Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger

31.10.2008, 16:18 Uhr | Lesezeit: 4 min
Die Lianakis-Entscheidung des EuGH: Vergaberechtsschlupflöcher werden weniger

Seit der Lianakis-Entscheidung des EuGH  (Beschluss C-532/06 vom 24.01.2008) sind bisher bei europaweiten Ausschreibungsverfahren bestehende Vergaberechtsschlupflöcher gestopft worden.

Was galt bisher?

Oberhalb der Schwellenwerte galt schon bisher, gemäß § 9a Nr. 1 c) VOL/A, dass die einzelnen Kriterien samt ihrer Gewichtung in den Vergabeunterlagen bzw. in der Bekanntmachung anzugeben sind. Die ausschreibende Behörde hat daher bereits in einer frühen Phase des Ausschreibungsprozesses mit der Aufstellung von Eignungs- und Leistungskriterien zu beginnen und Überlegungen zu deren Gewichtung und Bewertung anzustellen, um ein sachgerechtes, plausibles und transparentes Wertungssystem (z.B nach UfAB IV) zu entwickeln, das die vom Auftraggeber geforderte Eignung und Leistung beschreibt und einer möglichen späteren gerichtlichen Überprüfung standhält.

Gemäß § 9a Nr. 1 c) VOL/A sind aber lediglich alle vorgesehenen Zuschlagskriterien, einschließlich deren Gewichtung  in den Vergabeunterlagen bekannt zu geben. Da sich diese Pflicht nur auf „vorgesehene“ Zuschlagskriterien bezog, argumentierten viele Vergaberechtler, dass folglich zum Zeitpunkt des Versands der Verdingungsunterlagen noch nicht vorgesehene, also noch nicht erstellte Kriterien nicht bekannt gegeben werden können und daher auch nicht bekannt gegeben werden müssen. 
Es bestand also Unsicherheit darüber, wann ein öffentlicher Auftraggeber verpflichtet ist, Zuschlagskriterien und/oder deren Gewichtung zu erstellen.

1

Die Rechtsprechung gab hier folgende Vorgaben:

Standen die Regeln zur Gewichtung vor der Vergabebekanntmachung fest, dann waren sie auch bekannt zu geben. Wurden Gewichtungskriterien erst nach Angebotsabgabe aufgestellt, dann wurde dies oft nicht als vergabefehlerhaft angesehen, zumindest dann nicht, so der EuGH in seiner Entscheidung vom 24.11.2005, wenn die nachträgliche Gewichtung nicht zu einer Änderung der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien führte.

Was gilt nun?

Dieser Bonus für „faule“ oder vorsichtige Beschaffer ist nun auf Grund der Lianakis-Entscheidung des EuGH dahin.

Der EuGH stellte nun mehr klar, dass u.a. auch wegen des Transparenzgebotes und des Diskriminierungsverbotes den Bewerbern oder Bietern bei der Erstellung des Teilnahmeantrages bzw. bei der Erstellung des Angebotes alle Kriterien einschließlich der vorgesehenen Gewichtung bekannt gegeben werden müssen. Eine nachträgliche Erweiterung, Änderung oder Differenzierung ist nicht zulässig.

Der EuGH führte hierzu aus:

....darüber hinaus geht aus Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 hervor, dass die Auftraggeber bei Aufträgen, die auf das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben werden sollen, in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien anzugeben haben, deren Verwendung sie vorsehen, möglichst in der Reihenfolge der diesen zuerkannten Bedeutung. Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung..... dass alle Kriterien, die vom Auftraggeber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind.... Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen.... Demnach darf ein öffentlicher Auftraggeber keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die er den Bietern nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat...Dem (EU-Recht, d. Verf.) steht, ausgelegt im Licht des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, entgegen, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens nachträglich Gewichtungskoeffizienten und Unterkriterien für die in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien festlegt.

Der Beschluss des EuGH bezog sich zwar lediglich auf die Bekanntmachung von Leistungskriterien. Die Entscheidung wird aber allgemein dahin ausgelegt, dass sich die vom EuGH aufgestellten Anforderungen auf alle Kriterien und deren Gewichtung beziehen, also auch auf die Eignungskriterien. Dem Beschluss ist auch zu entnehmen, dass auch Eignungskriterien gewichtetet werden dürfen aber nicht müssen.

Fazit

Eignungskriterien und Zuschlagskriterien sind stets vollständig zu veröffentlichen. Ein nachträgliches Hinzufügen, Ändern oder Entfernen von Kriterien kommt nicht in Betracht. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, ob er Eignungskriterien gewichten will oder nicht. Ist eine Gewichtung vorgesehen, ist die Gewichtung der Eignungskriterien zusammen mit den Eignungskriterien zu veröffentlichen. Es liegt nicht im Ermessen des Auftraggebers, ob er Leistungskriterien gewichten will oder nicht. Leistungskriterien sind immer zu gewichten; die Gewichtung der Leistungskriterien ist zusammen mit den Leistungskriterien zu veröffentlichen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
MagicRainbow / Pixelio

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Vergaberecht: Die Bewertung des Preises mit 90% ist vergaberechtswidrig
(15.05.2013, 16:44 Uhr)
Vergaberecht: Die Bewertung des Preises mit 90% ist vergaberechtswidrig
Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten
(18.01.2010, 18:28 Uhr)
Vergaberecht: Relativ großer Beurteilungsspielraum der Vergabestelle bei der Bewertung von Angeboten
Vergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung
(11.07.2008, 18:52 Uhr)
Vergaberecht: Ermessenspielraum des Beschaffers bei Forderungen an die Qualität der Leistung
Vergaberecht: Rabatte auf Loskombinationen nicht zulässig
(10.07.2008, 16:32 Uhr)
Vergaberecht: Rabatte auf Loskombinationen nicht zulässig
OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien
(10.06.2008, 18:59 Uhr)
OLG Düsseldorf entscheidet: Bieter haben Anspruch auf Bekanntmachung aller Kriterien
EuGH: Eine Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Einhaltung des Tariflohn ist unzulässig!
(09.04.2008, 11:26 Uhr)
EuGH: Eine Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Einhaltung des Tariflohn ist unzulässig!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei