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Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009

12.03.2008, 09:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009

Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)" veröffentlicht.

Es ist eines der am heißesten diskutierten Themen unter den Internetversandhändlern und damit auch ein Dauerthema bei der IT-Recht Kanzlei: die Verpackungsverordnung. Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei informiert darüber, was bis dahin getan werden sollte.

Bereits in der Vergangenheit hat die IT-Recht Kanzlei viel und umfassend über das Thema Verpackungsverordnung informiert. Hier noch einmal ein Überblick über die bisher erschienenen Artikel:

Artikel zur aktuellen Fassung und der Thematik im Allgemeinen:

Donnerstag, 19. April 2007
Welche Pflichten legt die Verpackungsverordnung den Onlinehändlern auf?

Donnerstag, 30. August 2007
Achtung Abmahnung: Wenn der Verpackungsverordnung nicht Genüge getan wird!

Donnerstag, 20. September 2007
Wichtiger Hinweis: Verpackungsverordnung kennen und beachten!

Montag, 22. Oktober 2007
Weitere Verwirrung um die Verpackungsverordnung

1

Artikel zur Fassung ab dem 1.1.2009:

Freitag, 11. Januar 2008
Die fünfte Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung - Was sich für Internethändler ändert!

Dienstag, 19. Februar 2008
Unberechtigte Panik um die neue Verpackungsverordnung

Wie soll sich der Online-Händler nun verhalten?

Der Kern der fünften Novelle der Verpackungsverordnung ist die Registrierungspflicht für alle Verpackungen, die an Endkunden versendet werden. Dies bedeutet, dass alle Verpackungsmaterialien, die zum Versand an Endkunden benutzt werden, bei einem Entsorgungsunternehmen registriert und dementsprechend mit dem jeweiligen Zeichen des Entsorgungsunternehmens versehen sein müssen. Dabei ist es unerheblich, wer die Registrierung vornimmt, also ob dies bereits der Großhändler oder erst der (kleinere) Ebay-Händler macht: Hauptsache ist, dass alle Versandmaterialien tatsächlich registriert sind.

Zur Zeit ist es leider so, dass es kaum Versandverpackungen bzw. –materialien im Handel gibt, die bereits registriert sind. Würde die neue Verpackungsverordnung bereits jetzt gelten, so müsste sich folglich jeder Online-Händler selbst bei einem Entsorgungsunternehmen registrieren lassen, um nicht dagegen zu verstoßen.

Allerdings bleibt jedem Händler nun noch ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Noch besteht Hoffnung, dass sich bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1.1.2009 das Angebot an Verpackungsmaterialien ändert, so dass rechtzeitig registrierte Verkaufsverpackungen im Handel erhätlich sind. Sollte dies der Fall sein, so können Online-Händler auf diese Materialien zurückgreifen und entgehen so einer ansonsten notwendigen Registrierung.

Fazit

Die IT-Recht Kanzlei rät dazu, die Entwicklung bis zum Spätsommer abzuwarten. Falls sich bis dahin nichts an dem Angebot von Versandverpackungen geändert haben sollte, so muss sich der Händler rechtzeitig um eine Registrierung bei einem der Entsorgungsunternehmen kümmern.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Claudia Hautumm / PIXELIO

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20 Kommentare

K
Kosmetik-Ecke 11.03.2009, 13:10 Uhr
Total verwirrt
Jetzt bin ich total verwirrt. Gilt denn die Verpackungsverordnung nur, wenn ich an Endkunden schicke? Was ist wenn ich von Gewerbe zu Gewerbe schicke? Was gilt denn dann? Freue mich über Nachricht.
LG P. Schlosser
F
F. Wendel 19.01.2009, 16:59 Uhr
Werkstätten und die Verpackungsverordnung
Hallo,

die Verpackungsverordnung gibt mir und meinem Chef ernsthaft zu denken. Wie ist denn das mit Service-Werkstätten? Also: Wir sind eine Kamera-Werkstatt für digital und analog. Unser Kundenkreis besteht zu 90% aus gewerblichen Kunden (Fotohändler) für die wir reparierern und eben die Geräte per GLS zusenden. Die Kartons sind aber alle "gebraucht", wir kaufen keine Kartons zu. Höchstens Verpackungsmaterial wie Chips oder Plastiktüten kaufen wir neu ein. Müssen wir nun auch Lizenzgebühren entrichten?

Mfg
F. Wendel
f
fiddler 08.01.2009, 15:24 Uhr
Verpackung vom Versandunternehmen DHL/Hermes etc.
Guten Tag,
wenn ich z.B. Kartons bei den o.g.Versandunternehmen käüflich erwerbe sind diese dann registriert oder nicht ?
Wenn ich ausschl.diese Verpackungen nehme muss dann z.B. im Onlineshop expliziet darauf hingewiesen werden ?

mfg
U
Unbekannt 28.12.2008, 17:51 Uhr
5. Novelle der VerpV ist verfassungswidrig !
In §3 Abs. 11 der VerpV Stand 1.1.09 steht u.a. : "Private Endverbraucher sind Haushaltungen und VERGLEICHBARE Anfallstellen von Verpackungen.." und dann werden zahlreiche Beispiele für diese Anfallstellen genannt (unvollständige Liste).

Das bedeutet, dass JEDER Online-Händler bei von JEDEM Kunden sich vergewissern müßte, ob der Kunde zu der Kategorie "privater Endverbraucher" zählt oder nicht. Dies ist insofern von Bedeutung, weil der Händler ja beim Vertrag mit den Grünen-Punkt-Firmen Mengenabschätzungen für das kommende Jahr machen muss (auf dieser Mengenbasis erfolgt dann die Abrechnung) und er zugleich gegenüber dem "Grünen-Punkt-System" jederzeit nachweispflichtig ist, wieviel Verpackungsmaterial er an private Endverbraucher geschickt hat.

Das Problem ist nun: kein Kunde ist verpflichtet, dem Händler mitzuteilen, ob er nun zu der Kategorie "privater Endverbraucher" zählt oder nicht - und aus der Anschrift ist das in vielen Fällen von gewerblichen Adressen überhaupt nicht zu ersehen. Und der Händler selbst hat auch überhaupt keinen rechtlich verankerten Auskunftsanspruch gegenüber seinem Kunden - er hat auch keine Möglichkeit, das, was ihm der Kunde sagt, auf Richtigkeit zu überprüfen!!!

Ganz grotesk wird es dann im letzten Satz von Absatz 11: hier soll der Händler erfragen, wieviel Müll der landwirtschaftliche Betrieb oder der Handwerksbetrieb denn so im Jahr produziert und nur wenn er eine Mülltonne kleiner 1100 Liter hat, wäre er "privater Endverbraucher" , ansonsten nicht. Muß sich der Online-Händler jetzt die Müllgebührenrechnung jedes Kunden zeigen lassen?????

Der Händler besitzt zwar keinerlei Rechte, von seinem Kunden rechtlich verbindlich und wahrheitgemäß Auskunft über den Status des Kunden (privater oder nicht-privater Endverbraucher?) zu erlangen, der Händler haftet aber für die Einstufung (gegenüber der Grüne-Punkt-Firma für die Richtigkeit seiner Mengenangaben, die im Fall der Falschangabe nicht nur zu Regreßforderungen durch den Grünen-Punkt führen kann, sondern - da ja u.U. Verpackungen in die Welt gesetzt wurden, für die keine Entsorgungszusage seitens des Grünen Punkts existieren - ja mit bis zu 50.000 EUR als Sanktion für den Verstoß gegen die VerpV).

Im Klartext: der Online-Händler soll für etwas geradestehen, was außerhalb seiner rechtlichen Möglichkeiten ist. Ich halte diese Konstruktion der VerpV schlichtweg für verfassungswidrig und ich erwarte deshalb, daß diese Verordnung rasch dort endet, wo sie hingehört: auf den Müll, genauso wie die MdBs in Berlin, die sich so einen Stuss ausgedacht haben!
28.12.2008, 11:22 Uhr
Ohne Titel
Verpackungsverordnung
Hallo,
habe mal ne Frage. Meine Kartons haben bereits ein Resy Zeichen und eine Nummer. Sind diese dann bereits einem dualen System angeschlossen oder muss ich mich nun noch selbst bei einem solchen System anmelden?
Das ganze Thema ist schon ziemlich verwirrend, aber vielleicht kann mir hier jemand genaueres sagen.
Danke!
Gruß
MB
D
Daniel Reifenrath 21.12.2008, 17:14 Uhr
Verwirrung pur?!
Hallo,
auch ich bin selbstständiger Händler und eben auch im Versandhandel tätig. Auch ich habe mich mit diesem Thema beschäftigt, habe aber mehr Verwirrung erhalten, je mehr ich gesucht habe.

Selbst bei der Bundesregierung gibt es zwei Fassungen der Verpackungsordnung. Stand jeweils 2. April 2008.
Einmal eine Fassung vom Bundesministerium der Justiz und eine Fassung vom Bundesministeriu für Umwelt....

Fast identisch, aber eben auch abweichend.
So zum Beispiel im Punkt "§6".
In der Fassung der Justiz steht unter anderem "zur Rücknahme verpflichtet" und in der vom Umweltministerium steht "zur Beteiligung an einem System verpflichtet".

Außerdem steht in der Fassung vom Justizministerium "Inkrafttreten 1.1.2009" und in der Fassung vom Umweltministerium steht dort der "1.4.2009".

Welche Fassung ist die derzeit gültige?
Wo bekomme ich eine gültige Fassung?

Zweite Frage ist, was ist, wenn ich in einem System registriert bin, wo bekomme ich Kartonagen die vom System zurück genommen werden?

Was passiert mit Kartonagen, die ich von meinem Lieferanten bekomme und verwende diese weiter für die Sendung an meinem Kunden, diese aber bei einem anderen System lizensiert sind als ich?

Was ist, wenn ich Kartonagenrücknahme anbiete, aber mein Kunde die Kartonagen lieber selber entsorgt?

Verwirrung pur bei mir.

Warum macht es der Gesetzgeber den Unternehmen immer so schwer? Erst kam die unentgeltliche Rücknahmevon Produkten die der Kunde nicht mehr haben will -> Fernabsatzgesetz; dann kam die Änderung des Elektroaltgerätegesetzes; dann die Änderung der Widerspruchs und Rückgaberechtes -> finde mal eine gültige und Rechtskräftige Formulierung; und jetzt noch die Änderung der Verpackungsverordnung.

Ich verstehe nicht, warum Händlern hier die tägliche Arbeit so erschwärt wird.

Wo soll man denn noch rechtssichere Infos finden, wenn selbst die Ministerien unterschiedliche Fassungen präsentieren?

Gruß
Daniel

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