Bewertungen und Vertrauen

LG München II: Fehlende Information über einschlägigen Verhaltenskodex ist abmahnbar

Das LG München II hat im Beschlusswege (Beschluss vom 24.08.2018, Az.: 2 HK O 3181/18) entschieden, dass eine nicht funktionierende Verlinkung zu den Bedingungen eines Verhaltenskodex, dem ein Händler sich unterworfen hat, einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.

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LG Osnabrück: Werbung mit abgelaufenen Zertifikaten ist unzulässig!

Die Werbung mit erworbenen Zertifikaten ist ein beliebtes Mittel, um die besondere Qualität der eigenen Waren oder Dienstleistungen zu unterstreichen und sich so von Mitbewerbern abzuheben. Im Rahmen der Werbung mit solchen Zertifikaten gibt es jedoch einiges zu beachten. Ein aktueller Fall zeigt, dass bereits eine Unachtsamkeit ausreicht, um wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden.

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Werbung mittels Schauversuch: Beweiskraft vs. Fettlösekraft

Wer ein gutes Produkt anpreisen will, braucht auch gute Argumente: Problematisch wird die Sache immer dann, wenn die Qualität des Produkts mit Wirkbehauptungen belegt wird, die dann gar nicht nachweisbar sind. Diese Erfahrung machte kürzlich erst ein Spülmittelhersteller – dem wurde nicht einmal der Slogan weggeklagt, sondern der Schauversuch (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 19.04.2013, Az. 6 U 206/12).

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Die Polizei, Dein Freund und Werber? Vorsicht mit Empfehlungen bei Werbung für Sicherheitstechnik

Im Internet wird auch Sicherheitstechnik aller Art vertrieben – Alarmanlagen, Schließsysteme und ähnliche gehen immer häufiger über den virtuellen Tresen. Entsprechend eifrig werden diese Gerätschaften auch von den Onlinehändlern angepriesen – oftmals auch mit Empfehlungen von Polizei, Kriminalämtern und anderen Sicherheitsbehörden. Allerdings sollten solche Empfehlungen nur dann für die Werbung genutzt werden, wenn sie tatsächlich einmal in konkreter Form ausgesprochen wurden.

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