Neu für Mandanten: Mustervertrag für die Affiliate-Kooperation
Das Affiliate-Marketing erfreut sich als Geschäftsmodell im Internet zunehmender Beliebtheit, weil es Händlern durch Werbung auf externen Internetpräsenzen eine größere Reichweite und mehr Geschäftserfolg verspricht. Der Affiliate stellt hierbei dem Händler Werbeplatz zur Verfügung, der Händler vergütet den Affiliate provisionsbasiert für erfolgreiche Geschäftsvermittlungen. Für Affiliate-Kooperationen stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten ab sofort einen umfassenden händlerfreundlichen Mustervertrag zur Verfügung.
In Affiliate-Vertragsverhältnissen stellt der Affiliate dem Werbeträger, auch Merchant genannt, Werbeplatz auf seinem eigenen Webspace zur Verfügung und verweist darin auf Angebote des Merchants, üblicherweise in Form eines Links.
Der Merchant, der durch die externe Werbung auf neue Kunden und mehr Absatz hoffen kann, erfasst durch technische Mittel die Klicks auf die Links und das Nutzerverhalten nach Weiterleitung auf seine Angebote. Für Abschlüsse entgeltpflichtiger Geschäfte mit dem Merchant nach einer Weiterleitung über die Affiliate-Links erhält der Affiliate im Gegenzug eine Vergütung.
Auch wenn die Durchführung von Affiliate-Kooperation mit einer Vielzahl von Rechten und Pflichten für beide Parteien einhergeht, werden derartige Partnerschaften vielmals noch mündlich vereinbart.
Dies birgt allerdings gerade für den Merchant erhebliche Risiken, setzt er sich ohne minutiöse vertragliche Regelungen und Beschränkungen doch einem hohen Haftungspotenzial aus.
Immerhin verfügt der Affiliate in Bezug auf seine Internetauftritte über weitgehende Gestaltungsfreiheit und kann hier eigenständig gegen telemedien-, wettbewerbs-, datenschutz- und werberechtliche Vorschriften verstoßen. Nutzt der Merchant aber Werbeplatz auf diesen Auftritten, kann er unter bestimmten Umständen mit zur rechtlichen Verantwortung gezogen werden.
Ebenfalls droht bei rein mündlichen Absprachen der Erfolg von Affiliate-Werbekampagnen dadurch geschmälert zu werden, dass eindeutige Vorgaben zur Platzierung, Ausgestaltung und zum Inhalt der zu schaltenden Anzeigen fehlen.
Schließlich drohen nicht selten Streitigkeiten, wenn Vergütung, Fälligkeit und die provisionsbegründenden Ereignisse nicht eindeutig definiert werden.
Um sich als Händler bei der Beauftragung von Affiliate-Werbung rechtlich abzusichern, Haftungsfallen entgegenzuwirken und zudem die gegenseitigen Leistungspflichten sowie Handlungsge- und -verbote eindeutig abzustecken, sind Kooperationsverträge zwischen Händler (Merchant) und Affiliate nahezu unerlässlich.
Ab sofort stellt die IT-Recht Kanzlei Ihren Mandanten daher kostenlos einen händlerfreundlich formulierten, umfassenden und differenzierten Mustervertrag für die Affiliate-Kooperation hier im Mandantenportal bereit.
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