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Energiekennzeichnung allgemein - Elektronik / Haushaltsgrossgeräte

In welcher Sprache sind Produktdatenblätter darzustellen?

Es gelten neue Effizienzlabel und Produktdatenblätter für viele Haushaltsgeräte. Während die Label überwiegend aus Symbolen bestehen, enthalten die Datenblätter diverse Informationen in Textform. In welcher Sprache müssen Händler diese bereitstellen?

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Neue Energielabel ab 2021: Fristen für Händler

Im Zuge der Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften werden im Jahr 2021 für viele energieverbrauchsrelevante Geräteklassen neue Effizienzetiketten eingeführt. Damit soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagiert werden.

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Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung: Behörden leiten Verfahren ein

Wer online energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte anbietet, ist grundsätzlich verpflichtet, den Angeboten das Effizienzetikett und das Produktdatenblatt beizustellen. Dass bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten Bußgelder drohen, zeigt ein uns vorliegendes Verwaltungsschreiben.

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Für Hersteller und Importeure: Neue Vorgaben der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung

Die ab 1.8.2017 geltende neue EU-Rahmenverordnung zur Energiekennzeichnungsverordnung führt zu einer Fülle von neuen Vorgaben für Hersteller und Importeure. Sie müssen u.a. künftig neue Kennzeichnungslabel mit der Buchstabenfolge A-G ausweisen und Informationen in eine noch einzurichtende Informationsdatenbank der EU-Kommission eingeben. Die meisten Vorgaben sind zwar erst mit der schrittweisen Einführung neuer Energieeffizienzkennzeichnungen fällig. Aber bereits ab 1.8.2017 sind Hersteller und Importeure mit den neuen Vorgaben der EU-Rahmenverordnung konfrontiert.

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Verschärfte Energieverbrauch-Kennzeichnungspflichten für Online-Händler seit dem 01.08.2017

Seit dem 01.08.2017 gilt die neue EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369, welche für Online-Händler neue Vorgaben für die Gestaltung der Werbung mit energieverbrauchsrelevanten Produkten aufstellt. Betroffene Händler müssen ab sofort in jeder (visuellen) Werbung und in technischen Werbematerial sowohl die Energieeffizienzklasse, als auch das Spektrum der für die betreffende Ware verfügbaren Effizienzklassen angeben - unabhängig davon, ob die Werbung energiebezogene oder preisbezogene Informationen enthält. Die betroffenen Werbemedien sollten unverzüglich überarbeitet werden, um drohende Nachteile, wie z.B. Abmahnungen, zu vermeiden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Beitrag.

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Neue EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft

Die seit dem 1.8.2017 geltende EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung löst die zuvor geltende Richtlinie ab. Die bisherigen Verordnungen zu den verschiedenen Produktgruppen in Form von delegierten Rechtsakten, die die Details zu den Anforderungen an die Etiketten regeln, bleiben zwar vorerst in Kraft, werden aber schrittweise durch neue Verordnungen ersetzt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, welche neuen Pflichten bereits ab dem 01.08.17 gelten und welche künftigen Pflichten zur Energieverbrauchkennzeichnung der verschiedenen Produktgruppen auf Sie zukommen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag im Antwort & Frage- Format.

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BGH: „Mehr zum Artikel“-Link für Ausweisung der Energieeffizienzklasse ungenügend

Nach sämtlichen produktspezifischen Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnungen ist in der preisbezogenen Werbung für ein bestimmtes Produkt auch dessen Energieeffizienzklasse zu nennen. Mit Urteil vom 06.04.2017 (Az.: I ZR 159/16) entschied nun der BGH, dass ein Link mit der Aufschrift „Mehr zum Artikel“ für die nachfolgende Anführung der Pflichtangabe unzureichend sei. Lesen Sie im Folgenden mehr zur Entscheidung.

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Angabe der Energieeffizienzklasse im Internet – BGH klärt Rechtslage

Bei Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte im Internet war bisher umstritten, wo die erforderliche Energieeffizienzkennzeichnung (EEK) zu erfolgen hat. Insbesondere bestand Uneinigkeit darüber, ob der Verbraucher durch einen Link zur erforderlichen Information geleitet werden darf oder ob eine Kennzeichnung in unmittelbarer Nähe zur Nennung des Preises, also auf dem Angebotsbildschirm, zu erfolgen hat.

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Fehlende Energieeffizienzkennzeichnung auf Übersichtsseiten von Online-Shops - Ist die Abmahnung nur einen Klick entfernt?

Die Frage, wo auf den Angebotsseiten eines Online-Shops die Energieeffizienzkennzeichnung anzugeben ist um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, hat die Gerichte wiederholt beschäftigt. Die Besonderheit des kürzlich ergangenen Urteils des LG Köln liegt darin, dass das Landgericht einen weit restriktiveren Ansatz wählt als das OLG Stuttgart und sich dadurch die Rechtsunsicherheit für Anwender erhöht.

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