Anzeigen in Google Shopping für Produkte, die nach Länge, Fläche, Gewicht oder Volumen angeboten werden, lösen die Grundpreispflicht aus. Weil diese Anzeigen als Preiswerbung gelten, muss dem Gesamtpreis auch der Grundpreis beigestellt sein. Fehlende Grundpreise bei Google Shopping sind ein beliebtes Abmahnziel – vor allem deswegen, weil die anzeigeneigene Grundpreisfunktion teilweise ausfällt bzw. nicht dargestellt wird. Wie und wo bei Google Shopping im Sinne der rechtssichersten Umsetzung Grundpreise angegeben werden müssen, behandeln wir in der aktuellen Frage des Tages.