Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

„Keine Abmahnung ohne Kontakt“: Märchenstunde im Internet

Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: seine Verwender werden doch abgemahnt – und zwar gerade weil sie ihn verwenden.

» Artikel lesen


Fahrrad Diebstahl

Beitrag von Anonymous
09.06.2018, 15:29 Uhr

Gerne greife ich Ihr Beispiel aus der obigen Erläuterung auf, um es durch ein eigenes Beispiel zu konterkarieren:

Aus diesem Blickwinkel wird auch die Sinnlosigkeit des Disclaimers deutlich. Überspitzt formuliert: ähnlich wäre es, ein Fahrrad zu stehlen und am Tatort die folgende Nachricht hinterlassen: „Ich habe Ihr Fahrrad geklaut. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann zeigen Sie mich nicht an – rufen Sie mich unter 089/12345 an, ich bringe ggf. das Fahrrad zurück. Zeigen Sie mich dennoch an, kann ich wegen dieses Zettels ohnehin nicht verurteilt werden.“

Sie werden besser wissen als ich, dass der Betreiber eines Servers die rechtliche Verantwortung dafür trägt, wenn durch einen Einbruch auf seinen Server mittels Manipulation Dritte zu Schaden kommen.

Ihrem Beispiel folgend, gehöre ich dann ebenso zur Verantwortung gezogen, wenn ein Fremder in meine Wohnung einbricht, mir ein Messer o.ä. stiehlt und diese als Waffe verwendet und damit anschliessend einem Dritten Schaden zufügt.

Ein Hoch auf die Jurisprudenz, ein autopoietisches System, derer einziger Zweck darin besteht, sich selbst zu finanzieren, indem unbescholtene Bürger belästigt und ausbeutet werden. Der Fantasie dieser Brut sind keine Grenzen gesetzt. Alles ist erlaubt, so lange es gefällt. Chapeau!

Heuchelei

Beitrag von Robert Puller
09.06.2018, 15:18 Uhr

Die Juristenbrut lebt davon, wie könnte also zu erwarten sein, dass rechtsverbindliche Klarheit geschaffen wird? Nicht einmal Gerichtsurteile bieten eine Orientierung. Auch hier wird nach persönlichen Gusto mal so, mal so entschieden. Der Jurist wird dies natürlich bestreiten.

Absurd wird es dann, wenn Juristen darauf abstellen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Eben dieses Wissen lässt sich indes nur kostenpflichtig erwerben, anders droht jederzeit die Gefahr sich nicht rechtskonform zu verhalten.

Dieselben Juristen, die vorgeben zu informieren, sind auch die, die klagen. Hier hat sich ein System herausgebildet, derer einziger Zweck darin besteht, Gesetze zu schaffen, die die Ausbeutung unbescholtener Bürger hofiert.

Trotzdem wünschenswert

Beitrag von Joachim von Kienitz
28.10.2014, 11:19 Uhr

Auch wenn die Kanzlei die Rechtslage klar und deutlich beschreiben hat, so ist die Abmahnung trotzdem ein gutes Geschäft für alle Rechtsanwälte. Einmal für den RA der abmahnt und andererseits für den RA der die Abmahnung abwehren soll. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kontaktaufnahme würde den Abmahnwahn unrentabel machen und andererseits könnte man nach wie vor unlauteren Wettbewerb verhindern. Ich selbst rufe an oder schicke ein Fax, wenn ein Konkurrent gegen Gesetze verstößt. Ich habe auch vom RA schon ein freundliches Schreiben ohne Kostennote bekommen. Es geht also auch anders.

Eine einmalige Beratung bezüglich AGB, Impressum und anderer Rechtstexte hilft nur, den aktuellen Zustand rechtssicher zu gestalten. Aber die Abmahnfallen lauern auch im Tagesgeschäft: * Versehentlich Artikel in Asien eingekauft, die Patente oder Marken verletzen. * Versehentlich im Überschwang eine nicht ganz zutreffende Artikelbeschreibung * Versehentlich ein fremdes Foto verwendet. Passiert bei AMAZON ganz häufig, ohne dass man es verhindern könnte. * Versehentlich eine missverständliche Artikelbeschreibung Das sind die häufigsten Fehler. Da kann kein RA helfen. Der kann nur das in den Brunnen gefallene Kind helfen wieder herauszuziehen.

Was zwingend notwendig ist: Unentwegt alle Gesetzeskommentare aufmerksam lesen. Provider von Webshops und natürlich RAs-Seiten wie diese, liefern hilfreiche, umfangreiche Aufklärung. Bis man die Rechtslage aus dem Schlaf herunter beten kann. Ziel ist die pingelig genaue Einhaltung aller Gesetze. Zu glauben kleine Abweichungen merkt doch keiner, kommt teuer zu stehen.

Redlichkeit ???

Beitrag von entsetzter Mensch
10.06.2014, 11:28 Uhr

... soweit so Schlecht! Irgendwo gab es mal (zu einer möglicherweise längst vergangenen Zeit) so etwas wie Schadensminderungspflicht. Möglicherweise führt dieser Umstand dazu, daß die geübte Praxis von teilen der Bevölkerung volkssprachlich als Abmahnwahn gewertet wird?

nutzlose Disclaimer gleich nutzlose Baustellenschilder

Beitrag von Peter Diefenbach
23.10.2012, 13:46 Uhr

Das würde bedeuten, dass der Baustelleninhaber oder der Baustellenbetreiber oder der Baustellenbesitzer oder, oder, ... trotz Hinweis "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" selbst in Haft genommen wird, wenn Kinder auf einer gut abgesicherten Baustelle zu Schaden kommen. Also macht der Hinweis auf eine Gefahrensituation bzw. Gefahrenabwehr laut unserer Justiz keinen Sinn. Für was sollte man dann noch eine juristische Beratung in Anspruch nehmen? Wenn die Rechtslage bis heute nicht geklärt ist, bedeutet das dann , dass alle bestehenden Internetseiten ohne einen Rechtsschutz betrieben werden???

Für eine Antwort von einem wirklich guten Juristen ohne (an Geld geknüpften) Beratungsimpuls wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen Peter Diefenbach

Disclaimer

Beitrag von Unbekannt
14.05.2009, 09:19 Uhr

Da hat mein Vorredner bestimmt nicht ganz unrecht, ich denke aber, dass selbst der Hinweis darauf, dass das BGB Geltung hat, abgemahnt werden könnte... ;-)

AGB und Internet

Beitrag von Unbekannt
14.05.2009, 08:00 Uhr

Mir scheint, egal, wie man sich auch anstrengt gesetzeskonforme AGB zu erstellen, es gibt immer und überall einen, der etwas daran zu mäkeln hat und irgendein Gericht, das letztlich dem Kläger Recht gibt. Wäre es unterm Strich nicht sinnvoller, die AGB völlig weg zu lassen oder als AGB zu vermerken: "Es gelten die aktuellen Vorschriften und Gesetzte aus BGB, HGB, Datenschutz usw...., oder vielleicht: "Es gelten die aktuellen Gesetze der BRD und der EU"

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei