Zitaten zulässt, erfahren Sie im Folgenden.
Ein Schiff wird kommen….: Ein auf der Außenseite eines Schiffes angebrachtes Werk unterliegt Panoramafreiheit
Eine Veranstalterin von Kreuzfahrten erhob Klage gegen den Betreiber einer Internetseite, auf der unter anderem Ausflüge bei Landgängen auf Kreuzfahrtreisen angeboten wurden. Der Beklagte veröffentlichte auf seiner Internetseite ein Foto der Seitenansicht des Schiffs „AIDAbella“ der Klägerin. Auf diesem Schiff war der „AIDA Kussmund“ teilweise zu sehen. Die Veranstalterin von Kreuzfahrten sah sich in ihren Rechten am „AIDA Kussmund“ verletzt, weil das Kunstwerk sich insbesondere nicht an öffentlichen Straßen oder Plätzen befinde, wodurch der Betreiber der Internetseite kein Nutzungsrecht hatte.
Eine Veranstalterin von Kreuzfahrten erhob Klage gegen den Betreiber einer Internetseite, auf der unter anderem Ausflüge bei Landgängen auf Kreuzfahrtreisen angeboten wurden. Der Beklagte veröffentlichte auf seiner Internetseite ein Foto der Seitenansicht des Schiffs „AIDAbella“ der Klägerin. Auf diesem Schiff war der „AIDA Kussmund“ teilweise zu sehen. Die Veranstalterin von Kreuzfahrten sah sich in ihren Rechten am „AIDA Kussmund“ verletzt, weil das Kunstwerk sich insbesondere nicht an öffentlichen Straßen oder Plätzen befinde, wodurch der Betreiber der Internetseite kein Nutzungsrecht hatte.
EuGH: Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken
Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine "öffentliche Wiedergabe" dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht. Werden diese Hyperlinks dagegen mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt, ist die Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung auf der anderen Website zu vermuten.
Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine "öffentliche Wiedergabe" dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht. Werden diese Hyperlinks dagegen mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt, ist die Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung auf der anderen Website zu vermuten.
Rap Battle: Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen Musiksequenzen als Hintergrund-Loops
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers "B." wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war.
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers "B." wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war.
Kopierschutz auf Quatsch? - BGH lehnt urheberrechtlichen Schutz von Sendungsformaten ab
Der BGH hatte zu befinden, ob dem Konzept einer Fernsehshow, ein urheber oder -wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommt, BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. I ZR 176/01. Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass aufwändige, kreative Konzepte, etwa von Fernsehshowformaten, von Mitbewerbern einfach kopiert und umgesetzt werden. Besonders negative Auswirkungen hat das für die Erfinder solcher Konzepte, die ihre Arbeit sodann auf dem entsprechenden Markt nicht mehr verkaufen können.Alles rechtens, so der BGH in seiner Entscheidung, wenn dabei lediglich ein konzeptioneller Rahmen vorgegeben werde
Der BGH hatte zu befinden, ob dem Konzept einer Fernsehshow, ein urheber oder -wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommt, BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. I ZR 176/01. Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass aufwändige, kreative Konzepte, etwa von Fernsehshowformaten, von Mitbewerbern einfach kopiert und umgesetzt werden. Besonders negative Auswirkungen hat das für die Erfinder solcher Konzepte, die ihre Arbeit sodann auf dem entsprechenden Markt nicht mehr verkaufen können.Alles rechtens, so der BGH in seiner Entscheidung, wenn dabei lediglich ein konzeptioneller Rahmen vorgegeben werde
Urhebernennung extrem - LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern
Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).
Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).
Framing: Für Webinhalte mit wenig Originalität besteht kein urheberrechtlicher Schutz
Nach einer Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 8. März 2012 - 13 W 17/12 ) können nur solche Webinhalte einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, die eine ausgefeiltere oder fortgeschrittenere Gestaltungstechnik aufweisen. Eine mit einfachsten Gestaltungsmitteln erstellte Webpräsenz reicht dazu nicht aus. In Bezug auf das "Framing" ist jedoch sorgfältig darauf zu achten, welche Inhalte man auf seine Homepage übertragen möchte. Ohne die Zustimmung des Urhebers der Inhalte wird dies in einer Vielzahl von Fällen einen Verstoß gegen § 97 Abs. 1 UrhG darstellen.
Nach einer Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 8. März 2012 - 13 W 17/12 ) können nur solche Webinhalte einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, die eine ausgefeiltere oder fortgeschrittenere Gestaltungstechnik aufweisen. Eine mit einfachsten Gestaltungsmitteln erstellte Webpräsenz reicht dazu nicht aus. In Bezug auf das "Framing" ist jedoch sorgfältig darauf zu achten, welche Inhalte man auf seine Homepage übertragen möchte. Ohne die Zustimmung des Urhebers der Inhalte wird dies in einer Vielzahl von Fällen einen Verstoß gegen § 97 Abs. 1 UrhG darstellen.
"All-You-Can-Copy-and-Paste"?! - Zum Urheberrechtsschutz fachjournalistischer Beiträge
Mit Urteil vom 25.06.2002 (Az.: I – 20 U 144/01) sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz dem Autor eines Fachartikels in einer Computerzeitschrift den Urheberrechtsschutz nach § 97 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG für diesen ab, da es den wiedergegebenen Textstellen an Individualität im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG mangele.
Mit Urteil vom 25.06.2002 (Az.: I – 20 U 144/01) sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz dem Autor eines Fachartikels in einer Computerzeitschrift den Urheberrechtsschutz nach § 97 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG für diesen ab, da es den wiedergegebenen Textstellen an Individualität im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG mangele.
Auf die Länge kommts an: OLG Köln zur Schopfungshöhe von Produktbeschreibungen
Das OLG Köln hat sich in einem Verfahren (Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11) mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Werbetext über die sogenannte Schöpfungshöhe verfügt, und somit Schutz nach dem Urhebergesetz erlangen kann. Das Ergebnis: Je länger der Text, umso eher kann eine eigenschöpferische Prägung erkannt werden.
Das OLG Köln hat sich in einem Verfahren (Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11) mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Werbetext über die sogenannte Schöpfungshöhe verfügt, und somit Schutz nach dem Urhebergesetz erlangen kann. Das Ergebnis: Je länger der Text, umso eher kann eine eigenschöpferische Prägung erkannt werden.
Google und das liebe Bild: BGH verneint weiterhin Urheberrechtsverstoß bei Bildersuche
Der Kläger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Er hat die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Der Kläger hat vorgetragen, er habe den Betreibern dieser Internetseiten keine Nutzungsrechte an der Fotografie eingeräumt. Er hat die Beklagte wegen Urheberrechtsverletzung unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Finger weg: Urheberschutz von Musiksamples
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 17.08.2011 entschieden, dass der von Pelham/ Haas komponierte und von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ unter Verstoß gegen das Urheberrecht zustande gekommen ist, weil er unerlaubt sog. Samples der Musikgruppe „Kraftwerk“ enthält. Die aus dem Jahr 1997 stammenden Aufnahmen des Titels dürfen nicht weiter verkauft werden.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am 17.08.2011 entschieden, dass der von Pelham/ Haas komponierte und von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ unter Verstoß gegen das Urheberrecht zustande gekommen ist, weil er unerlaubt sog. Samples der Musikgruppe „Kraftwerk“ enthält. Die aus dem Jahr 1997 stammenden Aufnahmen des Titels dürfen nicht weiter verkauft werden.
Finger weg! Oder doch nicht? Produktbeschreibung nicht immer urheberrechtlich geschützt
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden (Urteil vom 04.11.2010, Az. 17 O 525/10), dass herkömmliche, einfache, vielfach zu findende Produktbeschreibungen in Online-Shops mangels Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden (Urteil vom 04.11.2010, Az. 17 O 525/10), dass herkömmliche, einfache, vielfach zu findende Produktbeschreibungen in Online-Shops mangels Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
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