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Recht im E-Commerce und Social Media

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Händler erhält nicht verkehrsfähige Ware: Was tun?

Für Hersteller gelten etliche Compliance-Vorschriften, die bei Nichteinhaltung Verkehrsverbote bedeuten. Durchgesetzt werden diese Verbote aber oftmals gegenüber den Händlern. Wie können diese sich gegenüber Lieferanten absichern?

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Kann ein Anbieter von Rechtssicherheitspaketen plötzlich die Preise erhöhen?

In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen von Onlinehändlern, denen von einem bekannten Onlinehandelsverband eröffnet wurde, dass der monatliche Beitrag für das beauftragte Rechtssicherheitspaket künftig um monatlich 10 Euro netto erhöht wird. „Ist das so einfach möglich?“ fragen sich die betroffenen Händler.

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Muss man Wiederverkäufer als Kunden akzeptieren?

Viele Händler wollen Konkurrenz durch Wiederverkäufer vermeiden und versuchen sie daher oft mit Klauseln wie „Kein Verkauf an Wiederverkäufer“ auszuschließen. Lässt sich ein solcher Ausschluss wirksam umsetzen?

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B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises

Online-Händler, die ihre Produkte ausschließlich im B2B-Bereich vermarkten, haben gegenüber B2C-Händlern zahlreiche Vorteile. So müssen sie unter anderem weder eine Widerrufsbelehrung für ihre Kunden bereithalten noch bei der Preisgestaltung die komplizierten Regelungen der Preisangabenverordnung beachten. Die Rechtsprechung stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beschränkung des Erwerberkreises. Daher sollte ein B2B-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops einige rechtliche Besonderheiten beachten. Eine unsaubere Umsetzung der Rechtsprechungs-Anforderungen kann zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik und zeigt Ihnen, wie Sie eine rechtssichere Beschränkung des Erwerberkreises erreichen können.

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BGH: Werbung mit Nettopreisen auch bei beabsichtigtem B2B-Verkauf unzulässig, sofern für Verbraucher zugänglich

Wer als Händler Preiswerbung betreibt, die Verbrauchern zugänglich ist, hat bei der Preisangabe die Umsatzsteuer zu berücksichtigen, also mit Endpreisen im Sinne der Preisangabenverordnung werben. Nach einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des BGH gilt dies auch für den Fall, dass der Händler gar nicht an Verbraucher verkaufen will, dabei aber Verbraucher nicht in ausreichendem Maße von seinen Angeboten ausschließt.

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Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen" wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt. In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

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