Vergaberecht: Fehlende geforderte Erklärungen führen nicht in jedem Fall zum Ausschluss.
Es ist ein eigentlich ehernes Gesetz: Fordert eine Behörde in ihren Ausschreibungsunterlagen Preisangaben oder Erklärungen und werden diese vom Bieter nicht eingereicht, dann wird er ausgeschlossen. Dabei sieht die Rechtsprechung das gemäß § 25 Nr.2 VOL/A lit. a) und § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) bestehende Ermessen der Behörde in der Regel auf Null reduziert. Nun hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Beschluss vom 02.10.2008, Az. 13 Verg 4 /08 sich für einen Ausnahmefall von dieser Regel entschieden.
5 min