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Man lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!

In Deutschland werden Designs durch das DesignG geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV, die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Beitrag finden Sie alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.

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FAQ Geschmacksmuster/Design

Im gewerblichen Rechtsschutz nehmen Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen.

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Also doch: LEGO-Baustein soll Designschutz behalten

Der EuG hat entschieden, dass das EUIPO zu Unrecht das LEGO-Geschmacksmuster für nichtig erklärt hat und damit der bekannte Baustein des LEGO-Spielbaukastens erstmal weiterhin als Geschmacksmuster geschützt ist.

4 min

Haftet der Domain-Registrar für Rechtsverletzungen Anderer?

Auf einer Online-Plattform finden massenweise Urheberrechtsverletzungen statt. Der Domain-Inhaber hat seinen Sitz im Ausland und ist nicht greifbar. Kann ein Rechteinhaber gegen den Domain-Registrar vorgehen, der im Auftrag des Domain-Inhabers die Domain für diesen registrieren und konnektieren ließ?

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Über Geschmack lässt sich streiten: FAQ zum Geschmacksmuster- und Designschutz

Neben markenrechtlichen Abmahnungen nehmen im gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen. Um was geht es eigentlich bei einem Geschmacksmuster bzw. Design? Viele Händler können mit diesen Begrifflichkeiten wenig anfangen - und doch: Wer geschützte Muster verletzt, dem drohen ähnlich drakonische Strafen wie bei einer Markenverletzung.

5 min

Dich erkenn ich doch - zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Designklau

Sofern ein Designcharakteristikum für ein bestimmtes Produkt eine unverkennbare Wiedererkennungswirkung besitzt und durch lang anhaltende Verwendung mit einer bestimmten Firma in Verbindung gebracht wird, kann dies dazu führen, dass ein Marken- und Wettbewerbsschutz zu bejahen ist. In diesem Fall liegt in der Nachahmung des speziellen Designs auch eine unlautere Handlung vor. In bestimmten Fallkonstellationen sind wettbewerbsrechtliche- und markenrechtlichen Ansprüche nebeneinander anwendbar, OLG Karlsruhe, Urteil v. 27.02.2013, Az.: 6 U 11/11.

3 min

Geschäftlich oder privat? Domainregistrierungen und die Anwendbarkeit des MarkenG

Wann liegt bei der Registrierung und Nutzung von Domains ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit die Anwendung des Markengesetzes vor - diese Frage beschäftigt immerwieder die Gerichte. Das LG Stuttgart (Beschluss v. 11.11.2011, Az.: 17 O 706/1) hat dem Inhaber eines Kennzeichenrechts einen Unterlassungsanspruch nun gegen einen Domaininhaber wegen konkreter Verwechslungsgefahr der beiden Marken eingeräumt. Da unter der beklagten Domain „sponsored links“ (Werbeeinblendungen) vorgehalten wurden, handelte es sich um eine Teilnahme „im geschäflichen Verkehr“. Eine Teilnahme am geschäftlichen Verkehr ist hier also dann zu bejahen, wenn die Domain selbst (noch) nicht benutzt werde.

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Über Geschmack lässt sich streiten - FAQ zum Geschmacksmusterschutz

Wer heutzutage Gebrauchsgegenstände vermarktet, weiß: Der Kunde kauft, was ihm gefällt. Auf einem Markt, auf dem das Angebot ständig wächst und die funktionalen Unterschiede zwischen den Konkurrenzprodukten immer geringer werden, ist eine gute, einzigartige Gestaltung der Schlüssel zum Verkaufserfolg. Um zeit- und kostenintensiv entwickelte Designs vor Nachahmern zu schützen, gibt es die Möglichkeit, diese als so genannte „Geschmacksmuster“ eintragen zu lassen.

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Marke vs. Domain: Wer sticht wen?

In Zeiten des Internets ist die effektive Verteidigung von Markenrechten dringender denn je. Immer wieder neuartigen Angriffen sehen sich die geschützten Worte und Bilder im virtuellen Raum ausgesetzt. Häufig taucht seit einigen Jahren das Problem auf, dass sich eine Internetdomain auf der einen und eine gleichlautende Wortmarke oder ein gleichlautendes Unternehmenskennzeichen auf der anderen Seite gegenüberstehen. Kann der Zeicheninhaber in einer solchen Situation die Löschung der Webadresse bewirken, obwohl diese domainrechtlich korrekt angemeldet wurde?, ist die Frage, mit der sich die Gerichte konfrontiert sahen und sehen. Im Folgenden sollen hierzu die gesetzliche Ausgangslage und die von der Rechsprechung vorgenommenen Konkretisierungen dargestellt werden.

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#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

Eine Webpräsenz  ist mittlerweile für nahezu jedes Unternehmen obligatorisch. Der Weg dorthin beginnt zunächst mit der Wahl der richtigen Domain. Schon vor  der  Registrierung der Wunschdomain sollten hier die kennzeichenrechtlichen Besonderheiten beachtet werden, um Rechtverletzungen zu vermeiden.

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