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Neue Preisangabenverordnung: Welche Änderungen kommen auf Händler am 28.05.2022 zu?

21.04.2022, 16:38 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neue Preisangabenverordnung: Welche Änderungen kommen auf Händler am 28.05.2022 zu?

Zum 28.05.2022 wird die neue Preisangabenverordnung in Kraft treten. Es wird neue Informationspflichten geben bei Preisermäßigungen für Waren. Gesetzlich geregelt wird auch sein, dass das Pfand separat zum Gesamtpreis anzugeben ist. Zudem werden sich bei den Grundpreisen die zulässigen Einheiten ändern.

Neue Pflichten bei Preisermäßigungen im Online-Handel

Ab dem 28.05.2022 werden erstmals Vorgaben in Bezug auf den vorherigen Preis bei Preisermäßigungen eingeführt. Anzugeben ist bei Preisermäßigungen ab dann auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage. Welche konkreten Pflichten im Online-Handel daraus erwachsen und wie der Inhalt der neuen Vorschriften zu verstehen ist, zeigen wir in diesen ausführlichen FAQ.

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Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich

Es wird eine praxisrelevante Änderung bezüglich der zulässigen Grundpreiseinheiten geben: So müssen ab dem 28.05.2022 für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden.

Mit anderen Worten: Ab dem 28.05.2022 entfällt die bisherige Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen, ersatzlos.

Zwei wichtige Konsequenzen:

  • Kein Händler sollte ab dem 28.05.2022 Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).
  • Ganz besonders sollten alle Händler aufpassen, die derzeit bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der Identität Grundpreis mit Gesamtpreis keinen Grundpreis angeben. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren dann unbedingt der Grundpreis angegeben werden, und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter!

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie hier.

Nun gesetzlich geregelt: Pfand wird separat auszuweisen sein

Ist der bei Getränken anzugebende Pfand als Bestandteil des Gesamtpreises anzusehen oder separat auszuweisen? Die Gerichte sind sich in dieser Frage seit Jahren uneinig. Die neue Preisangabenverordnung soll hier mit Wirkung zum 28.05.2022 Klarheit schaffen. Sie wird künftig regeln, dass der Pfand eben kein Bestandteil des Gesamtpreises sein darf.

Nur, ist damit tatsächlich das letzte Wort gesprochen?

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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2 Kommentare

H
Hans Franz 11.07.2022, 02:53 Uhr
@Wie verhält sich das bei uns:
>> Gilt für uns nun auch diese Änderung,
>> dass wir den Kilopreis angeben müssen?
Verkauft man die Gerüstteile nach der Einheit "Kilo" oder nach "Stück"?
Wenn nach "Stück" dann ist kein Kilopreis erforderlich.
E
Elena 28.04.2022, 10:04 Uhr
Wie verhält sich das bei uns:
Wir haben einen großen Onlinehandel für Gerüstmaterial. Der Kunde erwirbt bei uns entweder einzelne Gerüstteile oder ein von uns zusammengestelltes Gerüstpaket. Die Versandkosten errechnen sich nach Gewicht und PLZ. Gilt für uns nun auch diese Änderung, dass wir den Kilopreis angeben müssen? Dieser Variiert natürlich jedesmal. Ich bin für Ihre Antwort sehr dankbar.

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