Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Sind die Begriffe „autorisierte Händler“ und „handelsübliche Mengen“ als Bedingungen einer Tiefstpreisgarantie irreführend?

03.12.2011, 10:11 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Miriam Englisch
Sind die Begriffe „autorisierte Händler“ und „handelsübliche Mengen“ als Bedingungen einer Tiefstpreisgarantie irreführend?

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 02.08.2011, Az. I-4 U 93/11), dass eine Werbung mit einer Tiefstpreisgarantie nicht irreführend sei, wenn diese durch die Bedingung eingeschränkt werde, dass nur Alternativangebote von „autorisierten Händlern“ akzeptiert würden. Dagegen sei die Einschränkung „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ dem Verbraucher nicht klar, weswegen diese den Verbraucher in die Irre führe.

 

Das OLG Hamm führt zum Begriff des „autorisierten Händlers“ als Bedingung einer Tiefstpreisgarantie aus, dass dieser zwar nicht ganz eindeutig sei und der Verbraucher die Bedeutung dessen nicht genau kenne. Jedoch würden die Verbraucher den Begriff allgemein dahingehend verstehen, dass damit Händler gemeint seien, die im Ganzen dazu berechtigt sind, die angebotenen Produkte zu vertreiben.

Das OLG Hamm:

„Es wird vorausgesetzt, dass der Händler, (…), insoweit berechtigt und “autorisiert” ist und nicht etwa unerlaubte Importe von Markenwaren o.ä. anbietet.“

Unter diesen Gesichtspunkten sei eine Irreführung des Verbrauchers durch den Begriff des „autorisierten Händlers“ nicht gegeben.

Anders sehe es jedoch bei dem Kriterium der „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ aus. Dieser Ausdruck sei aus der Sicht des Verbrauchers nicht genau bestimmbar. Es sei weder geklärt welche Handelsstufe gemeint sei, noch ob es sich um „handelsübliche Mengen“ für den Verbraucher oder den Händler handle, so das OLG Hamm. Abgesehen davon könne eine Handelsüblichkeit abhängig von der Größe des Händlers und Art des Produkts variieren.

Die Auffassungen von „handelsüblichen Mengen“ könnten beim Händler und beim Verbraucher viel zu stark auseinandergehen. Die Werbung mit der Tiefstpreisgarantie lasse es für den Verbraucher attraktiv erscheinen auch mehrere Produkte zu erwerben, während der Anbieter sich alsbald auf eine „nicht mehr handelsübliche Menge“ berufen könnte.

Daher sei der Ausdruck „Abgabe nur in handelsüblichen Mengen“ als Bedingung einer Tiefstpreisgarantie zur Irreführung des Verbrauchers geeignet.

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Visual Concepts - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
(27.11.2023, 07:36 Uhr)
Muster für Best-Price-, Geld-Zurück-, Tiefpreis- und Weihnachtsgarantie wurden überarbeitet
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
(06.10.2023, 07:30 Uhr)
Aufgepasst: EuGH stuft „Zufriedenheitsgarantie“ als Garantie im Rechtssinn ein
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
(18.09.2023, 14:15 Uhr)
Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien
LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!
(16.12.2022, 15:37 Uhr)
LG Potsdam: Garantiewerbung im Produktbild löst Informationspflicht aus!
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
(22.11.2022, 14:15 Uhr)
BGH: Keine generelle Pflicht zur Information über Herstellergarantien im Online-Handel
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
(19.10.2022, 10:58 Uhr)
LG Düsseldorf: Garantiebedingungen nur in englischer Sprache sind wettbewerbswidrig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei