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Garantiewerbung

Neues Muster für die „Tiefpreisgarantie"

Die Werbung mit einer solchen Tiefpreisgarantie ist rechtlich nicht trivial. Wir stellen unseren Bestandsmandanten hierfür ein passendes Muster bereit, welches im Rahmen bestehender Mandatsverhältnisse dauerhaft von uns gepflegt wird.

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Dilemma: Fehlende Informationen zu bestehender Garantie

Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Händler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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Abmahngefahr: Garantie-Werbung auf Plattform Amazon

Garantiewerbung ist ein starkes Verkaufsargument, bringt für Online-Händler jedoch erhebliche rechtliche Risiken mit sich. Wer Informationspflichten missachtet, riskiert Abmahnungen – insbesondere auf Amazon.

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Garantiebezogene Informationspflichten nach neuem Verbraucherrecht: eine Bedrohung für den Online-Handel

Hersteller gewisser Warengattungen gewähren beim Kauf ihrer Produkte üblicherweise gewährleistungsunabhängige Garantien, die Investitionsentscheidungen der Verbraucher erleichtern, die Kundenbindung stärken und der besonderen Schadensneigung einschlägiger Waren Rechnung tragen sollen. Seit dem 13.06.2014 besteht im Online-Handel die Pflicht, über etwaig vorhandene Garantien und deren Bedingungen vor Vertragsschluss zu informieren, und begründet so kaum überschaubare Haftungsdimensionen, die sich Abmahner derzeit zu Nutze machen. Den Umfang und das inhärente Risiko der erforderlichen Garantiehinweise hat die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag einer kritischen Betrachtung unterzogen.

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Veräppelt Apple Verbraucher? Abmahnung des Unternehmens wegen irreführender Garantiebedingungen

Hersteller und Händler, die für die besondere Güte ihrer Produkte mit einer Qualitätsgarantie einstehen wollen, begehen bei der Formulierung der Garantiebedingungen nicht selten Fehler. Nun hat es in diesem Zusammenhang den Elektronikriesen Apple erwischt: Gleich mehrere Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa, darunter auch die der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben Apple aufgrund der vom Unternehmen angebotenen Garantieerweiterungen abgemahnt.

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